Antragsteller nach dem SGB II sind verpflichtet einen Personalausweis

Begonnen von Rotti, 02. März 2026, 20:43:01

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Rotti

Bayerisches LSG, Beschluss vom 03.02.2026 - L 16 AS 681/25 B ER

Antragsteller nach dem SGB II sind verpflichtet einen Personalausweis, einen Reisepass oder ein ähnliches gültiges Identitätsdokument zur Identitätsfeststellung vorzulegen. Diese Pflicht ist ausdrücklich weder im SGB II noch im SGB I geregelt, ist jedoch eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung, da Leistungen nach dem SGB II nicht an nicht identifizierbare Personen gezahlt werden.
https://openjur.de/u/2542190.html

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2023 - L 3 AS 2391/23 ER-B

Bei der Prüfung des Anordnungsgrundes und damit der besonderen Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren können auch solche Mittel Berücksichtigung finden, deren Inanspruchnahme im Rahmen der materiellen Prüfung des Anspruchs nicht eingefordert werden kann, die den Betroffenen aber tatsächlich zur Beseitigung der Notlage zur Verfügung stehen; hier ist vielmehr entscheidend, dass auch der vom Freibetrag geschützte Betrag den Betroffenen tatsächlich zur Verfügung steht und ihnen daher ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020 – 1 BvR 2289/19, juris Rn. 7).
https://openjur.de/u/2479144.html
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Rotti

Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung — SozKiGAbV)

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/374/VO.html
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
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Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas