WBA für 2 Monate

Begonnen von MsXyz, 04. Dezember 2025, 12:05:41

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MsXyz

Hallo zusammen,
Ich habe Ende Oktober meinen wba abgeschickt, da der aktuelle Ende des Jahres ausläuft.
Jetzt habe ich heute Post bekommen mit einem anderen Aktenzeichen als sonst, sehe ich gerade. Es wird auch Bezug genommen auf einem Antrag vom 2.12., da wurde der Bescheid erstellt, aber beantragt habe ich wie schon geschrieben ende Oktober.
Sie bewilligen vorläufig für januar und Februar.
Es folgt dann ein Hinweis, dass eine endgültige Entscheidung gemäß paragraph 41a Absatz 3 sgb II nach Ablauf des jeweiligen Gewährungszeitraumes. Ich wäre dazu verpflichtet, alle die zur endgültigen Entscheidung notwendigen Tatsachen vorzuweisen.
Muss ich dann gleich nochmal nen Antrag machen?
Ist es üblich so kurz nur zu bewilligen?

Mein zugehöriges Jobcenter ändert sich zum 1.1., weil es aufgeteilt wird. Kann es damit zusammen hängen? Die Anträge sollten aber bis 31.12. Noch ans alte gehen.

Ich versuche die Datei in den Anhang zu setzen.

Sheherazade

Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 04. Dezember 2025, 14:01:56Steht da nicht noch irgendwo weiter unten was zu dem Grund? Auf dem kleinen Schnippsel ist nicht so viel zu lesen.
Ich habe nichts zur Begründung gesehen. Ich schaue nochmal, aber so ging es weiter.
Später steht dann, dass ich zwei bis sechs Wochen vor Ende neu beantragen kann.

Sheherazade

Es sollte aber irgendwo stehen, warum über den Leistungsanspruch noch nicht abschließend entschieden werden konnte und der Bewilligungszeitraum kürzer als die üblichen 6 Monate (bei vorläufigen Bewilligungen) ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

MsXyz

Der Bescheid war aber schon für dich?
Es ist schon vorgekommen das es da Verwechselungen mit anderen Personen gab.
Und da du im Oktober und nicht Dez. beantragt hast wäre das eine Möglichkeit.

Ansonsten das übliche einen Widerspruch dagegen.
Erstens stimmt die Antragstellung nicht und zweitens gehört für ein Halbes Jahr bei "Aufstockern" und bei dem Rest für ein Jahr bewilligt. Da es da keine Angaben gibt ist der Bescheid nicht wirklich nachvollziehbar und diese drei Gründe reichen für einen Widerspruch locker aus.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MsXyz

Name und Anschrift sind meine.
Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen. Das Aktenzeichen ist ein anderes als die ganze zeit. Und es steht außer auf der ersten Seite nichts darüber, wieso es nur für 2 Monate ist.
Also nur den Hinweis, der im ersten bild steht, aber das macht ja auch überhaupt keinen sinn...
Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
Eine Begründung kann ich nicht finden.

Das schreiben ist vom 2.12. Das sie nen Antrag am gleichen tag bearbeitet haben wäre ja auch super unrealistisch. Aber wie gesagt, der ist auch länger her.
Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich kann mir wie gesagt durch den Wechsel der Zugehörigkeit das nur vorstellen.
Also von eine gemeinsamen Einrichtung mit der BA zu einer Optionskommune
oder anders herum.

Wenn das so ist dann gibt es da unterschiedlich Träger und das muss dann auch bei denen beantragt werden.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Ich bin auch keine aufstockerin. Es hat sich auch nichts geändert bei mir.
also Anspruch auf einen 12 monatigen Bescheid.

Zitat von: MsXyz am 04. Dezember 2025, 17:59:42Steht dann nur dabei, dass ich vor Ablauf wieder neu beantragen muss. Also könnte ich theoretisch jetzt sofort machen
Ja
Und mach das sofort es Weihnachtet ganz schnell und die Behörden sind da auch nicht schneller.

MfG FN
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MsXyz

Genau, stadt und Landkreis waren zusammen und das wird jetzt getrennt.
Erklärt aber trotzdem nicht, wieso sie nur zwei Monate bewilligt haben. Eine Begründung steht auch nirgendwo.
Es stand bis vor kurzem auch nirgendwo wie das mit Anträgen ist.
Letzte woche habe ich nochmal geguckt und da stand, man solle wenn der Anspruch bis 31.12. Geht noch beim der alten Stelle beantragen, dss würde ganz normal bearbeitet werden und danach halt an neuer Stelle.

Für die neue Stelle gibt es noch keine Adresse oder irgendwas, wo man es hinschicken kann...

Eher Widerspruch oder nochmal nachfragen oder einfach neu beantragen? Wobei ich für manche Sachen ja nicht nochmal einen neuen Kontoauszug so schnell bekomme

Sheherazade

Ich würde wahrscheinlich  jetzt erstmal nachfragen, warum du nur 2 Monate vorläufig bewilligt bekommen hast anstatt 12 Monaten wie bisher. Wenn da keine oder keine befriedigende Antwort kommt, würde ich vor Weihnachten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wegen der unbegründeten verkürzten Laufzeit der Bewilligung. Da bis Ende Februar bewilligt wurde, ist ein Weiterbewilligungsantrag im Dezember nicht erforderlich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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MsXyz

Ich habe jetzt mehrfach versucht anzurufen und jemanden zu erreichen. Auf der normalen Nummer und bei der Ansprechpartnerin.
Wobei es auch merkwürdig ist. Es steht eine Ansprechpartnerin drin, aber geschrieben hat jemand anderes.
Weiter hinten steht noch was, mit alle notwendigen Auskünfte.
Aber eigentlich ist das ja geschehen.


Und mit im Dezember neu beantragen habe ich gemeint, wenn es im Februar ausläuft, müsste ich da ja scjon neu beantragen, weil es so lange mit bearbeiten dauert...

Wenn ich also niemanden mehr erreichen sollte, wäre es sinnvoller das nicht hinzunehmen und einen Widerspruch zu schrieben?

Auf Grund des falschen Datums meines Antrages und keiner Begründung, weshalb sie nur zwei Monate bewilligt haben. Habe ich das richtig verstanden?

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 09. Dezember 2025, 11:47:23Auf Grund des falschen Datums meines Antrages und keiner Begründung, weshalb sie nur zwei Monate bewilligt haben. Habe ich das richtig verstanden?

Den Tippfehler mit dem Datum kannst du am Rande erwähnen, der Hauptgrund ist die fehlende Begründung für den verkürzten Bewilligungszeitraum.

Den WBA würde ich dann parallel dazu Mitte Januar stellen (sofern du bis dahin immer noch keine Antwort bzw. Reaktion hast), also 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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MsXyz

Laut KI beim anrufen kann es zu einer kurzen vorläufigen bewilligung kommen, wenn zum Beispiel Einkommen und Vermögen noch geklärt werden müssen. Aber dann hätten sie doch sagen können, reichen sie xy noch nach. Wo ich drüber nachdenke, kann es sein dass ich eine Altersversicherung (die ja nicht angerechnet werden darf) nur mit stand Februar eingereicht habe und noch nicht nachgereicht habe. Ich habe dazu noch nichts neues erhalten. Da wird auch schon ewig nichts drauf eingezahlt.
Verstehe nur nicht, wieso dann nicht gleich gesagt wird, reichen sie xy bitte nach?

Sheherazade

Es ist völlig egal, welche Gründe du oder eine KI vermuten, bei Verkürzungen der regulären Bewilligungsdauer von 6 Monaten bei vorläufigem Bescheid oder einem Jahr bei festgesetztem Bescheid hat das Jobcenter den Grund dafür im Bescheid anzugeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

So, nachdem ich jetzt mehrfach versucht habe jemanden zu erreichen und weiterhin niemanden erreicht habe, werde ich wohl doch einen Widerspruch schreiben.
Mich macht der Hinweis auf der ersten Seite (Bild in der ersten Frage) stutzig. Darin steht, dass eine endgütltige Entscheidung erst nach Ablauf der jeweiligen Gewährungszeitraums erfolgt. Aber das macht ja keinen Sinn, weil der Gewährungszeitraum eigentlich fast zu Ende ist.

Ich habe mal einen Widerspruch formuliert. Reicht das so? Fehlt irgendwas? Ich habe versucht, die passenden Paragraphen rauszufinden und einzufügen.



gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am 4.12.2025, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Mein angegebenes Aktenzeichen (xxxx) stimmt nicht mit dem Aktenzeichen überein, das auf dem vorläufigen Bescheid (yyyy) steht. Ich wurde nich über ein neues Aktenzeichen informiert.
In In § 41a SGB II ist geregelt, wann es zu einem vorläufigen Bescheid kommen kann, in meinem vorläufigen Bescheid ist keine Begründung dafür angegeben, wieso nur vorläufig über den Bedarf entschieden wurde.
In § 41 Abs. 3 SGB II ist die grundsätzliche Bewilligungsdauert von 12 Monaten geregelt. Ohne Angabe von Gründen wurden mir nur 2 Monate bewilligt.
Des Weiteren stimmt das Datum der Antragstellung in dem Bescheid (xx.xx.2025) nicht mit dem tatschlichen Datum der Antragstellung (xx.xx.2025) überein.

Sheherazade

Ich habe es mal ein wenig aufgeräumt.

Zitat von: MsXyz am 15. Dezember 2025, 12:26:49gegen Ihren o. g. Bescheid, bei mir eingegangen am 4.12.2025, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.

Begründungen:
- Mein angegebenes Aktenzeichen (xxxx) stimmt nicht mit dem Aktenzeichen überein, das auf dem vorläufigen Bescheid (yyyy) steht. Ich wurde nicht über ein neues Aktenzeichen informiert.

- In §41 Abs. 3 SGB II ist die grundsätzliche Bewilligungsdauer von 1 Jahr geregelt. Mir wurden nur 2 Monate vorläufig  bewilligt.

- In §41a Abs. 2 SGB II ist geregelt, dass ein vorläufiger Bescheid zu begründen ist. In meinem vorläufigen Bescheid ist keine Begründung dafür angegeben.

Des Weiteren stimmt das Datum der Antragstellung in dem Bescheid (xx.xx.2025) nicht mit dem tatschlichen Datum der Antragstellung (xx.xx.2025) überein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"