Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf

Begonnen von Ganesha, 26. Januar 2026, 14:53:41

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Yasha und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Vollloser

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 18:06:11Entscheiden mit Stimmenanteil.
Respekt.  :ok:

Und äh - "Spruchkörper" !?  :scratch:

Naja und den New-Order-Film betrachte dann meinetwegen einfach mal als "sozialen Dadaismus", oder sowas.  :yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ganesha

@ Yasha

"Also -lieber mal vorab informieren, anstatt unsachlichen Schwachsinn zu posten.
https://ra-kohn.de/das-schoeffenamt/
"

Ich fordere dich erneut auf, auf Beleidigungen und spam zu verzichten, sowas möchte ich hier in meinem Thread von Leuten, die die ganze Zeit eh nichts Konstruktives zur Diskussion beitragen, nicht lesen.
Ich hoffe, das ist jetzt endlich angekommen.
Danke.

LG

Yasha

Ich bin unabhängig und neutral. Schon immer und weiterhin.

Alles andere ist nur weitere anlasslose  Schmähkritik Deinerseits.

Fettnäpfchen

 :offtopic:

ReGa741
Zitat von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 14:41:39Wenn mir der SB sagt, dass das alles übernommen wird, wie kann ich ihn bzw. seine Aussage dann festnageln? Mit einer schriftlichen Anfrage über das gleiche oder eben mit der Bitte, genau das alles in den KOOP zu schreiben?
Mit der Forderung!
Bitte bitte beim JC kannst du so schnell vergessen wie SB ihre mdl. Aussagen vergessen wenn es um Kostenerstattung geht.

Zitat von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 14:41:39Bewerbungskosten, Vorstellungsgesprächskosten, Umzugskosten
und Fahrtkosten.
Umzugskosten haben da nichts zu suchen das muss extra beantragt werden.
:offtopic: (Ende)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 11:24:21Das ist nicht unwahrscheinlich . Das ist Fakt. Und in Berlin auch nicht ungewöhnlich.
Das kenne ich anders und das wurde mir von mehreren Richtern am LG auch so erklärt wie ich es beschrieb und dient dazu, die Unparteilichkeit der Schöffen sicherzustellen.
Und gerade für Berlin kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Mangel an geeigneten Bewerbern fürs Schöffenamt gibt.

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 18:06:11Jene sind Richter/ Schöffen gemäß Vereidigung. Jedes Jahr neu. und jene sind nur Spruchkörper. Entscheiden mit Stimmenanteil.
Schöffen werden nur einmal zu Beginn der 5jährigen Amtszeit vereidigt, nicht jedes Jahr neu.
Der Spruchkörper besteht am Strafgericht des AG je nach zu erwartender Strafe nur aus einem Berufsrichter (§ 25 GVG), oder aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen (§ 28 GVG). In Ausnahmefällen auch aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen.
Der Spruchkörper entscheidet in der Schuldfrage und über die Rechtsfolgen der Tat mit zwei Drittel Mehrheit, ansonsten mit absoluter Mehrheit.
Diese Grundlagen solltest du als Schöffe nach 2 Amtszeiten mittlerweile kennen.
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Yasha

#65
Selbst verständlich kenne ich meine Pflichten. Und ich wurde dieses Jahr einer neuen Kammer zugelost, was jedes Jahr innerhalb der fünf Jahre so ist und immer war. Und zu Dienstantritt wurde und werde ich dort neu vereidigt. Sollte mich wundern, wenn das diesmal nicht so wäre.Werde mir die Vereidigung dann bestätigen lassen.
Das dürfte im März passieren, Februar wurde per Mail abgesagt.

Abladung als Schöffe

212@ag-tg.berlin.de
An

19. Jan.

19. Jan. um 10:06
Sehr geehrte Frau ******

am 18.02.2026 findet hier keine Sitzung statt. Sie brauchen also nicht erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Zo*****

Justizbeschäftigte

Serviceteam 21

Wenn Du Fragen hast- wende Dich doch bitte an die zugeloste Kammer. Die Mail hat Du ja nun.

Warten wir es ab, was dann im März bei Dienstantritt in dieser neuen Kammer  passiert.

Was Dir gesagt wurde, das kann nicht bestätigen ich wurde das dritte Mal gewählt- bis 2028. Dass das so sein kann - auch das kannst Du Dir dort - bei Bedarf -bestätigen lassen..

Du kennst das anders. Ich erlebe das anders- seit 2014. Fertig.



Sensoriker

@Ganesha
Mal aus Neugier. Hast du in den letzten 15 Monaten auch nur 1 Bewerbung geschrieben oder warum machst du dir solche Sorgen, dass du evtl. welche nachweisen müsstest?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

#67
Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Selbst verständlich kenne ich meine Pflichten.
Bei meinen Ausführungen ging es, leicht erkennbar, nicht um die Pflichten eines Schöffen, sondern um Grundlagenwissen zur Arbeitsweise eines Schöffengerichts. Das der Berufsrichter und die beigeordneten Schöffen rechtlich gleichgestellt sind und zusammen den sog. Spruchkörper bilden, darüber wird man normalerweise vom Vorsitzenden Richter einer Kammer zu Beginn des ersten Verfahrens belehrt. Nach zwei Amtsperioden und 10 solchen Belehrungen sollte man das dann eigentlich wissen.

Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Und ich wurde dieses Jahr einer neuen Kammer zugelost, was jedes Jahr innerhalb der fünf Jahre so ist und immer war.
Du wirst keiner Kammer zugelost, sondern es erfolgt eine Auslosung der Schöffen zu den anhängigen Verfahren einer Kammer.
Um die Neutralität der Schöffen sicherzustellen, wechselt diese mindestens jährlich.

Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Und zu Dienstantritt wurde und werde ich dort neu vereidigt.
Wie schon geschrieben erfolgt die Vereidigung nur einmal vor dem ersten Verfahren der Amtsperiode und gilt für die gesamte Amtszeit.
Das kannst du auch im offiziellen MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN nachlesen.
Möglicherweise verwechselst du die Vereidigung mit der individuellen Pflichtenbelehrung, die der Vorsitzende Richter zu Verfahrensbeginn macht, denn ich glaube nicht, dass das AG Berlin hier verfahrenswidrig unnötige Vereidigungen während der laufenden Amtsperiode vornimmt. Die haben auch so genug zu tun.

Und da du das offenbar noch immer nicht verstanden hast:
Ich zweifele keineswegs an, dass du drei Wahlperioden nacheinander sowohl auf die Vorschlagsliste gekommen, als auch zum Hauptschöffen berufen wurdest. Ich kenne solche Sonderfälle und auch die Gründe dafür.
Ich weis auch, dass das nicht grundsätzlich verboten ist. Ich habe lediglich geschrieben, dass sowas dem Grundgedanken des Gesetzgebers zur Unparteilichkeit von Schöffen zuwider läuft.
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Yasha

#68
Ich stehe nicht für alle Verfahren zur Verfügung. Nur für jene an vorher schon im voraus festgelegten Tagen für das ganze Jahr .ich bin dort nicht der einzige Schöffe. Die einzige Verbindlichkeit für mich ist und bleibt die zuständige Richterin in diesem Jahr.Alles andere ist und bleibt für mich im Detail unklar - bis 15 Minuten vor einer Sitzungseröffnung.

Das mal zur Klarstellung. Insofern ist und bleibt die Kammer die einzig sbekannte Option. Was mir wichtig ist und bleibt, das musst Du schon mir überlassen, wie ich das für mich interpretiere.

Spruchkörper kann jeder selbst ergoogeln Da muss ich in jenem anderen Thema Schwerpunkt nicht noch Steilvorlagen für neue  Spam Vorhalte liefern.

Im Merkblatt steht nicht alles drin. Als Schöffin pausiere ich im Moment. Aktiviert werde ich nur von Anfang bis Ende eines Termins. Und habe somit dann meinen jeweiligen Dienstantritt. Für die Zeit der Anwesenheit.für die ich auch Aufwandsentschädigung bekomme.

Also werde ich in der neuen Kammer bei erstmaligen Dienstantritt neu vereidigt. Steht auch wo drin. Nämlich hier:

"Wie lange gilt die Vereidigung eines Schöffen? Muss ich wieder neu vereidigt werden, wenn ich zum zweiten Mal zum Schöffen gewählt wurde?
Nach neuerer Rechtslage sind Schöffen, die wieder gewählt wurden, nicht erneut zu vereidigen. In § 45 Abs. 2 DRiG steht, dass die Vereidigung für die Dauer des Amtes gilt, ,,bei erneuter Bestellung auch für die sich unmittelbar anschließende Amtszeit". Schöffen, die zwischen ihren Amtszeiten pausierten, müssen dagegen wieder neu vereidigt werden. Ansonsten gelten sie in der Verhandlung als ,,nicht anwesend", und das Gericht wäre nicht ordnungsgemäß besetzt."

Quelle
https://ehrenamtliche-richter.org/faq/

Das Pausieren wird automatisch erzeugt- mit Absolvierung des letzten Termins  in der vorherigen Kammer im alten Jahr. Und noch nicht anstehendem ersten Termin in der neuen Kammer.  Dann werde ich für diese Kammer vereidigt- für den Rest meiner Termine des Jahres. Das ist so und das war immer so.

Frag Du Dich doch mal - was Dich das eigentlich angeht , wie ich mein Amt seit Jahren erfolgreich ausübe  oder verstehe. 

Mögliche vermutete Gründe für den Rückgriff auf erfahrene Schöffen bei der  Schöffenwahl könnte  mithin auch daran liegen.

https://jan-lehmann.de/2024/11/18/das-schoeffenamt-in-berlin-ist-gefaehrdet/

Auch wichtig zu wissen:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kg-berlin-3ws2524-schoeffen-keinen-anspruch-auf-urteilsabschrift-urteilsgruende-ungleichbehandlung-kommentar

Insofern kann die SB des Jobcenter niemandem mit Ihrem " Richteramt" drohen, sofern ehrenamtlich. Denn jene ist ausserhalb von Verfahren nur Privatperson.


Ottokar

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Ich stehe nicht für alle Verfahren zur Verfügung. Nur für jene an vorher schon im voraus festgelegten Tagen für das ganze Jahr .ich bin dort nicht der einzige Schöffe. Die einzige Verbindlichkeit für mich ist und bleibt die zuständige Richterin in diesem Jahr.Alles andere ist und bleibt für mich im Detail unklar - bis 15 Minuten vor einer Sitzungseröffnung
Das ist die Normalität.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Was mir wichtig ist und bleibt, das musst Du schon mir überlassen, wie ich das für mich interpretiere.
Du kannst interpretieren wie du willst, sofern dies aber zu unzutreffenden Informationen führt, kannst du mir nicht untersagen, diese zu korrigieren.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Als Schöffin pausiere ich im Moment.
Wenn du die Zeiten zwischen zwei Verfahren als "pausieren" bezeichnen willst, kannst du das gern tun.
Trotzdem bleibst du für die Gesamtdauer der Amtszeit von 5 Jahre vereidigt.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Also werde ich in der neuen Kammer bei erstmaligen Dienstantritt neu vereidigt. Steht auch wo drin. Nämlich hier:
Da steht, was ich dazu bereits schrieb. Die Vereidigung gilt für die gesamte Amtszeit von 5 Jahren.
Und nicht jedes Jahr neu.
Das was du als "pausieren" bezeichnest, zählt nicht als Unterbrechung der Amtszeit, da hast du etwas grundlegend falsch verstanden.

Zitat von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38Frag Du Dich doch mal - was Dich das eigentlich angeht , wie ich mein Amt seit Jahren erfolgreich ausübe  oder verstehe. 
Wie du dein Amt ausübst, geht mich nichts an und ist mir schnurzegal.
Was du jedoch hier im Forum schreibst, geht mich als Moderator sehr wohl etwas an, und wenn du hier falsche Informationen verbreitest, ist es nicht nur mein Recht, sondern als Moderator auch meine Pflicht, dagegen vorzugehen.
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Yasha

#70
Meine erlebte Normalität kennst Du doch gar nicht.und die kanns Du deshalb auch nicht als unzutreffend oder gar als falsche Information  bezeichnen. Du kannst die in Zweifel ziehen. Mehr nicht.

Alles andere ist ebenso albern - wie falsch.

Ich untersage Dir das nicht. Es ist mir schlichtweg egal. Ich bin kein Entwicklungshelfer. Und auch keine Projektionsfläche für Unterstellungen. Oder Deine  nicht vorhandenen" Vorstellungen"