Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung

Begonnen von möglich, 29. März 2026, 14:11:15

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möglich

Zur Sache,

ich habe ein Schreiben des Jobcenter bekommen, zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit.
Da ich zu meinem Thema nicht wirklich hier was gefunden habe, poste ich dass hier einmal. Sollte ich hier nicht richtig sein, bitte ich um Benachrichtigung.
Das Jobcenter möchte meine Erwerbsfähigkeit klären, da ich schon länger krankgeschrieben bin. Zudem bin ich mir nicht sicher, was ich denn, wenn überhaupt, ich ausfüllen muss, da ich noch nie in dieser Situation war. Vielleicht kann man mir ein wenig dabei helfen, da ich dazu überfordert bin, was, was nicht u.s.w.
Ein oder mehrere Angaben, die ich da machen, ausfüllen soll, kann ich so nicht sagen, da, wie schon erwähnt ich damit überfordert bin. Da ich zu den Unterlagen vielleicht auch ein paar Bedanken habe.

Grund:1) Das Jobcenter schreibt die beigelegten Unterlagen, das Anschreiben* mit der " BITTE " , diese auszufüllen. Auf der Rückseite steht, ich zitiere daraus: " Das Bürgergeld wird für die Dauer des Verfahrens, in dem die DRV Ihre Erwerbsfähigkeit prüft, vom Jobcenter solange weitergezahlt, bis ein anderer Sozialleistungsträger verpflichtet ist, Ihnen zukünftig Sozialleistungen zu gewähren. Es entsteht also für Sie keine finanzielle Lücke ! " Zitat Ende

So weit so gut... Dabei muss ich erwähnen, dass bei den entspr. Unterlagen steht, ich zitiere: " ... Die medizinischen Unterlagendürfen ohne Begründung nicht älter als 4 Jahre sein. Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit von mir widerrufenwerden. " Zitat Ende

Jetzt kommen meine Fragen zum " *Anschreiben " des Schreibens des Jobcenters ! :

1) wie kann die DRV eine Erwerbstätigkeit prüfen, wenn sie doch gar keine aktuellen Unterlagen besitzt ?  Oder wie soll das funktionieren ?

2) Dann habe ich zu den " medizinischen Unterlagen " überhaupt keine, weder 4 Jahre oder jüngere. Die letzten entspr. Unterlagen sind zum Teil 10 Jahre und älter ... ? Somit kann doch keine Prüfung der DRV stattfinden... da man ja im eigentlichem Sinne immer aktuelle Unterlagen benötigt, um überhaupt " prüfen " zu können.

3) wird darauf schriftlich verwiesen, dass, ich zitiere nochmals : " Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig " ist.  Wie soll ich darauf reagieren ? Das ist doch wiedersprüchlich in sich ...
.
Dass, was ich soweit glaube zu wissen ist, dass ich erst einmal einen oder entspr. " Fachärzte " aufsuchen muss, um überhaupt an aktuelle medizinische Unterlagen zu erhalten. Dann und est dann, kann man dass, wenn gerechtfertigt, entspr. dann zukommen lassen oder auch nicht.
.
Habe ich das Anschreiben , sowie die Unterlagen, auch die Unterlagen der " Entbindung der Schweigepflicht " ( anonymisiert ) abgescannt. Um das ein wenig zu kürzen, wie , wo , was, .... binde ich diese hier mal im Anhang ein. Wäre es nicht möglich, diese mal anzusehen, und mir ein wenig unter die Arme zu greifen, was man muss oder was man nicht muss ! Und wenn möglich, dass zu begründen weshalb, warum, damit ich da nicht durcheinander komme.

Vielen Dank schon mal an alle.

Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15Zudem bin ich mir nicht sicher, was ich denn, wenn überhaupt, ich ausfüllen muss

Erst mal: Du bist hier zur Mitwirkung verpflichtet, was den Antrag auf EM-Rente betrifft.

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15Die medizinischen Unterlagendürfen ohne Begründung nicht älter als 4 Jahre sein
Die gehen ein JC hier nichts an.

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:15Oder wie soll das funktionieren ?
Die RV fordert alle diese Daten dann bei dir an.

So wie ich es hier sehe, ist die beste Lösung: Du stellst zeitnah den Antrag auf EM-Rente direkt bei deiner RV.
Das teilst du dem JC mit und mehr Informationen dazu braucht es erst mal nicht.

Ich würde diesen Antrag nicht über das JC stellen, sondern direkt bei der RV.
Darauf achten, dass du dann im Antrag ankreuzt: Du wurdest vom JC dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen.

Somit auch nichts an das JC zurücksenden.
Schon gar nicht die ganzen seltsamen Schweigepflichtentbindungen.

Bei 2. musst du noch anonymisieren.

möglich

Hallo Kopfbahnhof,
vielen Dank für deine Nachricht.

Bitte um Entschuldigung zu Blatt 2, das war nicht mit Absicht. Habe das jetzt anonymisiert und wieder eingefügt.
Und es bleiben dennoch Fragen offen.
ZitatErst mal: Du bist hier zur Mitwirkung verpflichtet, was den Antrag auf EM-Rente betrifft.
Das ist mir soweit schon klar. Aber, es steht ja auch schriftlich, dass diese Entbindung, Entbindung der Schweigepflicht, ich zitiere nochmals daraus: " Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig ...Blatt 3 - Blatt 5 - Blatt 6 " ist.

Ausfüllen, Ja oder Nein ?
.
Zu Blatt 1 und 4
Darin schreibt das Jobcenter, Blatt 1, Absatz 2, ich zitiere: " Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung. Soweit so gut. Jedoch, wenn man das Blatt 4 ansieht, kann das Schreiben mit einer zu unterschreibenden Einwilligungserklärung, niemals von der deutschen Rentenversicherung sein ! So ein Schreiben von der DRV, sieht anders aus ( DRV Anschrift - Telefonnummer - Bezugsperson etc. ) . MIR scheint es so, dass dieses Schreiben vom Jobcenter selbst kommt, als dass es ein Schreiben von der DRV ist ! Es soll vermutlich nur einen " Anschein " vermitteln, dass dieses Schreiben von der DRV kommt ! Nie und nimmer ist das ein Schreiben von der DRV ! Das wurde, meiner Meinung nur oben links platziert !

Frage:
Verstehe ich das richtig, zu Blatt 1 ( bitte korrigieren wenn ich falsch liege ) , dass die DRV mir dazu noch ein Schreiben zukommen lässt und mich noch schriftlich dazu auffordert, entspr. Unterlagen einzureichen ?

ZitatSo wie ich es hier sehe, ist die beste Lösung: Du stellst zeitnah den Antrag auf EM-Rente direkt bei deiner RV.
Das teilst du dem JC mit und mehr Informationen dazu braucht es erst mal nicht.

Einen Antrag auf Rente bei der DRV kann noch gar nicht erfolgen, da entsp. akuelle Unterlagen zu mir eigentlich nicht gibt, da diese min. 10 Jahre und älter sind. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man immer aktuelle Unterlagen zu Beurteilung benötigt. Das weiß ich aus div. eigenen Gerichtsverfahren und vom Gesundheitsamt, da ich schon einen entspr.  Grad der Behinderung (GdB) habe.

Auch muss ich erst einmal einen fachärztliche Befund zu meiner Sachlage haben ! der darauf verweist, was , wie oder auch nicht. Zu meiner Situation habe ich einen fachärztlichen Termin. Dieser steht aber erst im November dieses Jahres an. Es gab keine anderen Termin. Die Wartezeit ist schon lang, aber was soll man machen...
Zudem auch noch nächstes Jahr, eine Reha ansteht, zu der man mir geraten hat.

Somit kann man vorerst, " Abschließend " zur beurteilung gar keine Schweigepflichtsentbindungen ausfüllen, unterschreiben etc. ...

ZitatIch würde diesen Antrag nicht über das JC stellen, sondern direkt bei der RV.
Darauf achten, dass du dann im Antrag ankreuzt: Du wurdest vom JC dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen.

Da hast du nicht unrecht ! Was soll ich jetzt tun ? Also erst einmal das Schreiben der DRV abwarten, und vom Jobcenter nichts ausfüllen, nichts unterschreiben, sondern darauf verweisen, dass man erst abwarten werde, was die DRV mir dazu schreibt. Denn grundsätzlich liegt es an der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, wie es um das restliche Leistungsvermögen bestellt ist und nicht dem Jobcenter. Wäre das so vorerst richtig ? 
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

turbulent

Wenn Du der DRV keine Unterlagen zur Verfügung stellst, wird sie Dich natürlich als voll erwerbsfähig beurteilen. Wenn Du ein Interesse daran hast, dass sie Deine Beschwerden in die Begutachtung (i.d.R. nach Aktenlage) einfließen lassen, musst Du welche besorgen. Oder die, die Dich behandeln, von ihrer Schweigepflicht entbinden.
(Oder bist Du seit zehn Jahren gar nicht in Behandlung? Obwohl es Dir so schlecht geht, dass Du nicht leistungsfähig bist?)

Fettnäpfchen

möglich

bei Punkt 4
vorletzte Seite unten >Ich willige ein das in Fällen der Rückgrifsverfahren.........
würde ich das "und an Dritte" streichen!
Grund > Du kannst nicht wissen was mit Dritte gemeint ist
Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Jedoch, wenn man das Blatt 4 ansieht, kann das Schreiben mit einer zu unterschreibenden Einwilligungserklärung, niemals von der deutschen Rentenversicherung sein !
das ist es auch nicht. Es ist FÜR die RV

Punkt 6
geht gar nicht also auch nicht unterschreiben/abgeben.
Das JC gehen die Unterlagen mit Diagnosen nichts an.
Das wäre ja schon fast eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten wert.

Zitat von: möglich am 29. März 2026, 14:11:151) wie kann die DRV eine Erwerbstätigkeit prüfen, wenn sie doch gar keine aktuellen Unterlagen besitzt ?  Oder wie soll das funktionieren ?
Da es ohne Unterlagen nicht nach Aktenlage entschieden werden kann wird dich der RV anschreiben und da steht dann drin was die wollen.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Ausfüllen, Ja oder Nein ?
ja
Ohne die Mitwirkung hat das JC die Möglichkeit deine Leistungen zu versagen. Das wurde vor ein paar Jahren dahingehend geändert.
Nachzulesen im Anhang

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Zu meiner Situation habe ich einen fachärztlichen Termin. Dieser steht aber erst im November dieses Jahres an. Es gab keine anderen Termin.
das kannst du ja dem RV Träger mitteilen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. März 2026, 17:14:40Du stellst zeitnah den Antrag auf EM-Rente direkt bei deiner RV.
Das teilst du dem JC mit und mehr Informationen dazu braucht es erst mal nicht.
:ok:
Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Also erst einmal das Schreiben der DRV abwarten, und vom Jobcenter nichts ausfüllen, nichts unterschreiben, sondern darauf verweisen, dass man erst abwarten werde, was die DRV mir dazu schreibt.
genau
Du musst dem JC lediglich nachweislich melden dass du einen solchen Antrag gestellt hast.

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Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Ausfüllen, Ja oder Nein ?

Nein, das JC gehen diese Schweigepflichtsentbindungen nichts an.
Eine Nichtabgabe kann auch nicht zu einer Sanktion führen.

Wie schon meine Meinung dazu: rein gar nichts über das JC machen, sondern direkt bei deiner RV.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Einen Antrag auf Rente bei der DRV kann noch gar nicht erfolgen, da entsp. akuelle Unterlagen zu mir eigentlich nicht gibt

Das spielt auch erst mal keine Rolle für den Antrag.
Denn deine RV leitet dann alles dazu erst ein.
Wobei man aber schon mit dem Antrag mögliche Ärzte benennen kann und diese von der Schweigepflicht entbinden kann.
Siehst du aber alles selbst, wenn du den Antrag online fertig machen solltest.

Es gibt dazu auch eine telefonische Erstberatung bei der RV oder vor Ort, falls in deiner Nähe eine Niederlassung ist.
Sollte man bei deiner RV auch online buchen können.

Aber man kann es auch selbst online machen, dazu bei der RV das Formular RO100 nutzen.
Da es schon sehr umfangreich ist, geht es auch, zwischendurch zu speichern, und man macht an einem anderen Tag einfach weiter.

Sobald du eine Bestätigung über die Antragstellung hast, kann diese an deinen SB weitergeleitet werden.
Damit bist du deiner Mitwirkungspflicht auch nachgekommen.

Egal, was am Ende bei der RV rauskommt, das JC ist dann daran gebunden.
Allerdings kann das sehr lange dauern, bis da ein Bescheid kommt.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 10:05:48Bitte um Entschuldigung zu Blatt 2, das war nicht mit Absicht. Habe das jetzt anonymisiert

Also, ich kann deinen Namen immer noch lesen, ist doch deiner? (R.....e  unter Punkt 2.)?

möglich

turbolent,
ZitatWenn Du ein Interesse daran hast, dass sie Deine Beschwerden in die Begutachtung (i.d.R. nach Aktenlage) einfließen lassen, musst Du welche besorgen.
Ja, das habe ich schon geschrieben, das es einen entsp. fachmedizinischen Termin zu meiner Sachlage gibt.

möglich
ZitatZu meiner Situation habe ich einen fachärztlichen Termin. Dieser steht aber erst im November dieses Jahres an. Es gab keine anderen Termin.

Autor Fettnäpfchen

vielen Dank für die Info. Du hast damit Recht, werde ich streichen !

Blatt Nr. 6 : ja, dass habe ich mir auch schon gedacht ! ich zitiere : " ... dass das Ergebnis des Ärztlichen Gutachtens dem Fallmanager des Jobcenter ....... zur Verfügung gestellt werden. " Zitat Ende
Jep.... auf jeden Fall ...  :lachen:

ZitatDa es ohne Unterlagen nicht nach Aktenlage entschieden werden kann wird dich der RV anschreiben und da steht dann drin was die wollen.
Das ist soweit ok.

möglich
ZitatDie Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig ...Blatt 3 - Blatt 5 - Blatt 6 " ist.

Ausfüllen, Ja oder Nein ?
Das bezieht sich auf die Unterlagen " Entbindung der Schweigepflicht ", Blatt Nr.3, Blatt Nr.5, Blatt Nr. 6
Also soll ich doch alle Entbindungen der Schweigepflicht für die DRV, Jobcenter usw. ausfüllen ? Beißt sich das nicht mit dem was du mir geschrieben hast, dass man z.B. Blatt Nr. 6 eben nicht ausfüllen und an das JC zusenden soll ?
Da du mir geschrieben hast :

Autor Fettnäpfchen
Zitat" JA. Ohne die Mitwirkung hat das JC die Möglichkeit deine Leistungen zu versagen.

Du hast mich noch entspr. zitiert,
 Autor Fettnäpfchen
ZitatAlso erst einmal das Schreiben der DRV abwarten, und vom Jobcenter nichts ausfüllen, nichts unterschreiben, sondern darauf verweisen, dass man erst abwarten werde, was die DRV mir dazu schreibt.
und hast dazu geschrieben : "  genau
Du musst dem JC lediglich nachweislich melden dass du einen solchen Antrag gestellt hast." Zitat Ende
.
Zurück zu Blatt Nr. 4, zweite Seite.
Dort steht, dass, ich zitiere das mal: " Ich bestätige, dass ich eine Ausfertigung der von mir unterschriebenen Erklärung erhalten habe." Zitat Ende

Dazu muss ich sagen, dass ich NUR eine ( 1 ) Ausfertigung, sprich nur diese eine " Erklärung für den Rentenversicherungsträger " vom JC erhalten habe !

Oder verstehe ich dass evtl. auch falsch ?

Hat sich wohl ein bisschen überschnitten mit dem antworten.


Kopfbahnhof,
jetzt ist, wird ( sorry, manchmal dauert es ein bisschen ) mir einiges klar !

Also, bevor es hier zu evtl. weiteren versehentlichen Verwechslungen in Sachen ja oder nein, kommen könnte, werde

1) ich direkt bei der DRV einen Antrag auf EM-Rente tätigen.

2) ich schreibe dem JC, dass ich SELBST einen entspr. Antrag bei der DRV für eine EM-Rente angefordert habe.

3) brauche ich  die Unterlagen des JC nicht ausfüllen, nicht dem JC zusenden und erst einmal abwarten, was mir die DRV zusendet.

Wäre das so richtig ? 


Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 17:09:47Wäre das so richtig ?

So würde ich es machen.

Dafür braucht es definitiv kein JC.

Wenn eine Beratung dazu gebraucht wird, ist die RV dafür deutlich besser geeignet.

möglich

Kopfbahnhof,

nochmals vielen Dank.

So werde ich es tun und dann sehe ich ja, was das JC dazu meint oder auch nicht. Ich meine, dass ersteinmal die DRV hier zu sagen / entscheiden hat und nicht das JC. Denn soviel ich noch weis ist, dass Entscheidend ist, dass diese Voraussetzung erst einmal eindeutig geklärt werden muß. Solange dies nicht der Fall ist, greift das sogenannte Prinzip der Nahtlosigkeit.

Konkret bedeutet das: Das Jobcenter dürfte / darf Leistungen nicht einfach verweigern, nur weil Zweifel bestehen. Stattdessen muss es vorläufig zahlen, bis abschließend geklärt ist, ( wichtig dabei ist " abschließend " ! ) , ob tatsächlich keine Erwerbsfähigkeit vorliegt und damit das Sozialamt zuständig ist / wäre.

Ich möchte auch darauf verweisen, dass das Bundessozialgericht die sogenannte Nahtlosigkeits-Logik mehrfach bestätigt und konkretisiert. Entscheidend bleibt stets: Eine Leistungslücke darf nicht entstehen. Solange die Erwerbsfähigkeit nicht eindeutig und verbindlich festgestellt wurde, bleibt das Jobcenter in der Pflicht.

Ich werde mich auch an den VDK wenden bezgl. der Rente / EM-Rente. Da ich da schon lange Mitglied bezugnehmend meiner GdB bin. Denke dass ist zuzätzlich noch wichtig, dazu habe ich ja jetzt einen wichtigen Grund.

Fettnäpfchen

möglich

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 17:09:47Beißt sich das nicht mit dem was du mir geschrieben hast, dass man z.B. Blatt Nr. 6 eben nicht ausfüllen und an das JC zusenden soll ?
Doch das "beißt" sich.
Da habe ich zweigleiig geantwortet weil es (für mich) noch nicht klar war ob du den Antrag direkt bei der RV stellst. Das hätte ich deutlicher hervorheben sollen.

Zitat von: möglich am 30. März 2026, 17:09:471) ich direkt bei der DRV einen Antrag auf EM-Rente tätigen.

2) ich schreibe dem JC, dass ich SELBST einen entspr. Antrag bei der DRV für eine EM-Rente angefordert habe.

3) brauche ich  die Unterlagen des JC nicht ausfüllen, nicht dem JC zusenden und erst einmal abwarten, was mir die DRV zusendet.
Jetzt ist es klar
und
alles was Kopfbahnhof dazu geschrieben hat kannst du eins zu eins umsetzen.

MfG FN
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möglich

Fettnäpfchen,
macht nichts. Ist schon ok. Aber auch dir, danke für deine schnelle Rückantorten.

LG

möglich

Ich muss hier nochmals nachhaken, bezgl. meines Themas : " Das Jobcenter möchte die Erwerbstätigkeit prüfen und brauche Hilfe zur Abklärung ".

Ich bräuchte eine Einschätzung ob ich zu dem, was ich hier schreibe, richtig oder falsch ist.Es geht ja um die " Erwerbstätigkeit " meiner Person. Das JC hat mir ja entspr. dazu geschrieben und entspr. Unterlagen mir zu kommen lassen. Auch habe ich hier die entspr. Unterlagen mit eingefügt ( oben in meinem Schreiben hier ).

Jetzt habe ich aber Zweifel an dem Schreiben ( 1stes Schreiben - Klärung Anspruch auf Bürgergeld - Blatt 1 ), dass mir das JC zugesendet hat und ob das, so wie es geschrieben ist ! überhaupt relevant ist.

Daraus zitiere ich jeweils, damit man das evtl. besser versteht. Ich bitte das genau zu lesen !

Auf Blatt 1 - Klärung Anspruch auf Bürgergeld / Prüfung der Erwerbstätigkeit :

Abs. 2 , ich zitiere :

Die Erwerbsfähigkeit ist gem. §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und §8 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II ) eine der Grundvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld. Wenn Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit aufgrund der langen Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit bestehen, dann ist das Jobcenter gezwungen, diese Grundvoraussetzung für den Leistungsbezug durch die zuständige Stelle klären zu lassen. Die zuständige Stelle ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) . Zitat Ende

Hier aber, wird nur darüber geschrieben, aufmerksam gemacht

1) § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 : geht es num Leistungsberechtigte , Erwerbsfähigkeit

2) § 8 Abs. 1 SGB II : geht es um : " wer nicht wegen Krankheit, Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. "

Dass ist aber keine ( wie hier evtl. suggeriert wird ! meiner Meinung ) nach gesetzlich, rechtlicher Richtlinie, eine Aufforderung, DASS ich dem nachkommen muss. Oder verstehe ich den 2ten Absatz falsch ?

Müsste nicht eine Aufforderung nach § 44a SGB II erfolgen müssen ?

Fettnäpfchen

möglich

Zitat von: möglich am 07. April 2026, 11:15:53Ich bräuchte eine Einschätzung ob ich zu dem, was ich hier schreibe, richtig oder falsch ist.
Wie soll das gehen wenn keiner weiß was du (an das JC vermute ich) schreiben wirst.

Aber die Regelung ist schon richtig.
Sogar verwunderlicherweise denn bei Optionskommunen ist die RV zuständig.

Die meisten O.-Kommunen wollen das übergehen nehmen Amtsärzte oder alles andere was man sich vorstellen kann um zu einer Stellungsnahme zu kommen die Ihnen taugt.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

möglich

Hallo,
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. April 2026, 12:32:03Die meisten O.-Kommunen wollen das übergehen nehmen Amtsärzte oder alles andere was man sich vorstellen kann um zu einer Stellungsnahme zu kommen die Ihnen taugt.

Ja das glauben die wohl. Dennoch ist " dann " die DRV zuständig. Soviel ich weis, ist, dass das ganze das JC " anstoßen " muss, sprich, der " Antrag selbst " muss das JC machen. Und zur Begutachtung VOR der DRV deren Gutachtern, kommen erst einmal die, wo ich bei den entspr. Fachärzten vorstellig war !

Danach wird sowiso eine entspr. Reha in Betracht gezogen.

Zudem, habe ich ja schon geschrieben, dass es " aktuell " zur entspr. Sachlage keine aktuellen Befunde von Fachärzten gibt. Daher werde ich dem JC überhaupt keine entsp. Unterlagen zusenden, sonder denen mitteilen, dass erst wenn " alle " relevanten Unterlagen zum Krankheitsbild " abschließend " vorliegen, diese dem DRV entspr. der gesetzlichen Bestimmungen übermittelt werden. Danach und erst dann, erhällt das JC ein entspr. Schreiben ob oder ob nicht. Keine Krankheitsbilder, was , wieso, warum etc. oder in der Art.

Kopfbahnhof

Zitat von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08Danach wird sowiso eine entspr. Reha in Betracht gezogen.
Das kommt auf die Entscheidung der RV an.

Zitat von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08Soviel ich weis, ist, dass das ganze das JC " anstoßen " muss
Muss es nicht, auch du kannst jederzeit von dir aus einen Antrag bei der RV stellen.

Aber hier hat es eben das JC jetzt gemacht.
Zitat von: möglich am 07. April 2026, 13:10:08Daher werde ich dem JC überhaupt keine entsp. Unterlagen zusenden, sonder denen mitteilen

Wie schon geschrieben, das Ganze direkt bei der RV beantragen.
Denen mitteilen, dass es einen Antrag bei der RV gibt.

Kann man dort auch schon mal per Telefontermin klar machen, das gilt dann als Antragsdatum.