JC macht Ärger wegen der Vermögensauskuft

Begonnen von romanes_eunt_domus, 31. Januar 2026, 14:12:27

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romanes_eunt_domus

Seid gegrüsst werte Mitleidenden.


Im Zuge meines WBA macht das JC Ärger, mal wieder.


Kurz zum Hintergrund ich beziehe seit 2022 Bürgergeld, seit ca. 06/2026 versucht das JC meine Hilfsbedürftigkeit/Richtigkeit meiner Angaben in Frage zu stellen. Erst mit einer Unterstellung der Nichterreichbarkeit dann aufgrund angeblich unvollständiger Angaben zu den Kosten der Unterkunft. Als nächsten waren sie unfähig eine simple Verbrauchsabrechnung für die Wasserversorgung korrekt nachzuvollziehen und haben Guthaben gesehen die garnicht vorhanden waren. Alle Vorgänge konnte ich allerdings erfolgreich abwehren.
Keine Ahnung ob diese Vorgänge aus Inkompetenz oder Mutwilligkeit resultieren.

Jetzt starten sie den nächsten Versuch.

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Gestern kam dann eine "Aufforderung zur Mitwirkung ......." auf dem Postweg bei mir an.

Ich zitiere aus dem Schreiben des JC:

"Sie gaben in Ihrer Anlage VM an, nicht im Besitz von Grundstücken / Eigentumsanteilen zu sein. Mir sind jedoch mindestens folgen Grundstücke bekannt:

Grundstück A
Grundstück B

Sollten Sie kein Besitzer der mir bekannten Grundstücke sein, weisen Sie dieses mit geeigneten Nachweisen nach."

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In der Anlage Vermögen (VM) heisst es aber wortwörtlich: "Hat eine Person in der Bedarfgemeinschaft Grundstücke/Immobilien, die sie nicht selbst nutzt?".

Das "..., sie nicht selbst nutzt?" wird also aus welchem Grund auch immer ausgelassen/ignoriert.

Grundstück/Immobilie A wird allerdings durch mich selbst durchgängig bewohnt (was dem JC seit 4Jahren bekannt ist und nie hinterfragt wurde)! Alle notwendigen Unterlagen wurden bei Erstantragsstellung eingereicht (Grundbuchauszug/Steuerbescheid).

Anmerkung: Es handelt sich um ein Einfamilienhaus (ca.140qm Wohnfläche), also nichts Pompöses) dazu halte ich nur 50% Eigentumsanteil (Teil einer Erbengemeinschaft).

Irgendwie habe ich so eine Vorahnung dass das JC hier als nächstes angreifen wird. So a la "Sie wohnen da garnicht." Aber das nur am Rande.

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Nun zu Grundstück B:

Dieses Grundstück besitze ich garnicht. Weder ist es ins Grundbuch eingetragen, (soweit ich das nachvollziehen kann) noch ist mir je ein Steuerbescheid für die fällige Grundsteuer zugestellt worden.

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Es sei noch erwähnt, dass ich die einzige Person der Bedarfsgemeinschaft bin und somit niemand sonst Vermögenswerte beitragen kann.

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Meine Frage:


Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt gemacht? Und wie sieht es eigentlich mit der Beweislast aus? Muss ich dem JC die Nichtexistenz einer Sache beweisen oder liegt die Beweislast beim JC?   

Ich würde gern unnötigen Kosten vermeiden, so ein Grundbuchauszug kosten halt auch (je nach Ausführung 10€-30€).

Ich werde am Montag erstmal zur Steuerabteilung der Stadtverwaltung gehen und mal schauen was da so an Steuerdaten vorliegt.

Ich habe dem JC bereits eine Erklärung zukommen lassen, dass ich Grundstück A bewohne und somit selbst nutze und Grundstück B ein reines Fantasieprodukt des JC ist (hab ich so natürlich nicht gesagt).

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Ich bedanke mir schon mal im Voraus für Antworten/Einlassungen und wünsche eines schönes Wochenende




"Geh nicht gelassen in die dunkle Nacht.
Brenne, rase wenn sich das Dunkel legt.
Dem sterbenden Lichte trotze, wutentfacht."

Ridonn

Hi einfach dem jobcenter mitteilen das du nicht in besitz von imobilie/Grundstück b bist sollte dies nicht ausreichen direkt mit reinschreiben das du bei bedarf einen auzug aus dem grundbuch einholen wirst  wo das jobcenter die kosten dafür aber übernehmen muss   sowas nennt man auch eine negativbescheinigung kostet in der regel 15 Euro 
Nachdem diese nachweist das das jc sich geirrt hat kans du denen es in rechnung stellen  dafür unbedingt die rechnung aufheben
Sollten die sich weigern bleibt dir nur der gang zum anwalt auch wenns nur  15 Euro sind

Mich wunderts das das jc dafür z udir kommt ohne nachweis die nachweisumkehrung ist nochnicht aktiv also muss das jc dir nachweisen das es dein grundstück ist  z.b. mit einem grundbucheintrag

Sheherazade

Zitat von: romanes_eunt_domus am 31. Januar 2026, 14:12:27Irgendwie habe ich so eine Vorahnung dass das JC hier als nächstes angreifen wird. So a la "Sie wohnen da garnicht." Aber das nur am Rande.

Meine Vorahnung wäre, dass das Jobcenter den Eigentumsanteil von 50% hinterfragen wird bzw. wer die Kosten für die anderen 50% trägt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

romanes_eunt_domus

Erstmal Dank für die Antworten.


Zur Info:

Ich hab mich nochmal mit dem ganzen Vorgang auseinandergesetzt und ein Schreiben ans JC versandt in dem ich den Besitz abschreite und Nachweise über die Quellen der Kenntnis des angeblichen Besitzes nach §35 SBG X verlange. Ebenso hab ich Akteneinsicht nach §25 SGB X verlangt.

Mal sehen was daraus wird.

Ich werde den weiteren Verlauf der Angelegenheit hier als Erfahrungsbericht weiter dokumentieren.
"Geh nicht gelassen in die dunkle Nacht.
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Dem sterbenden Lichte trotze, wutentfacht."

Fettnäpfchen

Zitat von: Ridonn am 31. Januar 2026, 14:36:38wo das jobcenter die kosten dafür aber übernehmen muss   sowas nennt man auch eine negativbescheinigung kostet in der regel 15 Euro 
Nachdem diese nachweist das das jc sich geirrt hat kans du denen es in rechnung stellen  dafür unbedingt die rechnung aufheben
Soweit so gut
aber
wenn dann so dass das JC die Kosten VORAB übernehmen soll weil das im RL nicht vorgesehen ist.

MfG FN
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