Volle Erwerbsminderungsrente !

Begonnen von Bundspecht, 30. November 2025, 13:10:36

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Bundspecht

Moin,

In einem anderen Beitrag hatte ich schon geschrieben, dass ich Anfang Juni einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (ER) gestellt hatte, und das nach gut sechs Monaten immer noch nix passiert ist.

Keine Aufforderung irgendwelche Unterlagen nachzureichen, keine Aufforderung sich irgendwo noch mal ärztlich untersuchen zu lassen .... NIX.
 
Das JC wollte auch schon zweimal wissen, was nun Sache ist. Also habe ich da mal angerufen.

Die SB war sehr nett und meinte nur, dass ich genügend Unterlagen eingereicht hätte. Und es wäre auch schon eine Entscheidung gefallen. Natürlich durfte sie mir diese aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicht mitteilen ....

Ok. Also warten. Gestern war nun ein großer aber recht "dünner" Umschlag im Briefkasten (den meine Frau damals bekommen hatte, war wesentlich "dicker").  :weisnich:

Ich hatte daher mit einer Ablehnung gerechnet.   :nea:

 

Aber......  :schock:  :schock:  :schock:

Ich bekommen ab dem 01.01.2026 (erstmal befristet auf drei Jahre) die volle Erwerbsminderungsrente, da ich laut deren Meinung nicht mehr in der Lage bin mehr als drei Stunden/Tag zu arbeiten!!!  :yes:  :yes:  :yes:

 
WoW , damit hätte ich nun weiß Gott nicht gerechnet....  :sehrgut: 

Was mich nun ein wenig wundert ist, dass ich gut 300€ weniger Rente bekomme als meine Frau ... (ich bin nun 55 meine Frau wird 41) ...  :weisnich:

 

Woran kann das liegen ?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Bundspecht am 30. November 2025, 13:10:36Woran kann das liegen ?
Da wirst du die Berechnung abwarten müssen, war die nicht dabei?

Vermutlich hat es etwas mit den Rentenpunkten bzw. der Rentenhöhe zu tun.

Ottokar

Entweder hat deine Frau besser verdient, war länger erwerbstätig, oder bei deiner Frau wurden Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. November 2025, 17:23:23Da wirst du die Berechnung abwarten müssen, war die nicht dabei?


Doch, die war dabei , sind für mich aber "Böhmische Dörfer"  :grins:

Zitat von: Ottokar am 30. November 2025, 17:25:50Entweder hat deine Frau besser verdient, war länger erwerbstätig, oder bei deiner Frau wurden Kindererziehungszeiten berücksichtigt.


Letzteres.

Da in der Regel ja die Frau die kleiner Rente bekommt, haben wir uns damals dazu entschlossen, die  Kindererziehungszeiten bei meiner Frau gutschreiben zu lassen.

Aber macht das ganze 326€ aus , was meine Frau nun mehr bekommt ?

Also morgen erstmal beim JC anrufen ..... mein SB wollte mir eine Neue "Einladung" zukommen lassen.... (Freitag wurde von dem SB abgesagt) ....

Das kann er wohl "knicken"  :grins:  :zwinker:  :yes:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Du kannst den Rentenbescheid von einem Versichertenältesten prüfen und dich beraten lassen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/v_aes_berater/versichertenaelteste_versichertenberater_node.html

Du kannst auch einen zugelassenen Rentenberater aufsuchen, das ist aber nicht kostenlos:
https://www.rentenberater.de/fuer-buerger/rentenberater-suche/
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Bundspecht

Moin zusammen,

Montag dem JC meinen Rentenbescheid gemeldet, Donnerstag schon den neuen Änderungsbescheid im Briefkasten (haben wohl nix zu tun  :grins: )

Normalerweise war in in den ganzen Bescheiden immer als "Haushaltsvorstand" angegeben. Nun nicht mehr. Nun ist unsere Tochter (15) die Ansprechpartnerin für das JC....

Komischerweise tauche ich in dem Berechnungsbogen noch mit auf( soll angeblich so richtig sein).

Da nun auch meine Rente mit angerechnet wird, bekommen beide Kinder ab Januar 2026,noch bummelig 405€ vom JC.

Soweit so gut.

Da meine Rente aber erstmals Ende Januar ausbezahlt wird, kommt es zu einer "Unterdeckung".

Ich weis, dass man sich da bei JC ein Überbrückungsdarlehn beantragen kann.

Nun aber meine Frage.... In welcher Höhe sollte man das machen ??? Die volle Rentenhöhe z.B. ??? oder was meint Ihr ?



So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Soviel wie du brauchst, max. in Höhe des als Einkommen mindernd berücksichtigten Rente.
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