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Bescheid neu

Begonnen von posaidon, 13. Dezember 2025, 19:45:42

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

posaidon

Ich habe heute einen neuen Bescheid bekommen und bin aus allen Wolken gefallen.
2 Erwachsene, ich arbeite , mann nicht
2 minderjährige 17 Jahre alt. Einer hat sein eigenes Einkommen und deckt seinen Bedarf komplett allein.  Der andere macht Abitur.
Bisher bekamen wir 965€ Aufstockung und jetzt plötzlich nur noch 604€
Ich bin der Meinung dieser Bescheid ist vollkommen falsch. Kann mir jemand sagen ob das Einkommen meines Sohnes angerechnet werden? Wurde es ja vorher auch nicht .

Quinky

um zu antworten, müßte man den bescheid sehen (ohne namen), um den/die Fehler zu entdecken

Bimimaus5421

Ohne den Bescheid gesehen zu haben , wenn keiner von euch 300 euro mehr verdient , würde ich widerspruch gegen den Bescheid einlegen .
Es soll auf unsere Kosten eingespart werden .Wer sich dann nicht wehrt hat Pech gehabt

posaidon

Mein Sohn verdient 300€ mehr als vorher. Laut Bescheid deckt er seinen Bedarf selber und fällt raus.

Quinky

alter und neuer Bescheid?
Wenn vorher das Einkommen des Sohnes nicht angerechnet wurde (weil er seinen kompletten Bedarf deckt(, kann es auch jetzt nicht angerechnet werden. Wie ist es aber mit seinem Kindergeld (da ja noch minderjährig), wurde das bei Euch (also nicht Sohn) angerechnet.
Ohne beide Bescheide zu sehen, ist keine Klärung möglich, da diverse Fehlermöglichkeiten im Bescheid möglich sind.

Ernie

Sheherazade

Zitat von: posaidon am 15. Dezember 2025, 12:34:28Mein Sohn verdient 300€ mehr als vorher. Laut Bescheid deckt er seinen Bedarf selber und fällt raus.

Wenn er aus der BG rausfällt, bekommt ihr auch seinen Mietanteil nicht mehr vom Jobcenter, den muss er euch selber zahlen. Kommt das mit dem Fehlbetrag in etwa hin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

posaidon

Kindergeld wird angerechnet. Bekomme den hier leider nicht hochgeladen.  Geht leider nicht

Sheherazade

Zitat von: posaidon am 15. Dezember 2025, 17:40:07Kindergeld wird angerechnet.

Erklärt aber nicht €361 weniger. Rechne mal selber nach, wieviel Miete der Rest der BG noch bekommt. Sein Kopfanteil sollte fehlen, wenn er laut Bescheid nicht mehr in der BG ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

posaidon

Dann könnte es stimmen. Wir sind 5 3 arbeiten nur ein Kind weil noch Schule und der Mann nicht.  Verstehe aber trotzdem allem nicht warum es bei seinem Einkommen vorher nicht so war. Weil nur geringfügig weniger verdient in der Ausbildung. 

Sheherazade

Dann konnte er vorher seinen Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) mit Ausbildungsentgelt und Kindergeld nicht vollständig decken. Zudem sind die Grundfreibeträge beim Ausbildungsentgelt höher, soweit ich das weiß.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"