DRV stellt sich tot (Altersrente)

Begonnen von ChristophH19842025, 24. November 2025, 18:44:40

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ChristophH19842025

Hallo zusammen ich schreibe im Namen meines Vater, es ist eine verzwickte Situation (sorry wird lang).

Erstmal die Situation, am Ende die Frage.

Situation:

Mein Vater hat bis zum Sommer EM Rente bezogen. als diese Auslief stellte er weiterbewilligung. (Er Kreuzte Reha bereitschafft an, wird später im Text noch wichtig).

Nach einem Telefonat mit der DRV riet man im an in Altersrente zu gehen statt weiter EM Rente zu bekommen. Er könnte das Abschlagsfrei weil er nen GDB von 50 hat und 35 Jahre eingezahlt, und er eh nur noch 6 Monate bis zur Regulären Alters Rente hat, (ich hoffe ich habe es so Richtig weitergeben😅).

Telefonisch wurde dann ein sgn. Vereinfachter Antrag auf Altersrente gestellt, (die Kopie dieses Antrags liegt vor, sogar mit dem vermerk "Dringend" von der Sachbearbeiterin drauf).

Daraufhin passierte Monatelang...nichts, irgendwann wurde nachgefragt warum der Antrag nicht weiterbearbeitet wird?!. Eine andere Sachbearbeiterin sagte das mein Vater "Reha bereitschafft" im EM-Renten Antrag angegeben hat, und dies "blockiert" die weiterbearbeitung des Altersrenten Antrag. Er muss erst die Reha bereitschafft widerrufen...

Das hat er getan Schriftlich und über das Online Portal. Außerdem sagte die Dame am Telefon das der Antrag (man erinnert die Kollegin schrieb "Dringend" drauf) , irgendwie in der Versenkung verschwand... (soviel zu dringend).

Dann ging es weiter: monatelang nichts..  es wurden sachstandsfragen gestellt (mehrere) sowohl Online per Formular, wie auch als Email, und auch per Post (einschreiben/Rückschein)... Keine Einzige wurde beantwortet, nicht eine.

Mein Vater  wies auf Dringlichkeit hin, und er ist mittellos (kann zum 2x die Miete nicht bezahlen).

Fragte die DRV nach einem Darlehnen.. bekam: keine Antwort.

Er versuchte Bürgergeld inkl. Vorschuss zu beantragen. Doch das Jobcenter lehnte den Antrag ab, mit der Begründung "der Renten Antrag könnte ja Postiv jeden Tag eintrudeln"... deswegen Ablehnung?! O.o.

Er hat wirklich nix, also telefonisch zusätzlich nachfragen..auch Anrufen... Keine Chance... telefonisch kann nur der SB Infos geben (Durchwahl haben wir) Plötzlich ging nie mehr ein SB ran 100+ versuche 0x erreicht.

Die 6 Monate für eine UTK (Untätigkeitsklage) ist noch nicht ganz rum (aber fast)... und es gibt keine Antwort oder Reaktion von der DRV... Mein Vater droht die Obdachlosigkeit weil nichts geht und niemanden (behörden) helfen will.

Jetzt die Frage: Was kann mein Vater noch tun... er steht mit NIX da... und wer weiß wie lange das noch dauert...6 Tage?! 6 Wochen?! 6 Monate?! Bearbeiten die den Antrag überhaupt noch?!

Verzweifelt. Sind dankbar für jeden Rat.
Anrufen ist sinnlos und sachstandsfragen bleiben Unbeantwortet. :/

Wir haben (Nachweisbar via Telefon Liste ca. 200x dort Angerufen (Durchwahl des sb)

Nicht ein einzigstes mal wurde jemand erreicht nicht einmal.

Bimimaus5421

Ich würde raten einen Einstweiligen Rechtschutz beim Sozislgericht mit Dringlichkeit gegen die Drv zu stellen und den Sachverhalt erklären das obdachlosigkeit droht und das Sg fragen wie er das nun überleben soll ?
Und trotzdem Bürgergeld beantragen mit Vorschus paraell auch beim Sgb 12 Träger die Leistung beantragen irgend ein Träger muss ja vorleistrn und kann Sich dann die Kohle von der DRv holen


ChristophH19842025

Hallo, und danke für das Feedback.

Einstweiliger Rechtsschutz wurd aktuell gestellt, ob erfolgreich Bleibt abzuwarten.

Mein Vater hat bereits Einen Antrag auf Bürgergeld + Vorauszahlung gestellt, leider wurde dieser Abgelehnt das JC begründet es damit das ja jeden tag mit einem poisitivem Bescheid zu Rechnen wäre.Darüber hinaus sieht sich das Jobcenter nicht zuständig da nein Vater nicht mehr in den Ersten Arbeitsmarkt zurückkehrt, man hat ihn daraufhin zum Sozialamt Geschickt. Das Sozialamt wiederum sieht das Jobcenter in der Pflicht, er hat den Ablehnungsbescheid dem Sozialamt gezeigt. Das Sozialamt meinte man müsse dem widersprechen und ggf. Dann vor Gericht klagen mehr könne man aber momentan nicht tun.

Kurz:man wurd von A nach B geschickt und von B wieder nach A.

Unsere letzte Hoffnung ist jetzt die Einstweilige anordnung, das due DRV vlt endlich Aufwacht wenn sie was vom Gericht bekommen.

Die Frage ist was ist zu tun wenn das SG den Antrag zustimmt aber die DRV trotzdem nicht reagiert?

Weil man sehe:

Sachstandsfragen: telefonisch. Geschätzt 200 -  versuche (nie wen erreicht)
4x bereits sachstandsfrage über das DRV online Kundenportal Gestellt (keine Antwort)
Sachszandsfrage gestellt via Post (einschreiben mit Rückschein) ... Keine Antwort.

Anschrieb durch saß Sozialamt - keine Rückmeldung.

Sheherazade

Zitat von: ChristophH19842025 am 25. November 2025, 10:32:29Mein Vater hat bereits Einen Antrag auf Bürgergeld + Vorauszahlung gestellt, leider wurde dieser Abgelehnt das JC begründet es damit das ja jeden tag mit einem poisitivem Bescheid zu Rechnen wäre.

Hat er die Ablehnung mit dieser Begründung schriftlich? Das ist nämlich falsch. Dein Vater ist JETZT hilfebedürftig und diese Hilfebedürftigkeit wird erst mit dem Rentenbescheid beendet. Solange ist das Jobcenter zuständig.

Von wann ist der Ablehnungsbescheid, wurde Widerspruch eingelegt wie vom Sozialamt geraten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ChristophH19842025

Ja den Ablehnungsbescheid haben wir schriftlich eben mit dieser Begründung, das wurde dem Sozialamt auch vorgelegt.

Das war vor etwa 4 Wochen,  mein Vater ging sofort in Widerspruch. Mit der Begründung die das Sozialamt ihm weitergegeben hat. Eine Reaktion des Wiederspruchs steht noch aus.

Auch auf ein erinnerungsschreiben das man bitte auf den Widerspruch reagieren soll wurde nicht reagiert.

Der ganze Vorgang seit Antrag Stellung der DRV geht jetzt fast seit 6 Monaten,  sämtliche Renten sind mittlerweile ausgelaufen mein Vater kann die Miete nicht mehr zahlen schon zum 2. Mal nicht.

Folgende Maßnahmen stehen derzeit noch im Raum.

Ein Beschwerde Schreiben (BAS) über das Vorgehen bzw nicht Vorgehen der Behörde, - keine Reaktion darauf.

Ebenso wenig wie ggü. Der Leitung der DRV karlsruhe (alles postialisch via Einschreiben)

Eine Einstweilige Anordnung des Sozialgerichts. - Wohl noch in Prüfung.

Leider erst in ca. 2 Wochen möglich.... eine Untätigkeitsklage weil dann erst die Fristen abgelaufen sind.


Ottokar

Die Ablehnung des JC ist nicht rechtswidrig, da der Vater ja nachweislich und freiwillig den Anspruch auf die nach § 12 SGB II vorrangige Altersrente geltend gemacht hat.
Allerdings muss das JC hier gemäß § 43 SGB I vorläufig Bürgergeld bewilligen, bis die DRV die Rente bewilligt hat, wenn der Vater das beim JC so beantragt.

Der Vater sollte hier
1. beim JC unverzüglich - unter Hinweis auf den Erstantrag und das Widerspruchsverfahren - formlos und nachweislich Antrag nach § 43 SGB I auf vorläufige Leistung stellen und
2. zum Widerspruch die Begründung nachtragen, dass das JC den abgelehnten Bürgergeldantrag pflichtgemäß in Kenntnis der Sachlage (DRV bummelt, Vater ist mittellos) als Antrag nach § 43 SGB I auf vorläufige Leistung hätte auslegen müssen, damit der ursprüngliche Antrag als Leistungsbeginn zählt.

Danach steht dem Vater auch das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht zur Verfügung, womit er das JC sofort zur vorläufigen Leistungserbringung verklagen kann.
Zudem kann der Vater beim JC auch einen sofortigen Vorschuss auf die Leistung verlangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ChristophH19842025

#6
Update: Es gibt ein Update sogar zwei. Beide sind leider nicht so gut.

1. Der Widerspruch des ggü. Des Ablehnungsbescheides Jobcenters, wurde abgelehnt trotz bezugnehmend auf $43 SGB1

2. Die DRV hat sich gemeldet, die SB hat uns mitgeteilt das der Altersrenten Antrag meines Vaters immer wieder in der Versenkung verschwindet, er wurde kaum bis gar nicht weiter bearbeitet (warum das so ist konnte die Damen uns am Telefon leider auch nicht sagen) es gibt einfach auch keinen vermerk warum da nichts weitergeht. Es fehlt nix.. er ist irgendwie in der Schleife des unendlichen bearbeitung gefangen.

Wir haben erklärt das der Antrag nun fast 6 Monate auf sich warten lässt, und wir bald das Recht auf Juristische Mittel haben.

Da reagierte die Dame leider Allergisch drauf...

"Können Sie gerne machen, dann dauert noch länger bis der Antrag bearbeitet wird, sie können gerne ne Untätigkeitsklage machen dann dürfen se mindestens nochmal 3 Monate Wartezeit Draufrechnen, wenn nicht sogar mehr"

Davor haben wir noch gefragt warum sie auf die sachstandsfragen nicht Beantwortet hat... "hab ich gar nit die zeit zu... geschweige denn die Überhaupt zu lesen"

Unsere Frage wie geht's nun weiter?! "Der Antrag wird weiter bearbeitet.... mehr kann ich nit sagen".

Als schluss wort meinte sie noch "wissen sie, wir hören hier tag täglich das man juristisch von uns was einfordert, die Zeiten wo uns das Schrecken tut oder wir dadurch schneller in die Pötte kommen, die gab's mal... aber die Zeiten sind vorbei"

Update: zu allem Überfluss hat der Vermieter sich gemeldet, er meinte bei allem Verständnis (haben ihm die Situation erklärt) wenn bis ende jahr nicht die Ausstehenden Mieten kommen muss er ihm das Mietverhältnis kündigen d.h mein Vater wird Obdachlos. Es wurde dem Vermieter erklärt das dies nicht seine Schuld ist, das Ämter und Behörden alles ablehnen und Verschleppen, er hatte auch Verständnis dafür aber er müsse halt auch "Wirtschafftlich" denken..


Mein Vater ist jetzt völlig  am Ende er hat nicht mehr die (psychische) kraft weiter zu machen, und mir sind die Ideen auch ausgegangen.... er meinte am ende nur "am besten in die Kiste legen..."

Mein Vater muss jetzt lernen ohne Rente zu leben....

Sorry für das Emotionale Schlusswort... aber wie gesagt sind völlig hilf/Rat und Kraftlos...

Danke aber für das Auge und Ohr an das Forum...

Beitrag kann geschlossen werden.


Ottokar

Dein Vater hat jetzt folgende Möglichkeiten:
a) Er geht zum Sozialamt, erklärt die Sachlage und beantragt dort unter Hinweis auf § 43 SGB I vorläufig Grundsicherung. Falls die sich ebenso uneinsichtig geben, beantragt er gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beim SG gegen das Sozialamt.
b) Er stellt beim JC Antrag auf Vorläufige Leistung nach § 43 SGB I und beantragt gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beim SG gegen das JC.
c) Er sucht einen Anwalt auf, der gegen den Widerspruchsbescheid des JC klagt und gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beim SG gegen das JC beantragt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ChristophH19842025

Zitat von: Ottokar am 27. November 2025, 11:02:03Dein Vater hat jetzt folgende Möglichkeiten:
a) Er geht zum Sozialamt, erklärt die Sachlage und beantragt dort unter Hinweis auf § 43 SGB I vorläufig Grundsicherung. Falls die sich ebenso uneinsichtig geben, beantragt er gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beim SG gegen das Sozialamt.
b) Er stellt beim JC Antrag auf Vorläufige Leistung nach § 43 SGB I und beantragt gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beim SG gegen das JC.
c) Er sucht einen Anwalt auf, der gegen den Widerspruchsbescheid des JC klagt und gleichzeitig eine einstweilige Anordnung beim SG gegen das JC beantragt.

Sozialamt wurde schon versucht die sind nicht zuständig für diese Art von Konstellation.

Jobcenter hat Bürgergeld antrag und Widerspruch abgelehnt (Hinweis auf 43 sgb 1 wurde gegeben)

Es wurden Dutzende Anwälte für Sozialrecht bereits Abtelefoniert, entweder man sei Voll und würde kein neues Mandat Aufnehmen oder es gäbe eine sgn. "Kollision" (was auch immer das Heißt)...

Mein Vater hat heute bereits mit den Amtsgericht (bei uns Freiburg)telefoniert und nachgefragt wegen der Anordnung die Dame (beraterin/rechtspflegerin?!) Versuchte mit allen Mitteln meinen Vater davon Abzubringen, Geringe Aussicht, überlastubg der Justiz etc.

Sie hat versucht ihm das mit Ach und Krach Auszureden...

Fettnäpfchen

ChristophH19842025

JC <> Sozialamt<> AG/SG <> DRV <> RA <>
Wenn sich alle so anstellen wie du es erklärst dann bleibt nur noch die Möglichkeit wie in der letzten Antwort von Ottokar.

Einfach mal genau das machen und nicht nichts machen!
Schlimmer kann es ja nicht werden.

Zu deutsch
Man kann das Pferd zur Tränke führen aber trinken muss es selber.
oder aus meiner Signatur:
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.


Ein schönes WE
FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.