Kontoauszüge etc.

Begonnen von Enno, 30. April 2026, 11:00:17

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Sheherazade

Soweit ich das weiß, werden immer Kontoauszüge für 3 Monate vor Antragstellung gefordert - wenn sie gefordert werden. Keine Ahnung, was dazu derzeit in dem Antragsformular steht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno

????????????????

Kann es sein, das du was verwechselst? Das war nicht meine Frage.


"Heute kam ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde einige Kontobuchungen zu erklären.
Es handelt sich dabei um Umbuchungen von einem "Extra-Konto" auf das ich nur vom Girokonto ein-oder auszahlen kann. Sozusagen ein Sparkonto von dem ich Beträge auf das Girokonto überweise. Also von meinem Konto auf mein Konto.

Interessanterweise waren die angeforderten Erklärungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges.
Frage: Ist das erlaubt oder nicht?"

Sheherazade

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 13:21:13Frage: Ist das erlaubt oder nicht?

Mit den von dir bisher gegebenen Informationen: Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno

Welche Informationen fehlen denn noch?

Ich frage nur weil ich damals andere Informationen bekommen habe.
Vielleicht verstehe ich das ja auch falsch.

25. September 2025, 12:11:45
Zitat von: Enno am 25. September 2025, 12:10:14
Wenn ich nun aus dem Bezug heraus bin und in dieser Zeit Geldeingänge auf dem Konto habe, muss ich die angeben?
Sheherazade:
Nein, ausserhalb des Leistungsbezuges bist du niemandem Rechenschaft schuldig.

Kopfbahnhof

Zitat von: Enno am 05. Mai 2026, 19:28:41Genau um diese Sache geht es. Wie verhält es sich damit?

Wenn es um die geht, wo du nicht beim JC gewesen bist, sind die völlig egal und gehen das eigentlich JC nichts an.
Nur muss man eben unter dem Freibetrag sein, um erneut Leistungen bekommen zu können.

Wenn du das bist, sollte der Antrag auch genehmigt werden.

Kontoauszüge aller Konten für 3 Monate vor dem Bezug sind völlig normal.

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 13:21:13in dem ich aufgefordert wurde einige Kontobuchungen zu erklären

Um welche Summen geht es hier denn?
Bei normalen Umbuchungen muss man sich da nicht erklären, da diese eh auf den Auszügen stehen sollten.

Enno

Es geht um größere Summen, meist 500 Euro.
Mit denen habe ich das Girokonto aufgefüllt und damit dann die Lebenshaltungskosten etc. bezahlt.

Und scheinbar gehen die das JC doch etwas an?!

Kopfbahnhof

Eher nicht, 500 € sind ja nichts Großes.

Dann schreib denen doch ganz einfach es sind Umbuchungen von einem auf das andere Konto von dir.

Leicht zu erkennen an den jeweiligen Auszügen.

Warum und wofür das Geld verwendet wurde, ist allein deine Sache.


Enno

Schade, das es auf eine direkte Frage keine nachvollziehbare Antwort hier gibt.

Die Aussage das immer 3 Monate Kontoauszüge eingereicht werden müssen bringt mich ja nicht weiter. Ich war bereits im Bezug, ich weis das. Auch wenn es hier wiederholt erwähnt wird.

Mich hatte interessiert ob die angeforderten Erklärungen der Buchungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges statthaft sind oder nicht.

Leider weis das scheinbar niemand. Na ja, vielleicht findet sich ja doch noch Jemand der dazu eine "sachdienliche" Aussage machen kann/will.

Sheherazade

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 18:16:38Mich hatte interessiert ob die angeforderten Erklärungen der Buchungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges statthaft sind oder nicht.

Ja, sind sie. Das Jobcenter hat ganz offensichtlich Fragen zu den von dir eingereichten Kontoauszügen. Entweder gibst du denen eine Antwort oder du lässt es - mit den Konsequenzen musst du selbst leben.

Es geht hier nicht um Einkommen ausserhalb des Leistungsbezuges, das dir angerechnet werden soll - es sind nur Fragen zu bestimmten Buchungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Enno

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 12:10:02@Fettnäpfchen Selbstverständlich liegen dem JC die Auszüge BEIDER Konten vor.
gut

Dann
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2026, 12:13:40Ich habe mal nachgeguckt, du warst der mit dem Kellerfund für mehrere 10K.
Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 12:17:59Ja. Aufhebungsbescheid kam am 4.12.2025
kann ich nur vermuten was ich ungern mache.

Du hast nach ca. einem halben Jahr einen Neuantrag gestellt und jetzt hat das JC die geforderten Kontoauszüge und will wissen ob du das Geld mutwillig ausgegeben hast um wieder in den Leistungsbezug zu kommen.
Für einen JC/SB schaut es dann nach Ratgeber Vermögen
ZitatWird der Antrag wegen zuviel Vermögen abgelehnt, darf dieses zwar immer noch umverteilt werden. Die Tilgung von Schulden ist dann jedoch insofern unzulässig, als dass das Vermögen vorrangig zur Lebensführung verwendet werden muss.
Generell nicht zulässig ist es, Vermögen zu verschleudern oder zu verschenken, dies löst immer einen Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten aus (§ 34 SGB II).

aus. Und das wollen die jetzt halt belegen und du musst es widerlegen in dem Du Auskunft über deine Ausgaben machst.

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 18:16:38Mich hatte interessiert ob die angeforderten Erklärungen der Buchungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges statthaft sind oder nicht.
In deinem speziellen Fall ist die Datenerhebung sehr wahrscheinlich statthaft,
aber ohne die Mitwirkungsaufforderung gesehen/gelesen zu haben kann man das nicht mit ja oder nein beantworten dafür ist die Gesetzgebung zu komplex und dann noch in Verb. mit anderen Gesetzesbüchern.

MfG FN
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Enno

Hallo Fettnäpfchen,
danke für deine Antwort.

Dem JC habe ich geschrieben das sich die Kontoauszuge selbst erklären (man muss natürlich draufsehen).

Alle weiteren Nachweise die gefordert werden (z.B. Nebenkostenabrechnung 2025) habe ich bereits im Antrag hochgeladen. Aber Nein, er wird wieder gefordert, ebenso wie der Mietvertrag. Da weise ich einfach auf den Antrag hin, ich sehe nicht ein, alles doppelt zu schicken.
 Ich warte jetzt erst mal ab.


Kopfbahnhof

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 18:16:38Leider weis das scheinbar niemand.

Weil auch niemand weiß, um was für Buchungen und wie oft die gewesen sind, es hier genau geht.

Zitat von: Enno am 07. Mai 2026, 16:09:15z.B. Nebenkostenabrechnung 2025
Sollte die ausserhalb vom Bezugszeitraum gekommen sein und verrechnet, ist sie unrelevant und das JC muss die nicht haben.

Zitat von: Enno am 07. Mai 2026, 16:09:15ebenso wie der Mietvertrag

Kann es sein die behandeln das als Erstantrag?

Leider sitzt das JC immer am längeren Hebel.
Ohne MV werden die dann den Antrag so lange einfach nicht bearbeiten.

Enno

Hallo Kopfbahnhof

Die Nebenkostenabrechnung kam außerhalb des Bezugszeitraums. Dennoch wurde sie verlangt.
Ich möchte jetzt hier im Moment auch schließen, da: Nichts Genaues weiß man nicht. Alles nur spekulativ, viele Meinungen.
Warten wir einfach mal ab was kommt.

Unwissender

Zitat von: Enno am 06. Mai 2026, 13:21:13????????????????

Kann es sein, das du was verwechselst? Das war nicht meine Frage.


"Heute kam ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde einige Kontobuchungen zu erklären.
Es handelt sich dabei um Umbuchungen von einem "Extra-Konto" auf das ich nur vom Girokonto ein-oder auszahlen kann. Sozusagen ein Sparkonto von dem ich Beträge auf das Girokonto überweise. Also von meinem Konto auf mein Konto.

Interessanterweise waren die angeforderten Erklärungen im Zeitraum des Nicht-Bezuges.
Frage: Ist das erlaubt oder nicht?"


Kann es sein das es sich um ein Konto bei der Ing handelt? Bei mir auch! Auch bei mir kommt immer die Frage, woher die Einzahlungen auf des Tages (Extra) Konto kommen, statt die Augen aufzumachen, da man nur von/auf das Referenzkonto überweisen kann!

Das hab ich auch schon x-mal erklärt (muss ich auch immer wieder bei der selben SB machen obwohl ich dies bei der Antragstellung jedesmal erkläre!  :wand:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Enno

Unwissender:

In der Tat, es ist bei der ING  :sad:

Ich hatte höflich das JC gefragt weshalb Kontobewegungen (auch auf das Konto) au0erhalb des Bezugzeitraumes relevant sind.
Das kam eben: Nach § 60 SGB I darf das Jobcenter bei Abweichungen (Unterschiede zwischen Angaben im Antrag und Kontoauszügen/Screenshots) Nachweise verlangen, wenn ein konkreter Bezug zur Leistungsprüfung besteht.
Da die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und entsprechender Überprüfung, ggfls. übernommen  werden, ist eine Anforderung der Unterlagen zur Klärung des Sachverhalts zulässig.