Umzug Genehmigung

Begonnen von seanni68, 18. April 2026, 23:12:12

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seanni68

Hallo
Ich wollte mal fragen wie das ist mit Umziehen eventuell in ein anderes Bundesland.
Die 2 Zimmer Wohnung einer Baugenossenschaft die ich z zt bewohne ist so langsam unbewohnbar.
Seit vielen Wochen werde ich von einer Sinti Familie brutal terrorisiert die nebenan wohnt.
Nachts schlafen ist unmöglich die sind die ganze Nacht durch aktiv und laut ( schieben Möbel und Stühle durch die Gegend. Der absolute Wahnsinn, ich schlafe schon seit 8 Tagen bei meinem Schwager der mir kostenlos ein ca 8 Quadratmeter grosses Zimmer zur Verfügung gestellt hat .
Ich habe meinem Vermieter der BG eine mietminderungssnkündigung per Einschreiben zugeschickt.
Das würde natürlich abgewiesen.
Angeblich bräuchten Sie mehr Zeit um dagegen Vorzugehen usw.
Ich habe aber bereits das dritte Lärmprotokoll ausgefüllt und langsam kann ich nervlich nicht mehr.
Ich habe schon Suizid Gedanken.
Meine Frage wäre jetzt, wenn ich,angenommen, eine kleinere Wohnung in einem anderen Bundesland finden würde die etwa die Hälfte der jetzigen Warmmiete kosten würde, und ich den Umzug selbst mit Freunden durchführen würde, würde ich das vom Jobcenter genehmigt bekommen?
Was die Kaution betrifft die könnte ich auch von privat erstmal vorgelegt bekommen.
Das müsste doch problemlos funktionieren, oder?

Gruß S.


Dwight Manfredi

Das Lärmprotokoll (Der wichtigste Schritt). Ohne ein detailliertes Protokoll stehst du rechtlich auf verlorenem Posten. Notiere lückenlos Datum, Uhrzeit (von bis), die Art des Lärms (z.B. Möbelrücken, Schreien, laute Musik) und die Auswirkung (konnten nicht schlafen).

Wenn der Lärm "brutal" ist und den Hausfrieden massiv stört, hast du die Polizei gerufen? Jeder Polizeieinsatz erzeugt ein Aktenzeichen. Diese Berichte sind Gold wert, um der Genossenschaft gegenüber nachzuweisen, dass es sich nicht nur um subjektives Empfinden handelt.

Falls du noch kein Mitglied bist, tritt umgehend einem lokalen Mieterverein bei. Diese bieten Rechtsberatung an. Ein Brief vom Anwalt des Mietervereins an die Genossenschaft hat oft eine ganz andere Wirkung als ein Schreiben von privat. Die Kosten dafür sind meist überschaubar.

Auf alle Fälle angekündigte Mietminderung durchziehen. In der gängigen Gerichtspraxis finden sich bei Ruhestörungen durch Nachbarn je nach Schweregrad und Beeinträchtigung der Nachtruhe oft Minderungsquoten zwischen 10 % und 20 %. In extremen Fällen, wenn die Nachtruhe massiv gestört ist und die Wohnung objektiv kaum noch bewohnbar ist (Schlafentzug), wurden vereinzelt auch höhere Sätze (bis zu 30 % oder teils mehr) zugesprochen.

Umzug in ein anderes Bundesland ist innerhalb Deutschlands grundsätzlich jederzeit möglich. Bevor du einen neuen Mietvertrag in einem anderen Bundesland unterschreibst, musst du vom neuen Jobcenter (am Zielort) eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten der Unterkunft einholen. Ohne diese Zusicherung kann es passieren, dass  die Miete am neuen Wohnort nicht erstattet wird.
Ein "unzumutbarer Wohnzustand" durch Lärm ist ein anerkannter Grund für einen Umzug. Das Protokoll und die Korrespondenz mit der Genossenschaft dienen hier als Nachweis, dass der Umzug "notwendig" ist (nicht nur "gewollt").