Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....

Begonnen von Bundspecht, 17. Dezember 2025, 08:45:21

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Sheherazade

Zitat von: Tami am 01. Februar 2026, 13:57:34@Bundspecht - Ich hoffe, du hast im Januar noch einen Neuantrag gestellt?

Nein, hat er nicht, er hat lieber dem Gerede der Sachbearbeiterin von der Familienkasse geglaubt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Tami am 01. Februar 2026, 13:57:34§6a Abs.8 BKGG Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich.
Da steht nichts von Mindesteinkommensgrenze.
Lies bitte den in Beitrag #70 verlinkten Ratgeber und den letzten Satz in § 6a Abs.8 BKGG.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


JensM1

@Tami:

Mindesteinkommesgrenze steht in § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKKG:

"sie mit Ausnahme des Wohngeldes, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags über Einkommen im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von mindestens 900 Euro oder, wenn sie alleinerziehend sind, in Höhe von mindestens 600 Euro verfügen, wobei Beträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht abzusetzen sind,..."

Die 900,00 Euro erzielt schon die Frau, aber hier kann man ja schreiben, soviel man will, es bringt einfach nix.

Bundspecht

Zitat von: JensM1 am 03. Februar 2026, 19:21:08Die 900,00 Euro erzielt schon die Frau,

Und warum ist der Antrag für Dezember dann abgelehnt worden ???? Da hätten wir auch die 900€ erreicht !

Ganz Einfach, dass Einkommen (Rente, Kindergeld usw.) hätte eben nicht gereicht um den Bedarf zu decken. Und es würde auf sechs Monate gerechnet auch im Januar nicht reichen. Ich muss jeden Monate den Bedarf decken können , auf besagte 6 Monate gesehen.   

Zitat von: JensM1 am 03. Februar 2026, 19:21:08aber hier kann man ja schreiben, soviel man will, es bringt einfach nix.

Es wird einfach von Euch nicht verstanden, dass das Einkommen über 900€ über einem Zeitraum von besagten 6 Monaten zur Berechnung genommen wird ! Das ist FAKT. Steht doch im Ablehnungsbescheid.

Und wenn ich nun im Januar einen Antrag gestellt hätte, was dann ? Dann hätte das Einkommen der letzten 6 Monate wieder nicht gereicht. Nur das will keiner so recht verstehen.

So ein Antrag hätte erst dann Erfolg, wenn eben über besagte 6 Monate ein Ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Nicht ein Monat oder zwei, sondern sechs !

"Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich"

Quelle :BKGG
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

JensM1

Was du nicht begreifen willst, ist, dass der Berechnungsbogen Wohngeld mit 0 ausweist. Seit 01/26 hast du aber WG 648 Euro und damit ist die zweite Anspruchsvoraussetzug, Überwindung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, erfüllt. Jetzt würde zusätzlich auch noch eine Bedarfsunterdeckung von 100 Euro in Frage kommen, aber das ist hier irrelevant.

Aber damit bist du nicht der einzige. Ich vermute, dass du die bödsinnigen Auskünfte von der Famka bekommen hast, weil die in der Berechnung WG 0 gesehen haben und damit hättet ihr erst mit höheren Einkommen Anspruch.

Aber wie gesagt, ist wohl sinnlos, hier was zu schreiben und ist auch nicht meine Kohle.

Tami

Zitat von: Bundspecht am 03. Februar 2026, 19:31:48"Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich"

Quelle :BKGG
Wir reden hier von zwei verschiedenen Verwaltungsvorgängen, das eine ist die Ermittlung der Mindesteinkommensgrenze, das andere das zu zu berücksichtigende Einkommen. Für beides werden diese sechs Monate angesetzt. Da sich Euer Einkommen (wenn ich richtig liege) im Januar erheblich verändert hat, könnte sich die Rechnung dahingehend positiv auswirken. Sowohl der Hinweis der SB als auch die Ablehnung für "nur" einen Monat für einen neuen Antrag weist doch schon darauf hin. Und übrigens - auch Behörden machen Fehler!

Die Berechnungen der Behörden sind oft nicht (logisch) nachvollziehbar für normale Menschen und es ist unheimlich nervenaufreibend und zeitaufwendig, sich damit auseinanderzusetzen, das kann ich absolut nachvollziehen! Aber versuch es trotzdem nochmal ...

Bundspecht

Zitat von: JensM1 am 03. Februar 2026, 20:18:16Was du nicht begreifen willst, ist, dass der Berechnungsbogen Wohngeld mit 0 ausweist. Seit 01/26 hast du aber WG 648 Euro und damit ist die zweite Anspruchsvoraussetzug, Überwindung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II,

Stimmt, aber eben nur für den einen Monat , nämlich Januar (der noch nicht mal mit berechnet werden würde) ! Die FK nimmt aber zur Berechnung die letzten 6 Monate VOR Antragstellung....

Steht doch auch so im Bescheid ! Es wurden die Monate Juni-November ran gezogen. Antrag wurde im Dezember gestellt.

Da im Dezember kein Einkommen über die gesamten 6 Monate zu verzeichnen war, wurde der Antrag folgerichtig angelehnt !

Sicher haben wir nun ab Januar mehr "Einkommen", aber hätte ich da einen neuen Antrag gestellt, was wäre passiert !?

Ich hätte wieder das Einkommen der letzten 6 Monate nachweisen müssen. Sprich die Monate Juli - Dezember.

Was hatten wir da für Einkommen ???? Bingo genau so wenig wie in den Monaten zuvor, nämlich NUR die Rente meiner Frau.
Der Antrag wäre abgelehnt worden.

Es reicht eben NICHT, dass wir nun im Januar "genug" Einkommen haben , um den Bedarf ( in unserem Fall 2626,76€) zu decken.

Ich muss (und so steht es über all, auch im Gesetzt) über einen Zeitraum von besagten 6 Monaten soviel Einkommen nachweisen, dass ich jeden Monat über dem Bedarf bin ...

Nicht einen oder zwei Monate nein, sechs ! Und ich wundere mich wirklich , dass diese Tatsache so vehement von Euch bestritten, bzw. missachtet wird.

Zitat von: Tami am 04. Februar 2026, 07:35:20Die Berechnungen der Behörden sind oft nicht (logisch) nachvollziehbar für normale Menschen und es ist unheimlich nervenaufreibend und zeitaufwendig, sich damit auseinanderzusetzen, das kann ich absolut nachvollziehen!

Da gebe ich Dir Recht, aber in den Anträge für den KIZ , ist alles haargenau so beschrieben wie ich es erklärt hatte. Ich musste sogar die alten BG Bescheide für das Jahr 2025 raussuchen (Juni-November).

Auch wurde immer wieder betont, dass wir ja mehr als die ominösen 900€/Monat als Einkommen alleine schon durch die Rente meiner Frau hätten.

Stimmt, aber hat sich mal einer gefragt, was es mit diesen 900 € auf sich hat ????

Diese 900€ sind das absolute Minimum an Einkommen, was man als Paar im Monat haben muss , um überhaupt den KIZ zu beantragen. Keine 900€/Monate, kein Antrag möglich.

Keine 6 Monate (am Stück) genug Einkommen (über dem Bedarf)= Ablehnung. Ergo ist es doch nur logisch, dass ein neuer Antrag nur dann Sinn macht , wenn man über besagten Zeitraum auch genug Einkommen nachweisen kann, oder ?

Und das, würde erst im Mai/Juni 2026 der Fall sein

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sensoriker

Du diskutierst seit über 2 Wochen hier im Forum darüber ob du vielleicht oder vielleicht nicht jetzt Anspruch oder doch erst irgendwann hast.
Warum stellst du nicht einfach schriftlich den Antrag. Der muss beschieden werden. Dann hast du schwarz auf weiß was Sache ist. Kannst dann evtl. Widerspruch (oder auch nicht) einlegen.
Dieses rumgeeiere hier im Forum darüber bringt dir nur rein garnichts.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 04. Februar 2026, 09:09:23Warum stellst du nicht einfach schriftlich den Antrag.

Ist offenbar zuviel Mühe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1


ZitatStimmt, aber eben nur für den einen Monat , nämlich Januar (der noch nicht mal mit berechnet werden würde) ! Die FK nimmt aber zur Berechnung die letzten 6 Monate VOR Antragstellung....
Das sind 2 völlig verschiedene Sachen. Wohngeld hat nichts mit dem Einkommen zu tun, da gelten die tatsächlichen Verhältnisse im Monat der Antragstellung. 

Bundspecht

Zitat von: Sensoriker am 04. Februar 2026, 09:09:23Du diskutierst seit über 2 Wochen hier im Forum darüber ob du vielleicht oder vielleicht nicht jetzt Anspruch oder doch erst irgendwann hast.

Nein, ICH weiß, dass ich "momentan" noch keinen Anspruch habe....

Zitat von: Sheherazade am 04. Februar 2026, 09:34:42
Zitat von: Sensoriker am 04. Februar 2026, 09:09:23Warum stellst du nicht einfach schriftlich den Antrag.

Ist offenbar zuviel Mühe.

Es ist auch mit Kosten verbunden, aber warum Antrag stellen, der abgelehnt würde ??? Hat einer überhaupt mal gelesen was ich geschrieben habe ????

Zitat von: JensM1 am 04. Februar 2026, 09:47:08
ZitatStimmt, aber eben nur für den einen Monat , nämlich Januar (der noch nicht mal mit berechnet werden würde) ! Die FK nimmt aber zur Berechnung die letzten 6 Monate VOR Antragstellung....
Das sind 2 völlig verschiedene Sachen. Wohngeld hat nichts mit dem Einkommen zu tun, da gelten die tatsächlichen Verhältnisse im Monat der Antragstellung.

Hast Du Dich mal schlau gemacht, was beim KIZ als Einkommen gerechnet wird ??? Renten, Kindergeld, Wohngeld. Wird alles zur Berechnung ran gezogen ....

Alles zusammen hätten wir ab Januar 2936€ also mehr als der benötigte Bedarf.... Aber was rede ich eigentlich.

Zitat von: Bundspecht am 04. Februar 2026, 08:35:55Stimmt, aber eben nur für den einen Monat , nämlich Januar (der noch nicht mal mit berechnet werden würde) ! Die FK nimmt aber zur Berechnung die letzten 6 Monate VOR Antragstellung....

Wie oft denn noch ?????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Tini911

Also meine Familienkasse hat die Höhe unseres Wohngeldes noch nie interessiert beim Kinderzuschlag, aber das kann natürlich von Familienkasse zu Familienkasse unterschiedlich sein

JensM1

ZitatAlso meine Familienkasse hat die Höhe unseres Wohngeldes noch nie interessiert beim Kinderzuschlag, aber das kann natürlich von Familienkasse zu Familienkasse unterschiedlich sein

Normalerweise schätzt die Famka das Wohngeld und fragt es nicht bei dir an. Schau mal auf die Berechnung
Das ist bei @Buntspecht aus nicht ersichtlichen Gründen anders gelaufen - entweder Eingabefehler bei WG Schätzung oder kleiner Dienstweg - und daraus resultieren dann auch die nachfolgenden Fehlauskünfte. Jeder, der da im Thema ist, würde sofort über Wohngeld 0 in der Berechnung stolpern. Das ist in der Konstellation der Berechnung praktisch nur möglich, wenn der Antragsteller keine Kosten der Unterkunft hat. Aber die haben nicht nachgedacht, eimfach auf Berechnung mit WG 0 geschaut und dann Blödsinn erählt.

Sag ich nicht, weil ich mir das ausdenke, sondern weil ich länger bei der Famka gearbeitet habe und auch jetzt noch häufiger beruflich KiZ durchrechnen muss.

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 04. Februar 2026, 09:56:11Hast Du Dich mal schlau gemacht, was beim KIZ als Einkommen gerechnet wird ??? Renten, Kindergeld, Wohngeld. Wird alles zur Berechnung ran gezogen ....

Und du hast scheinbar noch nicht mal das Merkblatt gelesen. Wohngeld und Kindergeld zählt beim Kizu nicht als Einkommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: JensM1 am 03. Februar 2026, 19:21:08Mindesteinkommesgrenze steht in § 6a Abs. 1 Nr. 2 BKKG
Genau, und für die Ermittlung der Mindesteinkommensgrenze gilt § 6a Abs. 8 S. 1 BKGG, d.h. die Einkommensverhältnisse in den 6 Monaten vor Antragstellung.
Für die Prüfung, ob Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden wird, gilt hingegen § 6a Abs. 8 S. 5 BKGG, d.h. die Einkommensverhältnisse im Antragsmonat.
Das wird auch so sehr schön in der Begründungen des Gesetzgebers zum KiZ in Br-Drs 17/19 erläutert.
D.h. das in dem hier genannten konkreten Fall seit Januar 2026 Anspruch auf KiZ besteht, weil
a) durch das Renteneinkommen der Ehefrau die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro in den zurückliegenden 6 Monaten erreicht wurde und
b) durch das Renteneinkommen der Ehefrau UND durch das seit Januar zufließende Renteneinkommen des Ehemannes zzgl. Wohngeld und KiZ die Hilfebedürftigkeit nach SGB II ab Januar 2026 vermieden werden kann.
Da Bundspecht aber bislang keinen neuen Antrag gestellt hat, ist der Anspruch auf KiZ für Januar 2026 leider verloren.
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