Mehrzahlung beglichen, nun will ich gerne eine Quittung

Begonnen von Dezember2025, 25. Dezember 2025, 19:46:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Dezember2025

Hallo, ich habe beim Jobcenter eine Überrzahlung beglichen. Damit nicht irgendwann wieder eiune Aufforderung kommt oder das Amt nicht mehr weiss, dass ichg es zurück gezahlt habe, möchte ich mich absichern und mir wie in der geschäftswelt eine Quittung geben lassen.

Kann ich dies auch vom Jobcenter verlangen? Wenn ja, gibt es hierzu einen Gestz? Wie lautet dieses?

Danke für die Hilfe.

Unwissender

Hast du das Geld überwiesen? Dann kannst du es mittels Kontoauszug (aufheben) beweisen und brauchst kein Quittung!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Genau so. An den Rückforderungsbescheid die entsprechenden Kontoauszüge (oder Kopien davon) dranheften und für die nächsten 30 Jahren gut aufbewahren.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Fettnäpfchen

Dezember2025

Zitat von: Dezember2025 am 25. Dezember 2025, 19:46:57Hallo, ich habe beim Jobcenter eine Überrzahlung beglichen.
Na hoffentl. auf das Konto in Recklinghausen das dürfte theoretisch zuständig sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.