Kontoauszüge etc.

Begonnen von Enno, 30. April 2026, 11:00:17

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Enno

Ich kann ja nicht mehr hier reinschreiben als auf dem Bescheid draufsteht?!

Na ja, vielleicht findet sich ja noch Jemand der mir das erklären kann.

Fettnäpfchen

Enno

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Mai 2026, 13:51:51Ansonsten da mir nichts dazu einfällt bin ich hier raus  :yes:
Okay dir das zu erklären kann ich versuchen.

Zitat von: Enno am 13. Mai 2026, 14:40:17Die Komplettsumme wurde durch 6 geteilt = 4397,33€
dann liege ich ja richtig.
Die Leistungseinstellung beläuft sich auf volle sechs Monate
und
deswegen bekommst du frühestens ab dem siebten Monat wieder Leistungen. Das habe ich ja schon geschrieben und den VM Ratgeber dazu verlinkt.

Zitat von: Enno am 13. Mai 2026, 14:40:17Verstehe ich nicht. Ich dachte, von dieser Summe können Reparaturen/Anschaffungen getätigt werden. Es gibt ja Nachweise, Rechnungen.
Können auch aber es darf halt nicht auf sozialwidriges Verhalten, sprich Ausgaben wie Schulden tilgen, vorgenommen werden.

Selbst wenn du innerhalb der sechs Monate Leistungseinstellung rechnerisch wieder Hilfebedürftig wirst, sprich unter den Schonvermögensbeitrag kommst, bekommst du keine Bewilligung vor Juni.
Ausnahme das JC hat falsch berechnet und z.B.
keine freiwilligen KK Beiträge
freiwillige Rentenzahlung
und
nicht das ALG 2 in doppelter Höhe berechnet.
Ging mir übrigens genau so allerdings hat das JC bei mir eine für das JC korrekte Berechnung vorgenommen.

Zitat von: Enno am 13. Mai 2026, 14:40:17Es gibt ja Nachweise, Rechnungen.
Allerdings hat da Niemand danach gefragt. Die wollten nur die Kontoauszüge.
Weil für das JC die sechs Monate gelten.

Übrigens mit Berechnungen habe ich es nicht daher kann ich dahingehend überhaupt nichts schreiben und berechnen.
Ich verstehe nicht mal
Zitat von: Enno am 13. Mai 2026, 14:40:17Die Komplettsumme wurde durch 6 geteilt = 4397,33€
Was die Absetzungen von 58,91€ betrifft wurde nichts angegeben.
Davon zieht man dann die monatliche bewilligte Summe ab = 3504,14€
ob du mtl. 4397,33€ zur Verfügung hast
und ob du bis jetzt 3504,14€ vom JC bekommen hast
oder die Differenz beider Summen deine ALG 2 war.
Die Absetzsumme weiß ich auch nicht wie die sich zusammen setzt.

Zitat von: Enno am 13. Mai 2026, 15:12:57Na ja, vielleicht findet sich ja noch Jemand der mir das erklären kann.
Du könntest ja Ottokar um Mithilfe bitten, bis jetzt hat er das immer gemacht wenn man darum gebeten hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Enno

@Fettnäpfchen
Danke Dir!

Ich habe mal versucht zu recherchieren.
Im Monat des Zuflusses ist das Geld Einkommen. Danach ist es Vermögen.
Davon abgezogen werden kann eine Pauschale von 30€ und die KFZ-Haftpflicht.
Das wars! Sämtliche Ausgaben (nix Kontoausgleichen, notwendige Reparaturen etc.)
werden NICHT angerechnet.
Soweit so klar.

Dennoch verstehe ich die Berechnung nicht. Absetzung 58,91€. Das kann aber nicht die Haftpflicht und die 30 Euro Pauschale sein.
Den Rest der Rechnung verstehe ich auch nicht.

Natürlich habe ich keine 4397,33€ zur Verfügung.  :schock:
und habe bis jetzt auch keine 3504,14€ vom JC bekommen :schock:

Dann wär ich ja nicht hier..... :smile:

Wie mache ich das denn um Ottokar um Hilfe zu bitten?

Fettnäpfchen

Enno

Zitat von: Enno am 14. Mai 2026, 12:42:01Wie mache ich das denn um Ottokar um Hilfe zu bitten?
unten rechts ist der Button "Mehr".
Da drauf klicken und dann in dem Feld direkt Ottokar um Mithilfe bitten weil du eine verständliche(re) Erklärung brauchst.
Da besteht dann auch gleich ein Link zu deinem Thread und Ottokar kann nachschauen. Wenn er etwas braucht weil die Angaben nicht reichen wird er es schon schreiben.
Ach ja eine # wäre hilfreich für ihn weil es ja schon ü60 Antworten gibt das will ja keiner alles lesen wenn nicht nötig.
MfG FN
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Enno

Super, danke dir.
Habe ich gemacht.

Enno

Hat sich alles erledigt.
Ich danke Euch .