"Festnageln" des JC / SB für Übernahme Kosten Vorstellungsgespräch und Umzug

Begonnen von ReGa741, 03. Februar 2026, 14:49:46

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Dwight Manfredi

Da mache ich mir keine Sorgen das der AG die Fahrtkosten nicht zahlt. Wenn nicht schon in der Einladung von vornherein die Erstattung seitens des AG ausgeschlossen ist habe ich gleich das Formular dabei das ich am Ende des Gespräches dem AG vorlege.

                                                                                              Ort, Datum
Bewerber                                          Arbeitgeber                               
Anschrift                                          Anschrift
Bitte um Erstattung meiner Reisekosten
Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________________,
zunächst bedanke ich mich noch einmal für Ihre Einladung und das sehr angenehme Gespräch, das wir am _____________ geführt haben.
Zur Wahrnehmung dieses Termins sind mir Auslagen in Höhe von ________ Euro entstanden. Sie setzen sich aus
•    ·        ____ km x 0,30 Euro = ______ Euro Fahrtkosten
•    ·        ______ Euro Parkgebühren
•    ·        ______ Euro für die Fahrkarte
•    ·        ______ Euro Verpflegungskosten

zusammen. Die dazugehörigen Quittungen habe ich in Kopie beigelegt.
Bitte erstatten Sie die entstandenen Reisekosten an
Kontoinhaber: _________________________________
IBAN: _______________________________________
Name der Bank: ________________________________
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift


Zahlt er nicht oder ignoriert er das gibt es eine Mahnung incl. Fristsetzung und bei erneuten nicht zahlen einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Zitat von: turbulent am 05. Februar 2026, 18:15:36damit ich das Fahrgeld beim Jobcenter beantragen kann?" oder so.
Wieso sollte der Steuerzahler dafür aufkommen wenn der AG in der Pflicht ist? Im nachhinein die Fahrtkosten beim JC beantragen geht sowieso nicht.

Fettnäpfchen

Dwight Manfredi

Zitat von: Dwight Manfredi am 05. Februar 2026, 18:20:54Im nachhinein die Fahrtkosten beim JC beantragen geht sowieso nicht.
Natürlich geht das.
und dein "Formular" gehört an die neue KM Pauschale angepasst.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dwight Manfredi

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2026, 13:09:20Natürlich geht das.

Grundsätzlich müssen Fahrtkosten vor Antritt einer Maßnahme, eines Vorstellungsgesprächs oder einer sonstigen JC‑veranlassten Aktivität beantragt werden. Das Jobcenter will vorher prüfen ob der Termin notwendig ist ob die Kosten angemessen sind und ob sie überhaupt übernommen werden sollen. Ohne vorherigen Antrag besteht kein Rechtsanspruch.

In der Praxis lehnen die meisten Jobcenter nachträgliche Anträge sowieso ab. 
Sie berufen sich auf § 37 SGB II Antragserfordernis und § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III Vorausbewilligung.
Man kann zwar Einspruch einlegen aber ob das zum Erfolg führt :weisnich:

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2026, 13:09:20und dein "Formular" gehört an die neue KM Pauschale angepasst.

Was meinst du? Auch 2026 ändern sich die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch 0,30 € pro gefahrenem Kilometer Hin- und Rückweg nicht wenn die der AG erstattet und sie nicht von vornherein ausschließt. Du verwechselst das vielleicht mit der Pendlerpauschale die ab 2026 ab dem 1. KM auf 0,38€ erhöht wurde.



Fettnäpfchen

Dwight Manfredi

Zitat von: Dwight Manfredi am 06. Februar 2026, 17:45:36Grundsätzlich müssen Fahrtkosten vor Antritt einer Maßnahme, eines Vorstellungsgesprächs oder einer sonstigen JC‑veranlassten Aktivität beantragt werden. Das Jobcenter will vorher prüfen ob der Termin notwendig ist ob die Kosten angemessen sind und ob sie überhaupt übernommen werden sollen. Ohne vorherigen Antrag besteht kein Rechtsanspruch.
Falsch da hat das BSG schon lange etwas anderes geurteilt.

Zitat von: Dwight Manfredi am 06. Februar 2026, 17:45:36Du verwechselst das vielleicht mit der Pendlerpauschale die ab 2026 ab dem 1. KM auf 0,38€ erhöht wurde.
das habe ich in der Tat.
Naja 30 Cent solange es vom pot. AG bezahlt wird, beim JC sind es ja nur 20 Cent.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Dwight Manfredi am 06. Februar 2026, 17:45:36Ohne vorherigen Antrag besteht kein Rechtsanspruch.

Der besteht auch nicht, wenn man den Antrag vorher abgibt.

Ich hatte den allein zur Sicherheit immer vorher gestellt.
Danach kann man den aber auch noch stellen, auf eigenes Risiko halt.