Kontoauszüge etc.

Begonnen von Enno, 30. April 2026, 11:00:17

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Enno

Wozu das Schonvermögen verwendet werden soll ist mir klar, das habe ich ja schon geschrieben.
Es geht auch nicht darum ob man darüber kommt, sondern wenn man darunter fällt.
"Was an Geldeingängen trotzdem angerechnet wird, wenn man darunterliegt, ist eine andere Sache."
Genau um diese Sache geht es. Wie verhält es sich damit?
Kann da vielleicht Jemand eine gesicherte Auskunft geben?
Ich bin doch wohl nicht der Erste/Einzige der sich so was fragt?!

Sheherazade

Vermögen ist das, was du bei Antragstellung schon hattest bzw. dir während des Leistungsbezuges ansparst.

Einkommen generierst du während des Leistungsbezuges aus einer abhängigen oder selbstständigen Tätigkeit für deinen Lebensunterhalt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno


Enno

Heute kam ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde einige Kontobuchungen zu erklären.
Es handelt sich dabei um Umbuchungen von einem "Extra-Konto" auf das ich nur vom Girokonto ein-oder auszahlen kann. Sozusagen ein Sparkonto von dem ich Beträge auf das Girokonto überweise. Also von meinem Konto auf mein Konto.
Hätte man im JC sehen und kapieren können, aber es ist ja einfacher den Leuten den letzten Nerv zu rauben.

Interessanterweise waren die angeforderten Erklärungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges.
Frage: Ist das erlaubt oder nicht?

Sheherazade

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 11:50:13Es handelt sich dabei um Umbuchungen von einem "Extra-Konto" auf das ich nur vom Girokonto ein-oder auszahlen kann.

Tagesgeldkonto? Ich kenne das von der Sparkasse, das Konto hat zwar eine eigene Kontonummer, ist aber eigentlich nur ein Unterkonto vom Girokonto. Das hätte trotzdem angegeben werden müssen bei der Vermögensprüfung. Dann würden auch keine Nachfragen kommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Enno

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 11:50:13Hätte man im JC sehen und kapieren können, aber es ist ja einfacher den Leuten den letzten Nerv zu rauben.
Zu deutsch dem JC ist das Konto, also beide, bekannt?

Und wenn es offensichtlich war dann weißt man das JC darauf hin das dies aus den Kontobewegungen ersichtlich ist und sie sich doch auf die Pflicht des Aktenstudiums beschränken sollen, anstelle unnötige Datenerhebungen zu machen.

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 11:50:13Interessanterweise waren die angeforderten Erklärungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges.
Frage: Ist das erlaubt oder nicht?
dazu müsste man dieses Schreiben lesen können und wissen wann du im Bezug warst und wann nicht. Ebenso ob es sich um einen vorläufigen o. endgültigen Bewilligungsbescheid gehandelt hat.

MfG FN
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Enno

@Fettnäpfchen Selbstverständlich liegen dem JC die Auszüge BEIDER Konten vor.
Dennoch wollen sie jetzt eine schriftliche Erklärung über die Kontobewegungen.
Übrigens habe ich jeweils als Vermerk groß "SELBST" dazugeschrieben. War vermutlich dennoch zu subtil für die Damen dort.
Ich war im Bezug bis Dezember. Erneut ab April.

@Shererazade Ja, ist wie ein Tagesgeldkonto

Sheherazade

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 12:10:02Ich war im Bezug bis Dezember. Erneut ab April.

Ich habe mal nachgeguckt, du warst der mit dem Kellerfund für mehrere 10K. Hast du im Januar einen Aufhebungsbescheid bekommen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Enno

Ja. Aufhebungsbescheid kam am 4.12.2025
"Aufhebung der Bescheide vom 22.07.2025, 07.10.2025, 30.10.2025 die Entscheidungen über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II werden ab 01.12.2025 ganz aufgehoben.
Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Wegfall der Hilfebedürftigkeit

Sheherazade

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 12:10:02Dennoch wollen sie jetzt eine schriftliche Erklärung über die Kontobewegungen.

Und welcher Grund wird jetzt für Erklärungen zu Kontobewegungen VOR April angegeben?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno

"Sie haben Leistungen nach dem bla bla bla beantragt. Wie überprüfen ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten".
Das wars.

Sheherazade

Du hast also noch keinen Bewilligungsbescheid für die Zeit ab April? Wann hast du den Antrag gestellt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno


Sheherazade

Und für welchen Zeitraum werden jetzt Nachweise/Erklärungen zu Kontobewegungen gefordert?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno

Für Februar, März und 2 im April