Verzögerter Versand des Bescheides/Abschussbescheides

Begonnen von Brich, 03. Dezember 2025, 12:47:38

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Brich

Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit dem verspäteten Versand von Bescheiden, in diesem Fall ist es der Abschlussbescheid. Er wurde erst jetzt versendet und bezieht sich auf Anfang August diesen Jahres. Dadurch ist die Kundin seit August nicht mehr in der Krankenversicherung und erfährt es jetzt im Dezember! Aus sicher Quelle ist es defilnitiv der Fehler des Jobcenters. Was kann man tun und wie gehe ich vor?  :help: Über Hinweise freue ich mich  sehr. viele Grüße in die Runde

Sheherazade

Was ist mit Abschlußbescheid gemeint? Die "Kundin" muss doch gemerkt haben, dass sie keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhält seit August.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Fettnäpfchen

Brich

Zitat von: Brich am 03. Dezember 2025, 12:47:38hat jemand Erfahrungen mit dem verspäteten Versand von Bescheiden, in diesem Fall ist es der Abschlussbescheid. Er wurde erst jetzt versendet und bezieht sich auf Anfang August diesen Jahres.
Der Bescheid hat also ein Datum vom August?
Was steht auf dem Kuvert für ein Zeitstempel?
Hast du den QR Code in dem Schreiben kontrolliert?

Zitat von: Brich am 03. Dezember 2025, 12:47:38Dadurch ist die Kundin seit August nicht mehr in der Krankenversicherung und erfährt es jetzt im Dezember! Aus sicher Quelle ist es defilnitiv der Fehler des Jobcenters. Was kann man tun und wie gehe ich vor?
Nun wenn das schlüssig ist und du es beweisen kannst dann muss das JC für den Schaden aufkommen. Allerdings wirst du bzw. die Freundin dafür vor das SG müssen. Vorher natürlich ein Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
und wenn der dann abgelehnt wird folgt die Schadensersatzklage.
ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. (weiterlesen...)

Kopfbahnhof
Ein Troll hätte normalerweise gleich o.s.ä. geantwortet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 18:03:00Ein Troll hätte normalerweise gleich o.s.ä. geantwortet.
Oder eben gar nicht.

Es ist einfach nervig geworden mit der "Trollerei" hier.

Dadurch haben es, gerade die wirklichen Erstposter, sehr schwer.

Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2025, 18:11:23Es ist einfach nervig geworden mit der "Trollerei" hier.
Ich finde das hat nachgelassen.
Leider haben die vorherigen aber großen Schaden angerichtet.
So großen sogar das es sich für neue Trolle gar nicht mehr lohnt.
Aber das sollte jeder der hier längere Zeit dabei ist selber mitbekommen haben.

MfG FN
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