Wie etwas Zeit schinden?

Begonnen von cinna, 05. Mai 2026, 23:43:27

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cinna

Guten Tag, ich weiß der Titel ist etwas provokant aber ich möchte kurz meine Situation erklären:

Seit April beziehe ich jetzt Bürgergeld, ich soll sofort eine Maßnahme beginnen, Vollzeit, halbes Jahr lang. Beginnt nächste Woche. Das Ding ist nun, dass ich wirklich nicht in der Lage bin das zu machen, ich vermute bei mir ein paar psychische Probleme die eigentlich dringend therapiert werden müssten (Sozialphobie zb), ich bin buchstäblich unfähig meinen Alltag hinzukriegen. Möchte jetzt aber nicht genauer darauf eingehen, ist mir selber extrem unangenehm.

Ich habe allerdings noch keine Diagnosen und mein SB meinte auch klipp und klar dass er auf nichts Rücksicht nehmen wird was nicht von Ärzten bewiesen ist. Die letzten Jahre konnte ich keine Arztbesuche machen. Jetzt wieder schon, bin ja wieder Krankenversichert, Ersatzbescheinigung bis die neue Versichertenkarte da ist sollte auch morgen/übermorgen als Mail kommen.
Adressen für Psychiater hab ich bereits rausgesucht. 

Nun ist die Frage wie schinde ich genug Zeit beim Jobcenter um nicht komplett sanktioniert oder im schlimmsten Fall ganz die Leistungen gekürzt zu kriegen, bis ich die nötigen Diagnosen hab?

Hary

Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27Ich habe allerdings noch keine Diagnosen und mein SB meinte auch klipp und klar dass er auf nichts Rücksicht nehmen wird was nicht von Ärzten bewiesen ist.
Im Prinzip hat dir dein SB ja schon gesagt was zu tun ist. Wenn du die beschriebenen Probleme hast, dann ab zum Arzt und mit ihm darüber sprechen. Dein Hausarzt wird zwar nicht viel machen können, aber die Übergangszeit bis zur Therapie/Facharzt kann er dich aus dem Verkehr ziehen.

Fettnäpfchen

cinna

Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27ich soll sofort eine Maßnahme beginnen, Vollzeit, halbes Jahr lang.
Stell doch mal die Maßnahmezuweisung in anonymisierter Form (Datum stehen lassen) hier ein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

cinna

Zitat von: Hary am 06. Mai 2026, 00:27:36
Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27Ich habe allerdings noch keine Diagnosen und mein SB meinte auch klipp und klar dass er auf nichts Rücksicht nehmen wird was nicht von Ärzten bewiesen ist.
Im Prinzip hat dir dein SB ja schon gesagt was zu tun ist. Wenn du die beschriebenen Probleme hast, dann ab zum Arzt und mit ihm darüber sprechen. Dein Hausarzt wird zwar nicht viel machen können, aber die Übergangszeit bis zur Therapie/Facharzt kann er dich aus dem Verkehr ziehen.

Was müsste ich denn bei dem Hausarzt sagen? Ich kann ja wohl kaum hingehen und sagen dass ich von mir selber überzeugt bin nicht arbeitsfähig zu sein wegen verdacht auf XY und deswegen bis zur Therapie gerne eine Krankmeldung hätte. Da wird der Arzt doch blöd gucken und sagen macht er nicht, oder?
Keine Ahnung, ich hab grundsätzlich eher schlechte Erfahrungen mit Hausärzten gesammelt und schon in der Schulzeit wurde mir oft unterstellt zu simulieren von Ärzten. Dass ich in solchen Situationen auch schnell überfordert bin und nicht weiß was ich sagen soll machts auch nicht besser :(

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Mai 2026, 12:24:26cinna

Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27ich soll sofort eine Maßnahme beginnen, Vollzeit, halbes Jahr lang.
Stell doch mal die Maßnahmezuweisung in anonymisierter Form (Datum stehen lassen) hier ein.

MfG FN

Nur die erste Seite mit den Infos über die Maßnahme oder alles mitsamt der Rechtsfolgebelehrung etc?

Sheherazade

Bei deinem Hausarzt wirst du näher auf das eingehen müssen, was du hier nicht willst (und auch nicht brauchst).
Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27ich vermute bei mir ein paar psychische Probleme die eigentlich dringend therapiert werden müssten (Sozialphobie zb), ich bin buchstäblich unfähig meinen Alltag hinzukriegen. Möchte jetzt aber nicht genauer darauf eingehen, ist mir selber extrem unangenehm.

Ggf. kann er sogar deinen Wunsch nach einer psychiatrischen Behandlung beschleunigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

cinna

Zitat von: cinna am 06. Mai 2026, 14:54:12Nur die erste Seite mit den Infos über die Maßnahme oder alles mitsamt der Rechtsfolgebelehrung etc?
Stell ruhig beides ein.
Bei RfB könnte ja auch ein Fehler vorhanden sein, da müsste man uU noch Hilfe dazuholen da ich da nicht auf dem laufenden bin durch die Veränderungen der letzten Jahre.
Bei der Zuweisung vermute ich es schon aufgrund der Aussage des SB.
Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27mein SB meinte auch klipp und klar dass er auf nichts Rücksicht nehmen wird was nicht von Ärzten bewiesen ist.

MfG FN
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cinna

Okay, das hier ist das "Angebot"
Dazu noch dieser Zettel "Einverständniserklärung" den ich unterschreiben sollte, aber nicht tat. Woraufhin mein SB unfreundlich und angepisst wurde. Der meinte dann auch ich müsse eh bei der Maßnahme selber noch was unterschreiben (Hausordnung zb) und dass es ja als Verweigerung gelten könne wenn ich auch das unterlasse.

Übrigens gerade gelesen dass in der Einverständniserklärung ein Kooperationsplan erwähnt wird, einen solchen gibt es bis jetzt nicht.




Sheherazade

Gehörst du denn überhaupt der Zielgruppe (unter 25 Jahre ohne Ausbildung) für eine solche Maßnahme an? Grundsätzlich kann man bei diesen Maßnahmen keine Zeit schinden, denn für junge Menschen unter 25 Jahren im Bürgergeldbezug gelten besondere, oft beschleunigte Maßnahmen, um eine Integration in Ausbildung oder Arbeit zu fördern. Das Ziel ist es, ein ,,Einrichten" im Sozialsystem zu vermeiden und eine schnelle Aktivierung zu erreichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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cinna

Also ich bin genau 25 geworden dieses Jahr. Ich bin bei einer Jugendberufsagentur. Ich ging auch davon aus dass man ab 25 da nicht mehr reinkommt aber scheinbar ist das "bis 25".
Werde dann wohl zu einem Hausarzt erstmal müssen wie ihr bereits empfohlen habt. Habe da auch nochmal mit einem Freund der ähnliche Probleme hat wie ich drüber geredet. Ich hoffe nur sehr dass ich jemanden erwische der nicht wie meine früheren Hausärzte ist.

Nachtrag: Lustig, gerade auf der Seite von meinem lokalen JC gelesen dass bei der Jugendberufsagentur explizit UNTER 25 steht. Also warum bin ich da drin?

Vollloser

#9
Hallo @cinna,
Zitat von: cinna am 05. Mai 2026, 23:43:27Nun ist die Frage wie schinde ich genug Zeit beim Jobcenter um nicht komplett sanktioniert oder im schlimmsten Fall ganz die Leistungen gekürzt zu kriegen, bis ich die nötigen Diagnosen hab?

Meine Idee für Dich wäre hier jetzt dann tatsächlich mal (schriftlich) mit Deiner Jugendberufsagentur da zu klären, ob Du da wirklich noch richtig angesiedelt bist - bezüglich Deines Alters.
Du hast Dich da in einem einschlägigen Forum schlau gemacht...

Bis 25 !
Tja was heisst das ??
Du bist jetzt 25 (an Jahren) - aber schon ein paar Tage oder Wochen ÜBER 25 !
Im Amtsdeutsch solcher Gesetze heißt es oft "mit Vollendung des XXten Lebensjahres".
Dein 25. Lebensjahr hast Du bereits mit dem erreichen Deines 25. Geburtstages vollendet !
Warum ?
Weil Du z. B. Dein 1. Lebensjahr an Deinem 1. Geburtstages vollendet hattest, usw....

Diese Unfreundlichkeit und Angepisstheit von dem SB würde ich (generell !) als unprofessionelle Reaktion bewerten, die sich in dem Fall zudem auf ein eigenes Versäumnis seinerseits begründet - Deinen 25. Geburtstag !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

cinna

Zitat von: Vollloser am 07. Mai 2026, 17:07:39Meine Idee für Dich wäre hier jetzt dann tatsächlich mal (schriftlich) mit Deiner Jugendberufsagentur da zu klären, ob Du da wirklich noch richtig angesiedelt bist - bezüglich Deines Alters.

Ja, mein erster Gedanke war dort morgen anzurufen, aber wenn schriftlich besser ist, dann sollte ich wohl das eher tun. Wenn jemand Ideen hat wie man das formulieren kann, wäre ich dankbar.

Ich schätze, als jemand der nicht zur Zielgruppe gehört könnte ich genau deswegen einen Widerspruch gegen diese Maßnahme einreichen. Hätte das auch eine aufschiebende Wirkung? Laut kurzer Googlesuche hat es nur dann keine wenn man per Verwaltungsakt zugewiesen wurde. Es gibt weder einen solchen, noch einen Kooperationsplan. Oder gibt es da nochmal Sonderregelungen wegen der die Aufschiebung doch wegfällt?

Sheherazade

Zitat von: cinna am 07. Mai 2026, 19:21:33Ja, mein erster Gedanke war dort morgen anzurufen,

In Anbetracht der Tatsache, dass du am Montag da antreten sollst, wäre es ratsam, du klärst das morgen früh (vorab) telefonisch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Vollloser

Zitat von: cinna am 07. Mai 2026, 19:21:33aber wenn schriftlich besser ist, dann sollte ich wohl das eher tun.

Naja Dialog per Schriftverkehr dauert länger, selbst per E-Maile (Stichwort "Zeit schinden" eben).
E-Mail würde ich bevorzugen, da sie schneller (und auch sicherer) von Dir im Amt ankommt.
Wie Du das texten solltest, ist jetzt als Unbeteiligter schwierig zu empfehlen. Da gibt es jetzt, glaub ich, auch keine Mustervorlage.
Naja ICH würde es in etwa so schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, sie wollen mich einer Maßnahme "Aktivierungshilfe für Jüngere (AhfJ) zuweisen. In einschlägigen Fachinformationen habe ich erfahren, dass ich ja seit dem xx.xx.xxxx (Datum Deines Geburtstages) nicht mehr in diesem Bereich "Arbeitssuchende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr" drin bin, weshalb ich jetzt davon ausgehe, dass Ihre Zuweisung für mich jetzt erstmal nicht verpflichtende Gültigkeit haben kann. Bitte um Stellungnahme dazu. Mit freundlichen Grüßen.

Tja so in etwa.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Fettnäpfchen

cinna

Zitat von: cinna am 07. Mai 2026, 19:21:33Ja, mein erster Gedanke war dort morgen anzurufen, aber wenn schriftlich besser ist, dann sollte ich wohl das eher tun. Wenn jemand Ideen hat wie man das formulieren kann, wäre ich dankbar.

schriftlich ist immer besser denn dann ist es nachweislich und das JC muss darauf antworten. Für das "nachweislich" musst du es natürlich auch gegen Empfangsbestätigung oder *Einwurf in den Hausbriefkasten abgeben/einwerfen.
Fax wenn es das noch gibt hat eine Sendebestätigung und alles andere ist unsicher.

Der Vorschlag von Vollloser ist in Ordnung.
Du kannst ihn noch ausbauen wenn du aus dem Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? noch den einen oder anderen Punkt mit hinein nimmst.
Die zeitliche Verteilung fehlt zum Beispiel und wo deine Vermittlungshemmnisse liegen mMn auch.
Hattest du schon so eine Maßnahme?

Du kannst natürlich auch zum Termin erscheinen aber da darfst du halt überhaupt nichts unterschreiben.
Dafür kannst du nachfragen ob du nicht schon zu alt bist und was für Module für dich gedacht sind und wenn die dich nicht schon ablehnen weil du nichts unterschreibst erklärst du dass du das mit deinem SB erst noch klären musst.

MfG FN

*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
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cinna

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Mai 2026, 12:44:37Hattest du schon so eine Maßnahme?


Ich meine, dass ich vor vielen Jahren als ich noch in einem anderen Bundesland lebte eine solche Maßnahme machen musste. Ich habe es genau eine Woche ausgehalten. Es war auch völlige Zeitverschwendung. Ich kam danach in das Fallmanagement des dortigen JCs. Ich musste da auch mal zum berufspsychologischen Dienst (?). Ich habe meinem SB das mal erzählt aber er meinte nur er könne auf die Daten des alten JCs nicht zugreifen weil es schon zu lange her ist.

Und danke für eure Vorschläge, ich werde dann einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein schicken. Ich denke ich schicke den Text später hier rein, falls ihr noch Verbesserungsvorschläge habt