Aufforderung zur Kostensenkung

Begonnen von Annabell2810, 19. April 2026, 19:43:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Annabell2810

Hallo zusammen,

ich brauche Euren Rat. Nach einer sehr hohen Nebenkostenabrechnung für 2024 in Höhe von fast 900,--€ erhöhte mein Vermieter ab 01.01.2026 die Abschläge um 65,-- € unter ,,Betriebskostenvorauszahlung" auf insgesamt 220,-- Euro (Heizung incl. 70,--).

Das Jobcenter schickte mir vergangene Woche die ,,Aufforderung zur Kostensenkung". Ich sei 86,-- € über der KdU, mein Vermieter erhöht allerdings auch ab 01.06.2026 die Kaltmiete um 0,17 €/m2 auf 5,44 €/m2 monatlich, weil es gesetzlich erlaubt ist. Die Heizkosten seien hiervon nicht betroffen. (Da liege ich 10 € monatlich unter der Grenze, lt. Tabelle).

Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?

Heizkosten bleiben von dieser Kostensenkungsaufforderung noch unberührt (Original Wortlaut des Schreibens).

Ich wohne in dieser Wohnung seit 2007. Zuerst mit meinen 2 Kindern, jetzt allein. Sie überschreitet die erlaubte Größe für einen Single um 30m2 laut KdU ....aber mit 5,44 €/m2 (Mietspiegel dieser Stadt ca. 9,50 €/m2) liegt sie ja wohl im untersten Bereich. Wir wohnen hier nicht in Pusemuckel, sondern 30 km von Köln entfernt, mit direkter Anbindung an die A1. Quasi Speckgürtel von Köln...
Untervermietung kommt für mich nicht in Frage und hier eine bezahlbare Wohnung ,,lt. KdU ,, zu finden, schier unmöglich.
Danke fürs Lesen und weitere Erkenntnisse und Tipps...

Birgit63

Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe ist, ein ärztliches Attest, das dir bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kannst. Ansonsten musst du nach günstigerem Wohnraum suchen. Ihr hab vorher zu dritt in dieser Wohnung gewohnt. Sie ist 30 qm zu groß. Das ist schon eine Hausnummer. Solltest du keinen günstigeren Wohnraum finden (musst du aber schriftlich nachweisen), dann muss das Jobcenter weiterhin die Kosten übernehmen.

Annabell2810


Annabell2810

"Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?"

Eine Antwort auf diese Frage wäre sehr hilfreich. Dass ich beweisen muss, dass ich keinen bezahlbaren Wohnraum hier finde, ist mir bekannt.

Sheherazade

Zitat von: Annabell2810 am 19. April 2026, 19:43:23Sollte es soweit kommen, dass ich, nach der Karenzzeit, ab 01.11.2026 diese 86,-- € von meinem Regelsatz bestreiten muss, wie schaut es dann mit künftigen, anfallenden Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen aus? Im Schreiben steht, diese werden nicht mehr übernommen. ?

Dann ist das auch so.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Wie hoch sind die grenzen, wie ist die gesamtmiete dann insgesamt?

Dagmar81

Wenn man unbedingt "drin" bleiben will so sollte mal die Option Zuverdienen auch überdenken.
Die Kinder sind ja raus! nen huni verdienen geht doch recht fix

>> Dass ich beweisen muss, dass ich keinen bezahlbaren Wohnraum hier finde, ist mir bekannt.
Aber immmer wieder. Nicht nur einmal und dann ist für immer gehalten...

Annabell2810

ok...ich dachte, es wird anteilig übernommen, da ich knapp 10 % drüber bin, über der KdU, von Heizkosten ist da keine Rede. Ich habe das Gefühl, aufgrund gestiegener Energiekosten, übernimmt das JC diese horrenden Nachzahlungen. Erhöht der Vermieter aufgrund dieser fetten Nachzahlung die Vorauszahlungen, dazu hat er das Recht, 1/12 der Nachzahlung als neue Forderung zu stellen, und zack, liegt man drüber...