Altersrente in Bedarfsgemeinschsft!

Begonnen von Sharky, 30. April 2026, 13:31:29

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Dagmar81

Klar- aber nichts was nicht auf Bürgergeld/ Grundsicherung fast komplett angerechnet wird!  :lachen:

Kopfbahnhof

So lange hier ein (e) Dagmar81 ihren geistigen Dünnschiss gegen Grundsicherungsbezieher von sich geben kann, bin ich hier raus.

Warum greift von den Moderatoren hier keiner ein?

Dagmar81

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2026, 17:59:39So lange hier ein (e) Dagmar81 ihren geistigen Dünnschiss gegen Grundsicherungsbezieher von sich geben kann, bin ich hier raus.

OK!

Birgit63

Zitat von: Sharky am 01. Mai 2026, 19:56:25noch nicht bekannt, und kein Bekannter hat soetwas gemacht. Jetzt bin ich seid 8 Jahren in der Tochtergesellschaft der hiesigen Klinik angestellt, und da hätte es sich nicht mehr gelohnt.
Mein Mann hat die letzten 9 Jahre in einer Firma gearbeitet, wo es Zusatzleistungen für die Rente gab. Also der Arbeitgeber hat einen Teil gezahlt und mein Mann auch. Er bekommt davon jetzt im Rentenalter jeden Monat knapp 70,00 Euro ausgezahlt. Hört sich wenig an, aber in der Rente hilft jeder Cent.

Sharky

Habe meinen Tread noch einmal kurz ausgegraben, um den Stand der Dinge zu schreiben!

Habe mittlerweile den Rentenbescheid bekommen, und hatte ihn zur Prüfung an das Amt für Grundsicherung geschickt. Antwort habe ich recht zügig bekommen.
Der Freibetrag von 281,50€ steht fest, das habe ich jetzt schriftlich. Wenn ich im Oktober nun in den Ruhestand gehe, haben wir gerade mal 18€ weniger, wie im Moment.
Habe mit der Dame von der Prüfstelle telefoniert! Eine sehr nette und hilfreiche Frau, welche mir sogar noch ein paar Tipps gab, um etwas mehr zu bekommen. Allein für eine Angelegenheit würde ich monatlich 86€ mehr haben.

Bin aber nun wirklich beruhigt, und gehe positiv denkend in den Ruhestand.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Sheherazade

Hilfm ir mal bitte auf die Sprünge.
Zitat von: Sharky am Heute um 17:44:17Der Freibetrag von 281,50€ steht fest, das habe ich jetzt schriftlich.

Freibetrag worauf?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Else Kling

Freibetrag für Grundrentenzeiten, Paragraph 82a SGB XII. Dieser beträgt max. 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 = 281,50 €.