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Erfahrungen Bürgergeld + Minijob = Sanktionen?

Begonnen von ReGa741, 30. Januar 2026, 21:36:04

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ReGa741

Ein Singlehaushalt bekommt 563 Euro Bürgergeld (ohne KdU).
Ein Singlehaushalt hat eine Minijobhöchstgrenze von 603 Euro im Monat.

Dem Singlehaushalt bleibt 208,90 Euro an maximalem Freibetrag, er erhält also von den 563 Euro Bürgergeld noch 168,90 Euro.

Frage: Wie sind die JC hier drauf bezüglich etwaiger Sanktionen? Kürzen die knallhart auch noch die letzten 168,90 Euro weg (10/20/30 Prozent) bei Fehlverhalten bzw. Verstößen, etc.?

Spannend ist ja, dass man auf die identische Summe kommt von genau 3 * 56,30 Euro. Es werden also genau null Euro und null Cent übrig bleiben bei 30 Prozent Sanktionen.

Wie ist Eure Erfahrung? Schon mal erlebt? Danke. (Und nein, "mir geht es gut", es interessiert mich einfach, ich bin NICHT BETROFFEN).

Ich hoffe ja, dass man in der neuen Grundsicherung wenigstens den anrechnungsfreien Freibetrag etwas erhöht. Diese Grenze von 100 Euro wurde ja noch nie von irgendwem wieder angefasst für Ü25.

turbulent

Sanktionen bemessen sich immer am maßgeblichen Regelsatz, nicht danach, wie hoch die Überweisung ist.

vigilante

Zitat von: ReGa741 am 30. Januar 2026, 21:36:04Ich hoffe ja, dass man in der neuen Grundsicherung wenigstens den anrechnungsfreien Freibetrag etwas erhöht. Diese Grenze von 100 Euro wurde ja noch nie von irgendwem wieder angefasst für Ü25.

Die Zuverdienstregeln sollen aufgrund des Ergebnisses der Sozialstaatskomission angepasst werden. Leider ist geplant den Freibetrag auf 50 Euro zu senken.

Die Kommission will vor allem auch erreichen, dass sich für Leistungsbeziehende Mehrarbeit stärker lohnt. Derzeit führen hohe Abzüge dazu, dass von einem zusätzlichen Verdienst oft nur wenig übrig bleibt. Dafür sollen die Anrechnungsregeln geändert werden: Für geringe Einkommen wird die Anrechnung verschärft, indem der bisherige Freibetrag von 100 Euro auf 50 Euro halbiert wird.

Im Gegenzug soll höheres Einkommen - insbesondere oberhalb der Minijob-Grenze - weniger stark auf die Leistungen angerechnet werden als bisher. Dies soll den Anreiz erhöhen, die Arbeitszeit auszuweiten und schrittweise unabhängig von staatlicher Hilfe zu werden.


Quelle

Quinky

das hier:

m Gegenzug soll höheres Einkommen - insbesondere oberhalb der Minijob-Grenze - weniger stark auf die Leistungen angerechnet werden als bisher. Dies soll den Anreiz erhöhen, die Arbeitszeit auszuweiten und schrittweise unabhängig von staatlicher Hilfe zu werden.

ist zwar die Behauptung der Kommission, jedoch ist das eine Lüge!!

Erst ab ca. 2.000€ brutto erhöht sich der Freibetrag, ALLE, die niedriger verdienen, sollen weniger bekommen als bisher!!! Die Minijob-Grenze als Massstab zu nehmen ist eine Farce!!
Unter >Umständen, wenn der Selbstbehalt auf 10% gesenkt wird (auch in der Überlegung) ist die Grenze für mehr Selbstbehalt bei ca. 3.000€ brutto = ALLE Mindestlöhner = mehrere Millionen sollen weniger bekommen