JobCenter Aufforderung Wohngeld beantragen dadurch nicht mehr Krankenversichert

Begonnen von Sandra1976, 21. Februar 2026, 22:18:51

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Sandra1976

Hallo ich benötige Eure Hilfe.

Hier ein paar Echkdaten.

Wird sind eine BG aus 2 Personen.
Ich habe einen Vollzeitstelle und mein Lebenspartner ist arbeitssuchend.
Wir bekommen ergänzend Bürgergeld in Höhe von 90€ monatlich.

Das JobCenter hat uns aufgefordert Wohngeld zu beantragen. Das JobCenter hat uns ebenfalls in dem Schreiben darauf hingewiesen, wenn wir dies nicht tun würden, Sie selbst diesen Antrag bei der Wohngeldstelle einreichen würden, bzw wenn wir nicht mitwirken, würden auch unsere Zahlungen eingestellt werden.

Unser eigentliches Problem ist nicht die Beantragung des Wohngeldes, sondern das was daraus folgt.
Mit dem Wohngeld alleine kann unser Bedarf gar nicht gedeckt werden. Der Krankenversicherungsschutz meines Lebensgefährten wäre gefährdet. Mein Partner müsste sich freiwillig Krankenversichern, das Geld dafür ist aber gar nicht vorhanden. Bisher zahlt ja das JobCenter die Krankenversicherung für ihn.

Ich habe mich bei der Wohngeldstelle beraten lassen, es würde uns ca 60€ Wohngeld zustehen. (laut vorläufiger Berechnung könnte aber auch höher ausfallen)
Das wären 30€ weniger als im Bürgergeldbezug und die Krankenversicherung wäre auch nicht abgedeckt für meinen Partner.
Wir wären somit schlechter gestellt.

Kann das JobCenter trotzdem verlangen das wir nur noch Wohngeld beziehen??
Oder wäre es auch möglich einen zusätzlichen Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung beim JobCenter zu beantragen zum Wohngeld??

Über jede Hilfreiche Antwort, bzw wie wir jetzt mit dem JobCenter verfahren sollen wäre ich dankbar.


Rotti

Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sandra1976

Zitat von: Rotti am 21. Februar 2026, 23:12:26https://www.tiktok.com/@gegenhartz/video/7448583557091462432


Zitat von: Rotti am 21. Februar 2026, 23:12:26https://www.tiktok.com/@gegenhartz/video/7448583557091462432


Danke für diesen Link.
Dieser Beantwortet aber nur die allgemeinen Fragen von Wohngeld.

Ich brauche explizit Antworten zu meinem Problem, das wenn das JobCenter uns versucht aus dem Bezug zu drängen, wir weniger Leistungen erhalten würden, und mein Partner nicht die finanziellen Mittel hat um die Kranvetsichetung zu bezahlen.

Sheherazade

Zitat von: Sandra1976 am 21. Februar 2026, 22:18:51Kann das JobCenter trotzdem verlangen das wir nur noch Wohngeld beziehen??

Nein, denn die potentiellen Krankenversicherungsbeiträge deines Partners gehören mit zu eurem Bedarf (Regelsätze und Miete) - euer Bedarf wäre also mit nur 60€ Wohngeld NICHT gedeckt. Leg dem Jobcenter eine Kopie der Probeberechnung vor, dann sollte das Thema vom Tisch sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sandra1976

Zitat von: Sheherazade am 22. Februar 2026, 09:26:12
Zitat von: Sandra1976 am 21. Februar 2026, 22:18:51Kann das JobCenter trotzdem verlangen das wir nur noch Wohngeld beziehen??

Nein, denn die potentiellen Krankenversicherungsbeiträge deines Partners gehören mit zu eurem Bedarf (Regelsätze und Miete) - euer Bedarf wäre also mit nur 60€ Wohngeld NICHT gedeckt. Leg dem Jobcenter eine Kopie der Probeberechnung vor, dann sollte das Thema vom Tisch sein.

vielen lieben Dank für die Rückmeldung.
Werde dem JobCenter die Proberechnung einreichen.

Sheherazade

Und schreib gleich drunter, dass die KV-Beiträge deines Partners mit ca. 300€/Monat im Wohngeldbezug noch zu berücksichtigen wären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

auch ohne die Krankenversicherungskosten kann das Jobcenter nicht verlangen Wohngeld zu beantragen, wenn das Wohngeld nur 60€ beträgt.
WENN das Wohngeld niedriger ist als das Bürgergeld, darf das Jobcenter keine Beantragung auf Wohngeld verlangen. Hier gibt es ein Wahlrecht. Man kann Wohngeld beantragen, muss es aber in einem solchen Falle nicht.
Weise also zusätzlich auf das niedrigere Wohngeld hin, neben den Krankenversicherungskosten. Es kann nämlich sein, das das Jobcenter über den § 26 Abs 2 SGBII die Krankenversicherungskosten übernimmt, ansonsten auf Wohngeld bestehen will.

Rotti

Zitat von: Quinky am 22. Februar 2026, 19:08:41WENN das Wohngeld niedriger ist als das Bürgergeld, darf das Jobcenter keine Beantragung auf Wohngeld verlangen.
das Wohngeld ist aber nach deren Ansicht höher als die KDU vom Bürgergeld.
das kanns aber nicht sein, wenn das Existenzminimum unterschritten wird denn es besteht die Pflicht eine Krankenvers, abzuschließen.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Ottokar

Um das mal zusammenzufassen:
Der Bedarf besteht hier nicht nur in dem ergänzend Bürgergeld in Höhe von 90€ monatlich, sondern auch in dem KV-Beitrag für deinen Lebenspartner, der nicht in deiner KV beitragsfrei mitversichert werden kann.
Selbst wenn das Wohngeld 90€ oder mehr wäre, müsste das JC gemäß § 26 SGB II auf Antrag hier den dann freiwilligen KV-Beitrag deines Lebenspartners übernehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sandra1976

Vielen Dank Ottokar, für die Erklärung, das hilft mir jetzt schon mal weiter.