Termin - Was beachten?

Begonnen von MsXyz, 02. März 2026, 10:38:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

MsXyz

Hallo,

ich habe einen Termin zur Besprechung meiner aktuellen Lage.
Nun ist der letzte Termin schon eine Weile her (beim letzten Mal wurde alles telefonisch geklärt) und da es jetzt eine neue Zuständigkeit gibt, würde ich für mich gerne nochmal abklären, auf was ich achten darf und was ich nicht machen muss.
Ich hatte auch im Kopf, dass es dazu schon eine Übersicht gab, diese habe ich leider aber nicht gefunden. Die könnte mir aber gerne verlinkt werden.

Ich habe gesehen, dass sie scheinbar meine Mailadresse und meine Handynummer haben. Diese habe ich nicht angegeben... Und würde eigentlich beides auch gerne raus löschen. Daran müssen sie irgendwie gekommen sein, als ich mal in einer Maßnahme war. Kann ich darum bitten diese zu löschen? Bzw. macht das Sinn oder einfach schriftlich was abgeben, unabhängig vom Gespräch.

Beistand dabei haben ist empfohlen, dieser sollte nur dabei sitzen, nichts sagen und evtl. Notizen machen, richtig?

Es wurde mal festgestellt, dass ich nicht schwer heben sollte und das beruflich natürlich etwas einschränkt. Das hatte ich auch schon mal gesagt, sollte ich Unterlagen dazu trotzdem mitnehmen?

Sollte ich eine Übersicht der getätigten Bewerbungen mitnehmen?

Sollte ein Kooperationsplan (die heißen so, oder?) besprochen werden, müsste ich diesen nicht sofort unterschreiben, richtig?

Sollte ich etwas zum beantragen der Fahrtkosten dabei haben?

Ich würde mich grundsätzlich gerne selbstständig machen. Macht es Sinn da zu fragen, was für Möglichkeiten es da zur Unterstützung gibt? Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Gilt es sonst noch etwas zu beachten?

Entschuldigung für die vielen Fragen, ich bedanke mich im voraus.

Liebe Grüße

Dwight Manfredi

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich habe gesehen, dass sie scheinbar meine Mailadresse und meine Handynummer haben. Diese habe ich nicht angegeben... Und würde eigentlich beides auch gerne raus löschen.
Ja, du kannst und solltest die Löschung verlangen, wenn du nur noch postalisch erreichbar sein möchtest. Du bist gesetzlich nur verpflichtet, per Briefpost erreichbar zu sein.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Beistand dabei haben ist empfohlen, dieser sollte nur dabei sitzen, nichts sagen und evtl. Notizen machen, richtig?
Du hast das Recht auf einen Beistand. (§ 13 SGB X)
Der Beistand darf Protokoll führen und zuhören. Entgegen deiner Vermutung darf der Beistand aber auch sprechen. Das, was der Beistand sagt, gilt als von dir gesagt, sofern du nicht sofort widersprichst.
Ein Beistand darf nur in Ausnahmefällen weggeschickt werden. Er wirkt oft Wunder, da die Gegenseite meist deutlich professioneller und freundlicher bleibt.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Es wurde mal festgestellt, dass ich nicht schwer heben sollte und das beruflich natürlich etwas einschränkt. Das hatte ich auch schon mal gesagt, sollte ich Unterlagen dazu trotzdem mitnehmen?
Wenn bereits festgestellt wurde, dass du nicht schwer heben darfst, sollte das in deiner Akte stehen. nimm eine Kopie des ärztlichen Gutachtens oder Attests mit, falls die neue Kraft behauptet, davon nichts zu wissen.
Du musst keine Diagnosen nennen, nur die daraus resultierenden Einschränkungen die Leistungsfähigkeit.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ein Kooperationsplan (die heißen so, oder?) besprochen werden, müsste ich diesen nicht sofort unterschreiben, richtig?
Nimm eine Liste deiner Bemühungen mit. Das signalisiert Kooperationsbereitschaft, auch wenn du vielleicht noch keine offizielle Zielvereinbarung unterschrieben hast.
KO-Plan hat die alte Eingliederungsvereinbarung abgelöst.
Den KO-Plan musst du nicht sofort unterschreiben. Er ist rechtlich kein Vertrag mehr, sondern eine gemeinsame Strategie. Du kannst ihn zur Prüfung mit nach Hause nehmen.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ich etwas zum beantragen der Fahrtkosten dabei haben?
Nimm das Einladungsschreiben mit. Meist gibt es dort ein Feld für den Antrag oder du fragst direkt im Gespräch nach dem Formular. Wichtig: Den Antrag im Termin stellen.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich würde mich grundsätzlich gerne selbstständig machen. Macht es Sinn da zu fragen, was für Möglichkeiten es da zur Unterstützung gibt? Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
Frag unbedingt nach dem Einstiegsgeld oder anderen Förderungen (z. B. Fachkundige Stellungnahme). Es ist besser, das Vorhaben frühzeitig zu kommunizieren, damit es in den KO-Plan aufgenommen werden kann.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
Dein erster Weg führt zum lokalen Gewerbeamt (oft auch online möglich). Die Anmeldung kostet je nach Stadt zwischen 15 € und 65 €.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei dir. Du musst online (über ELSTER) den Fragebogen ausfüllen. Hier entscheidest du dich aktiv für die Kleinunternehmerregelung.
Als Gewerbetreibender wirst du automatisch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (oder Handwerkskammer). Für Gründer gibt es hier oft Beitragsbefreiungen.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Das ist der Kernpunkt für viele Kleingewerbe. Du giltst steuerlich als Kleinunternehmer, wenn
Dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich 22.000 € nicht übersteigt.
Dein Umsatz im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt.
Auch im "Kleinen" gibt es Regeln, an denen man nicht vorbeikommt
Rechnungsstellung: Deine Rechnungen müssen alle Pflichtangaben enthalten. Wichtig bei Kleinunternehmern: Ein Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung (z. B. "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.").
Krankenversicherung: Informiere deine Krankenkasse! Wenn du das Gewerbe nebenberuflich betreibst, bleibst du meist über deinen Hauptjob versichert, solange das Gewerbe zeitlich und finanziell nicht überwiegt.
Buchhaltung: Du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Ende des Jahres reicht völlig aus.
Sobald du eine Website oder Social-Media-Kanäle für dein Business nutzt, brauchst du ein rechtssicheres Impressum. Da du kein eingetragener Kaufmann (e.K.) bist, muss in Geschäftsbriefen und im Impressum immer dein Vor- und Zuname erscheinen (z.B. Max Mustermann – Webdesign).
Falls du Leistungen beziehst, musst du das Gewerbe dort melden, da es Auswirkungen auf die Höhe der Zahlungen haben kann.
Trenne von Anfang an dein privates Konto von deinem Geschäftskonto. Das macht die Buchhaltung am Jahresende tausendmal entspannter!

Ein Kleingewerbe ist in der Regel ein Einzelunternehmen. Das bedeutet: Du haftest im Ernstfall mit deinem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher oft sinnvoll.

MsXyz

Danke für die schnelle Rückmeldung.

ZitatDu hast das Recht auf einen Beistand. (§ 13 SGB X)
Der Beistand darf Protokoll führen und zuhören. Entgegen deiner Vermutung darf der Beistand aber auch sprechen. Das, was der Beistand sagt, gilt als von dir gesagt, sofern du nicht sofort widersprichst.
Ein Beistand darf nur in Ausnahmefällen weggeschickt werden. Er wirkt oft Wunder, da die Gegenseite meist deutlich professioneller und freundlicher bleibt.
Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Ich dachte mir schon, dass der Beistand sprechen darf es aber manchmal vielleicht nicht so sinnvoll ist. Deshalb ist der Zusatz, wenn ich nicht sofort widerspreche gut. Dankeschön.

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich hatte auch im Kopf, dass es dazu schon eine Übersicht gab, diese habe ich leider aber nicht gefunden. Die könnte mir aber gerne verlinkt werden.
Meinst du die
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Kann ich darum bitten diese zu löschen? Bzw. macht das Sinn oder einfach schriftlich was abgeben, unabhängig vom Gespräch.
So was immer schriftlich und nachweisbar!

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ein Kooperationsplan (die heißen so, oder?) besprochen werden, müsste ich diesen nicht sofort unterschreiben, richtig?
Ein KooP wird nicht unterschrieben, ansonsten was
Zitat von: Dwight Manfredi am 02. März 2026, 11:29:07Nimm eine Liste deiner Bemühungen mit. Das signalisiert Kooperationsbereitschaft, auch wenn du vielleicht noch keine offizielle Zielvereinbarung unterschrieben hast.
KO-Plan hat die alte Eingliederungsvereinbarung abgelöst.
Den KO-Plan musst du nicht sofort unterschreiben. Er ist rechtlich kein Vertrag mehr, sondern eine gemeinsame Strategie. Du kannst ihn zur Prüfung mit nach Hause nehmen.
die Bewerbungen angeht würde ich nichts mitnehmen.
Was das JC nicht fordert würde ich nicht voreilig abgeben da kommt meistens nichts vernünftiges bei raus. Und ist gerne mal nicht rechtskonform wird aber zum Nachteil ausgenutzt.

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Sollte ich etwas zum beantragen der Fahrtkosten dabei haben?
Das machst du direkt beim Termin und lässt es von der SB ausfüllen.
Oder zur Sicherheit gleich ausgefüllt mitnehmen. s. Anhang

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39auf was ich achten darf
mach von allem Kopien lege diese in einem Ordner in Papier und elektronisch an und für alles was du abgibst am besten eine Abgabebestätigung.
Bei vielen Sachen reicht es auch auf einem Blatt alles zusammengefasst aufzuführen da braucht es dann bloß eine Unterschrift anstelle vieler Unterschriften.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:12:13die Bewerbungen angeht würde ich nichts mitnehmen.
Was das JC nicht fordert würde ich nicht voreilig abgeben

Dieser  Rat dürfte in Bezug auf ihre gewünschte selbstständige Tätigkeit mit Förderung eher kontraproduktiv sein. Sie muss schon begründen, warum und mit welchem Ziel sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen will und ein gutes Argument (zusammen mit einem gescheiten Businessplan) sind fruchtlose Bewerbungsbemühungen in erheblicher Anzahl.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Ja das ist natürlich auch ein vernünftiges Argument wenn es um die angedachte Selbstständigkeit geht.
Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. März 2026, 12:57:36Solange dadurch nicht eine überflüssige Bewerbungsmaßnahme entsteht.

Und selbst wenn eine Bewerbungsmaßnahme nach Sichtung der Unterlagen angeraten wird: Sie WILL ja offenbar was tun. Überflüssig ist nur, was nicht notwendig ist und kann von hier aus nicht beurteilt werden. Davon abgesehen muss man sich bei neuen Sachbearbeitern in der Arbeitsvermittlung nicht gleich durch eine völlige Verweigerungshaltung beliebt machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Danke für die Rückmeldungen.
Ich denke, ich werde auch die Unterlagen zu den gemachten Bewerbungen mal mitnehmen. Ob ich sie vorzeige, werde ich dann sehen. Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben. Die sind aber wohl auch nur zum zeigen, oder? Abgeben sollte ich sie nicht müssen.
Ich habe so einen Plan tatsächlich noch nicht unterschreiben müssen. Höchstens mal was in der Art, wenn ich in eine Maßnahme gesteckt wurde, daher auch die vielen Nachfragen. Aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit irgendwie in Richtung selbstständigkeit unterstützt zu werden, daher würde ich da schon erstmal mitarbeiten wollen.

Macht es Sinn Handynummer und Emailadresse löschen zu lassen? Bzw. hat es Sinn, dass sie die Kontaktdaten haben?

Rotti

Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Macht es Sinn Handynummer
ja auf alle Fälle bei mir kam immer eine Unterdrückte Nr. wenn da mal einer Anrief bei meinen Job wo ich ständig telefonieren musste ist das nicht gut gegangen wenn ich dann auflegte. Das war aber noch vor meinen Bezug von ALG I

Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Aber vielleicht gibt es ja die Möglichkeit irgendwie in Richtung selbstständigkeit unterstützt zu werden, daher würde ich da schon erstmal mitarbeiten wollen.
bei Selbstständigkeit vielleicht ganz förderlich immer erreichbar zu sein.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben. Die sind aber wohl auch nur zum zeigen, oder?

An sich schon. Man will offenbar herausfinden, warum du keinen Job findest, das kann ja vieles sein. Dazu gehört auch das Sichten deiner Bewerbungsunterlagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 03. März 2026, 10:13:18
Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 09:34:25Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben. Die sind aber wohl auch nur zum zeigen, oder?

An sich schon. Man will offenbar herausfinden, warum du keinen Job findest, das kann ja vieles sein. Dazu gehört auch das Sichten deiner Bewerbungsunterlagen.


Die Termine waren bisher immer aus dem Grund. :D Also ich hatte noch nie einen Termin ohne diese Begründung.

Bei Telefonanrufen hat man halt auch keine Zeugen. Das war auch mit ein Grund, weshalb ich das nicht wollte, das man meine Telefonnummer hat. Ich hab auch meist nur unterdrückt angerufen. Ich verstehe wirklich nicht, wie sie an die dran gekommen sind.

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 03. März 2026, 10:26:14Die Termine waren bisher immer aus dem Grund. :D Also ich hatte noch nie einen Termin ohne diese Begründung.

Ja, und? Du bist doch jetzt bei einem anderen Jobcenter und einem anderen Sachbearbeiter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dwight Manfredi

Zitat von: Sheherazade am 03. März 2026, 10:13:18Es steht dabei, ich solle Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf dabei haben.

Typische Bewerbungsunterlagen beschränken heute auf CV + Zeugnisse. Ein Typisches Anschreiben braucht es nicht mehr bei online Bewerbung, ebenso wenig ein Foto. Das ist verpönt und teilweise auch verboten und die Bewerbung landet gleich im Papierkorb. Das hat mit dem AGG zu tun.

turbulent

Zitat von: MsXyz am 02. März 2026, 10:38:39Ich würde mich grundsätzlich gerne selbstständig machen. Macht es Sinn da zu fragen, was für Möglichkeiten es da zur Unterstützung gibt? Oder was ich beachten muss, wenn ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
Hast Du konkrete Ideen dazu? Für "ich will mich selbstständig machen" kriegst Du sicherlich keinerlei Förderung.

MsXyz

Das ein Termin deswegen stattfindet ist absolut verständlich. Da sage ich auch gar nichts gegen. Der letzte war nur länger her, deshalb wollte ich wegen ein paar Sachen einfach nachfragen.

Zur Selbstständigkeit habe ich schon Ideen, zum teil auch konkreter, aber es muss natürlich so sein, dass es sich relativ schnell selbst tragen kann, da schaue ich gerade noch nach Lösungen.