Bürgergeld und Erben

Begonnen von Häschen Hinkebein, 03. Februar 2026, 14:38:26

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Vollloser

Hallo, hier mal mein Verständnis dazu.
Du lebst in keiner Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter/Eltern und beziehst ganz normal Bürgergeld.
Wenn Du jetzt auf ein mal z. B. im Lotto gewinnen solltest, müsstest Du das dem Jobcenter melden, sobald Du dies auf irgendeinem Konto dir hast überweisen lassen. Aber auch erst DANN (merke: auch bei jedem jährlichen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter, muss man denen ja seine aktuellen Kontostände mitteilen...) .
So eine Erbschaft würde ich hier in dem Zusammenhang als sehr ähnlich betrachten, wie z. B. ein Lottogewinn.

Die Pflicht in diesem Pflichtteil einer Erbschaft (Vererbung) betrifft nur Deine Mutter Dir gegenüber. SIE ist auf Grund ihrer sehr nahen Verwandtschaft mit Dir, gesetzlich geradezu verpflichtet Dir eben einen Pflichtteil zu kommen zu lassen. DU bist aber nicht deswegen verpflichtet, das dann auch an zu nehmen. Man kann ein Erbe immer ausschlagen - auch so ein "Pflichtteil"! DANN wird der/die nächste Verwandte in Deiner Familie in der Verwandtschaftsfolge mit dem Erbe behelligt, und immer so weiter...
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Häschen Hinkebein am 04. Februar 2026, 20:52:04Darf ich als Bürgergeldempfänger ein Erbe überhaupt ausschlagen

Ja.

Und bevor du jetzt weiter fragst, lies bitte langsam und gründlich meinen Beitrag #11.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Häschen Hinkebein

Zitat von: Sheherazade am 05. Februar 2026, 08:50:44Ja.

Und bevor du jetzt weiter fragst, lies bitte langsam und gründlich meinen Beitrag #11.


Habe ich gemacht - und wenn Du Dein schlichtes "Ja" noch durch so einen Quellenlink stützen kannst, wie Du das bei Maunzi mit dem Link zu der Anwaltsseite www.rechtsanwalt-erbrecht.eu getan hast, werde ich mit Sicherheit bis zum Stichtag ruhiger schlafen können.

Bis hier hin schon mal vielen Dank!
Armer Mann und reicher Mann
Standen da und sah'n sich an;
Und der Arme sagte bleich:
"Wär' ich nicht arm, wärst Du nicht reich..."

Sheherazade

Zitat von: Häschen Hinkebein am 05. Februar 2026, 20:15:24und wenn Du Dein schlichtes "Ja" noch durch so einen Quellenlink stützen kannst

Du willst, dass ich mein Ja mit einem Quellenlink belege?  :scratch:

ZitatDarf ich als Bürgergeldempfänger ein Erbe überhaupt ausschlagen

Setze den Bürgeldempfänger einem Sozialhilfeempfänger gleich und lies hier nach.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Häschen Hinkebein

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 09:46:57Du willst, dass ich mein Ja mit einem Quellenlink belege?  :scratch:

Ja - denn wenn das JobCenter mir, gesetzt den Fall, dass ich Deine persönliche Aussage für bare Münze nehme (nicht bös gemeint), dann trotzdem eine Sperrfrist reinballert, brauche ich denen damit, dass "irgendeine Sheherazade in irgendeinem Bürgi-Forum aber gesagt hat..." gar nicht erst zu kommen...

ZitatSetze den Bürgeldempfänger einem Sozialhilfeempfänger gleich und lies hier nach.

Tja, liebe Sheherazade; zwischenzeitlich habe ich einfach mal die Kanzlei Kotz angeschrieben (die Dwight Manfredi in seiner Antwort #4 verlinkt hat) und von dort die nachstehende Antwort bekommen:

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Gerne gebe ich Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung eine juristische Orientierung auf Ihre Frage.

I. SACHVERHALT

Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Sie erwarten eine Erbschaft von Ihren Eltern, möchten diese jedoch aus persönlichen Gründen ("nicht beerbt werden wollen") ausschlagen. Es ist nicht davon die Rede, dass der Nachlass überschuldet ist. Sie fragen, ob die Ausschlagung zu einer Leistungskürzung oder Sperrzeit führt. Zudem erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung.

II. RECHTLICHE WÜRDIGUNG

Ihre Frage lässt sich im Grundsatz klar beantworten, die Rechtslage ist hier streng.

1. Grundsatz der Subsidiarität (§ 2 SGB II)

Das Bürgergeld ist eine staatliche Nothilfe, die steuerfinanziert ist. Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität). Das bedeutet: Wer sich selbst helfen kann (durch Arbeit oder Vermögen), bekommt keine Hilfe vom Staat. Eine Erbschaft ist ein Vermögenszuwachs. Wenn Sie erben, haben Sie Vermögen, das Sie primär zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts einsetzen müssen, bevor der Staat einspringt.

2. Die Ausschlagung als "sozialwidriges Verhalten" (§ 34 SGB II)

Wenn Sie eine werthaltige Erbschaft (Vermögen > Schulden) ausschlagen, obwohl Sie bedürftig sind, führen Sie Ihre Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei bzw. erhalten diese aufrecht, ohne dass es einen "wichtigen Grund" gibt.

Wichtiger Grund: Persönliche Animositäten oder der schlichte Unwille, von den Eltern etwas anzunehmen, werden von der Rechtsprechung in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt. Ein wichtiger Grund läge vor, wenn der Nachlass überschuldet wäre.

Rechtsfolge: Schlagen Sie ein positives Erbe aus, gilt dies als sozialwidriges Verhalten. Das Jobcenter kann dann gemäß § 34 SGB II einen Kostenersatz von Ihnen verlangen.

3. Konsequenz: Keine "Sperre", aber Rückzahlungspflicht

Anders als beim Arbeitslosengeld I gibt es im SGB II keine klassische "Sperrfrist". Die Folge ist oft viel gravierender:

Das Jobcenter zahlt zwar meist weiter (um Obdachlosigkeit etc. zu verhindern), macht aber einen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend.

Das bedeutet konkret: Das Jobcenter fordert die gezahlten Leistungen von Ihnen zurück – und zwar bis zur Höhe des Wertes, den das Erbe gehabt hätte. Faktisch werden die Leistungen dann wie ein Darlehen behandelt, das Sie abtragen müssen. Sie verschulden sich also beim Staat. Zudem kann die Leistung gem. § 31a SGB II gekürzt (sanktioniert) werden.

III. MÖGLICHE SCHRITTE / EMPFEHLUNGEN

Da Sie finanzielle Unterstützung benötigen, ist der Weg klar vorgezeichnet:

1) Prüfung der Überschuldung: Stellen Sie sicher fest, ob der Nachlass überschuldet ist.

- Ist er überschuldet? Dann müssen Sie sogar ausschlagen, um sich vor Schulden zu schützen. Das ist kein sozialwidriges Verhalten.

- Ist er werthaltig (Guthaben)? Dann rate ich dringend davon ab, das Erbe auszuschlagen, wenn Sie Sanktionen und Rückzahlungsforderungen vermeiden wollen.

2) Beratungshilfe (Kostenübernahme):

Sie haben als Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf Beratungshilfe.

Gehen Sie zum Amtsgericht Köln (Rechtsantragstelle) mit Ihrem aktuellen Bürgergeld-Bescheid, Mietvertrag und Kontoauszügen.

Beantragen Sie dort einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Erbrecht/SGB II".

Mit diesem Schein können Sie zu jedem Rechtsanwalt gehen. Sie müssen dort lediglich eine Eigenbeteiligung von 15,00 Euro zahlen. Der Staat trägt den Rest. Dies gilt auch für telefonische Beratungen oder E-Mail-Korrespondenz, sofern der Anwalt dies anbietet.

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Du siehst, so klar und einfach ist das also alles nicht - auch wenn die von Dir verlinkte Kanzlei Ruby das alles wiederum komplett anders sieht... :-E
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turbulent

Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03Mit diesem Schein können Sie zu jedem Rechtsanwalt gehen. Sie müssen dort lediglich eine Eigenbeteiligung von 15,00 Euro zahlen. Der Staat trägt den Rest.
Na, dann. Viel Erfolg dabei. (Kiene Kanzlei ist verpflichtet, Deinen Fall anzunehmen, Dich als Klientin zu akzeptieren. Du kannst ihnen ja dann schreiben, dass irgendeine Internetkanzlei Dir das aber zugesagt hat.)

Sheherazade

Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03denn wenn das JobCenter mir, gesetzt den Fall, dass ich Deine persönliche Aussage für bare Münze nehme (nicht bös gemeint), dann trotzdem eine Sperrfrist reinballert,

Irgendwie fängt man bei dir überall mit Null Wissensstand an. Das Jobcenter "ballert" keine Sperrzeiten rein. Das ist das eine.

Zum anderen bleibt das Recht einer Erbausschlagung auch im Bürgergeldbezug unangetastet, eine Pflicht zum Erbschaftserwerb gibt es nicht.

Da das Jobcenter vor einer Erbausschlagung nicht informiert oder um Erlaubnis gefragt werden muss (§en wurden im Thread ausreichend genannt), wird es auf offiziellem Weg keine Kenntnis darüber erlangen. Bei Meldung durch "Anonym": Im Falle einer Anzeige wegen sozialwidrigen Verhaltens muss das Jobcenter nachweisen, dass durch die Erbausschlagung Vermögen verschenkt/verschleudert wurde. Das wird schwer bis unmöglich sein.
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Häschen Hinkebein

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2026, 13:49:39Zum anderen bleibt das Recht einer Erbausschlagung auch im Bürgergeldbezug unangetastet, eine Pflicht zum Erbschaftserwerb gibt es nicht.

Nunja - was soll ich Dir sagen? Die oben verlinkte eMail stammt ja immerhin von einem Fachanwalt. Welche Kompetenzen in dem Bereich hast Du vorzuweisen?

Darüberhinaus: Sogar auf der von Dir verlinkten Webseite der RA Kanzlei Ruby steht jedoch zu lesen:

"In Fällen von tatsächlichem Missbrauch (z. B. absichtlicher Vermögensverzicht), kann das Sozialamt Leistungen kürzen: §§ 26 SGB XII und 31 SGB II ermöglichen Sanktionen bei unangemessenem Verhalten."
(2.ter Absatz von unten)

Dass das JobCenter hiervon "ja erst mal erfahren muss", beisst sich schon alleine mit den überall zu ergoogelnden Hinweisen der Meldepflicht einer Erbschaft gegenüber dem JC.

Und selbst wenn wir die einmal beiseite lassen: Ich persönlich habe (im Rahmen eines vormaligen Bezugs von ALG-II bis 2016) die Erfahrung gemacht, dass auf einmal meine Sachbearbeiterin bei mir angerufen hat um mir mitzuteilen, ihr sei "zur Kenntnis gelangt", dass da ja noch eine Lohnsteuerrückzahlung für das Jahr XY zu erwarten sei, da ich die für den btr. Zeitraum noch keine Steuererklärung abgegeben habe (woher sie DAS wiederum wisse, dazu wollte die Damen keine Angaben machen, hat mich aber dringlichst dazu aufgefordert, die ausstehende Steuererklärung zeitnah abzugeben - das war noch vor Bürgergeld, also die "echte" Hartz-IV Zeit).

Also, ohne das vielbemühte Sprichtwort von den Pferden, die vor die Apotheke kotzen zu bemühen:

Ich fühle mich mit diesen Ausführungen "wenn" und "wie" und "ach ja, das müssen die ja erst mal beweisen" alles andere als sicher - ich Zweifelsfall erhalte ich (um diese Erbsenzählerei um die korrekte Nomenklatur auch noch mal abzuschließen) dann erst eine Sanktion (also Neeeeein, keine Sperrfrist - sorry, mein Fehler) und muss sehen, wie ich die Zeit bis zur Klärung des Sachverhaltes überbrücke (was ich dann im Kielwasser der o.g. Steuerrückerstattung erfahren habe, die ich zur Tilgung von Unterhaltsschulden gegenüber meiner Tochter heranziehen wollte - was ich, laut dem damals mich beratenden Anwalt auch glasklar dürfte - aber die Sanktion = Einstellung meiner Leistungen durch das JC habe ich dann trotzdem bekommen und musste 6 Wochen - was ja verhältnismäßig flott ging - ohne einen Cent über die Runden kommen; die Nächte in dieser Zeit gehören zu den schlaflosesten, die ich bisher in meinem Leben durchgemacht habe; das möchte ich nie wieder erleben müssen).

Siehe es mir also bitte nach, liebe Sheherazade, wenn ich es (nach Erfahrungen wie den oben geschilderten - auch wenn die nicht hier hin gehören und das alles nun in wenig zum ausufern bringen) lieber ganz genau wissen möchte, bevor ich mich auf die Worte von "anonymen Ratgebern aus dem Netz" verlasse...
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Rotti

was sagt die KI

ZitatWenn ein Erbberechtigter im Bürgergeldbezug ein Erbe ausschlägt,
hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Leistungsbezug. Zwar gilt seit Juli 2023 eine Erbschaft als Vermögen (nicht mehr Einkommen) und unterliegt höheren Freibeträgen, doch eine vorsätzliche Ausschlagung, um den Bürgergeldanspruch zu sichern, kann rechtliche Konsequenzen habe
sonst könnte ja Vermutet werden die Miterben geben dir eine Summe Bargeld und du schlägst dafür das Erbe aus.
Geld regiert die Welt

Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD geben.
Friedrich Merz

Sheherazade

Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 14:36:58Dass das JobCenter hiervon "ja erst mal erfahren muss", beisst sich schon alleine mit den überall zu ergoogelnden Hinweisen der Meldepflicht einer Erbschaft gegenüber dem JC.

Langsam wird es mir zu doof. Es gibt nichts zu melden (weder einen Zufluss noch eine Leistungsänderung), wenn man eine Erbschaft ausschlägt.
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Vollloser

In dem §34 SGB 2 steht nichts über Erbschaft ausschlagen dürfen oder nicht dürfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html

Das ein Ausschlagen eines Erbschaftsangebots von Familienangehörigen unter "Hilfsbedürftigkeit beibehalten" fällt, scheint also "lediglich" eine juristisch Auslegung ("Einschätzung") zu sein !?

Und HIER scheint mir der große Knackpunkt für ein Jobcenter zu sein:
Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 13:05:03Das bedeutet konkret: Das Jobcenter fordert die gezahlten Leistungen von Ihnen zurück – und zwar bis zur Höhe des Wertes, den das Erbe gehabt hätte.

Ja hätte hätte Fahrradkette !
Wie soll ein Jobcenter 1. Herausbekommen, dass da eine Erbschaft an Dich mal herangetragen wurde, und 2. was und wieviel in Form von was, und überhaupt, das (alles) hatte gewesen sein sollen ?!?
Da müssten sie ja dann irgendwann eine konkrete ermittelte Summe Dir da präsentieren (können) !
Dazu müssten sie Stasi mäßig Deine sonst wo lebende Mutter erstmal ausfindich machen, und die dann wirtschaftskriminalistisch durchleuchten. Ihren Tod registrieren. Und so weiter. Sie müssten überhaupt ermitteln, dass Du (noch) eine lebende Mutter in/zu einem bestimmten Zeitraum hast/hattest.
Ja gut. Man kann den Jobcentern da schon eine Menge zutrauen. Aber das ginge dann schon in Richtung Stasi total.
Kann allerdings natürlich auch sein, dass wir Langzeiterwerbslose längst Fälle für eine Art Stasi sind !?
Über den Jobcentern steht ja auch unsichtbar über den Eingängen drüber "Betreten und beziehen auf eigene Gefahr. Bedarfsgemeinschaften haften für ihre Mitglieder", würde ich mal sagen.
Tja.

Ich dachte jedenfalls immer, die Jobcenter haben den Auftrag Menschen "in Arbeit" zu bringen, wie es immer so schön heißt. Jetzt sollen sie Menschen auch in Erbschaftsvermögen bringen !?!?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Häschen Hinkebein

Ich danke euch allen für eure persönlichen Einschätzungen.

Die Debatte hier hat einem doch zumindest genügend "Fachterminologie" an die Hand gegeben, dass die Google-Ergebnisse jetzt schärfer werden.

Ohne allzusehr auf die Einzelheiten meiner diesbzgl. Recherchen einzugehen: Die Frage (bzw. die "Auslegung" der einschlägigen Paragraphen) ob man als Leistungsempfänger ein positives Erbe ausschlagen DARF (oder nicht), scheint derzeit noch nicht abschließend geklärt zu sein.

Verschiedene Gerichte kommen in vergleichbaren Fällen zu verschiedenen Urteilen - es besteht hier also keine Rechtssicherheit.

Ich denke, ich werde im konkreten Fall wohl nicht um die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts herumkommen, der sich a) mit den lokalen Gegebenheiten (soll heißen: den zuständigen Richtern vor Ort) und b) der "Bissigkeit" des zuständigen JobCenters auskennt.

Für eure Ansichten bis hier her, wie gesagt, vielen Dank - ich weiß jetzt zumindest, was ich nicht weiß. ;)
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Vollloser

Zitat von: Häschen Hinkebein am 06. Februar 2026, 21:59:28Ich denke, ich werde im konkreten Fall wohl nicht um die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts herumkommen

Dann pass aber auf. Denn mit Anwälten ist es, glaub ich, ähnlich wie mit Ärzten.
Drei Ärzte = drei verschiedene Diagnosen u. Therapievorschläge.
Und diese Kanzlei, die Du da angefragt hast, scheint ja wohl (zumindest in dieser Frage) pro Jobcenter orientiert zu sein !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Häschen Hinkebein

Zitat von: Vollloser am 06. Februar 2026, 22:43:18Dann pass aber auf. Denn mit Anwälten ist es, glaub ich, ähnlich wie mit Ärzten.
Drei Ärzte = drei verschiedene Diagnosen u. Therapievorschläge.

...ist wohl so ähnlich wie mit Richtern (drei Gerichte, drei Urteile).

Letzten Endes greift hier wohl wie so oft die Weisheit der Altvorderen: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand..." -.-

Deswegen - und weil eine Situation wie diese für Bürgergeld-Empfänger wie uns leicht das Potenzial hat, im Handumdrehen Existenzbedrohend zu werden - werde ich für den Fall, dass meine Mutter (das gemeine Stück) zu früh abkratzt, sehr genau überlegen, was ich da tun werde...

Allmählich fange ich sogar schon an, mich mit dem Gedanken abzufinden, ein potenzielles Erbe annehmen zu MÜSSEN - auch wenn mir das total gegen die Hutschur geht. :(((

Aber GruSi-Jahre sind offensichtlich keine Herrenjahre; wir werden so weit entrechtet, dass uns sogar die Freiheit genommen wird, uns nicht mehr mit Leuten assoziieren zu müssen, mit denen wir UM'S VERRECKEN nichts mehr zu tun haben wollen. :-E
Armer Mann und reicher Mann
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Und der Arme sagte bleich:
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Vollloser

Zitat von: Häschen Hinkebein am 07. Februar 2026, 22:22:44Allmählich fange ich sogar schon an, mich mit dem Gedanken abzufinden, ein potenzielles Erbe annehmen zu MÜSSEN

DANN könnte es allerdings u. U. dazu kommen, dass Du Dich dann auch um die Beerdigung und evtl. fortlaufende Grabpflege, etc., und alles was damit zusammenhängt (Trauerfeier, usw.) kümmern müsstest.
Als Kind eines Elternteils - mit derartig nahen Verwandtschaftsgrad...
Und DAS könnte ja dann die Erbschaft u. U. wiederum mehr oder weniger stark (je nach dem) auffressen...
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !