ALG I

Begonnen von Gost54321, 09. Januar 2026, 15:25:13

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Gost54321

Meine Regelarbeitsgrenze ist 67. Das wäre in 2 Jahren. Das sagt auch die Rentenauskunft.

Ich möchte noch etwas überprüfen, evtl. wäre das dann doch früher.

Wenn ich jetzt arbeitslos würde, müsste ich dann bei der Rentenstelle überprüfen lassen, wann ich abschlagsfrei in Rente gehen kann? Kann die Arbeitsagentur das verlangen?

Sheherazade

Nein, die Agentur für Arbeit verlangt solche Sachen nicht. ALGI ist eine Versicherungsleistung. Im übrigen werden auch während des ALGI-Bezuges Beiträge an die RV geleistet, ebenso wie im Krankengeldbezug.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Gost54321

Ach echt, das wär ja super. Ist alles so verzwickt mit den abgestuften Renteneintrittsaltern. Danke für deine Antwort.  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:

Sheherazade

Die DRV bietet eine kostenlose Rentenberatung an, auch über Versichertenälteste und Ehrenamtliche, guck mal auf der Seite der DRV nach den Adressen. Sehr hilfreich in unserem Alter, wenn man genau weiß, was wie und wann geht. ;-)
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger