Krankenversicherung vs. Arbeitslogengeld

Begonnen von Frankmany, 27. Mai 2026, 11:28:49

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Frankmany

Vielen Dank!

Das heißt, es gibt tatsächlich nur diese eine Regelung, die sowohl für Mietverhältnisse gilt, als auch für selbstgenutztes Wohneigentum?

Beim Wohneigentum sind die Kosten logischerweise höher, wobei die Nebenkosten für Miete in der Tabelle schon ziemlich niedrig sind.

Sheherazade

Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 12:17:18Beim Wohneigentum sind die Kosten logischerweise höher

Warum sollten die Betriebskosten bei Wohneigentum höher sein?

Eine angemessene Eigentumswohnung hat nicht zwingend höhere Betriebskosten als eine entsprechende Mietwohnung.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Frankmany

(???) Als Eigentümer einer Wohnung zahlt man keine Nebenkosten, sondern in der Regel Hausgeld an die Hausverwaltung. Darin sind Kosten enthalten, die über die Nebenkosten (für Mieter) hinausgehen wie z.B. die Kosten für die Hausverwaltung, Versicherung, Reparaturen, diverse Gebühren...

Deshalb sind die monatlichen Fix-Kosten für Eigentümer definitiv höher und somit ist die Belastung härter als für Mieter.

Sheherazade

Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 12:57:42z.B. die Kosten für die Hausverwaltung, Versicherung, Reparaturen, diverse Gebühren...

Das meiste davon ist auch bei Mietverträgen in den kalten Nebenkosten enthalten. Einzig bei der Instandhaltungsrücklage bin ich mir unsicher, aber das dürfte leicht zu klären sein.
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Fettnäpfchen

Frankmany

Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 08:13:54Angenommen man kauft vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Immobilie (Singlehaushalt ca. 80 m²), die für den Eigenbedarf gedacht ist. Den Rest des Ersparten legt man in staatlich akzeptierten Anlagemöglichkeiten an.
staatlich akzeptierten Anlagemöglichkeiten wären dann wenn es nicht angerechnet werden soll nur noch für die Rente angedacht
und
Dann ist aus meiner Sicht die Whg. bezahlt
und
Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 11:03:15das man praktisch in die neue Wohnung einzieht und diese aus eigenen Reserven finanziert.
was soll es dann noch zu finanzieren geben  :weisnich:

Wäre aber alles in dem Ratgeber gestanden den ich dir eingestellt habe.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Frankmany am 28. Mai 2026, 08:13:54Angenommen man kauft vor dem Antrag auf Bürgergeld eine Immobilie (Singlehaushalt ca. 80 m²), die für den Eigenbedarf gedacht ist.

Ganz heißes Eisen, auf jeden Fall so wie hier gedacht.

Die werten das dann gegebenenfalls als sozialwidriges Verhalten.

Anders wäre es, wenn man das macht, wenn man noch in Arbeit ist und völlig überraschend den Job verliert.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 17:44:58Die werten das dann gegebenenfalls als sozialwidriges Verhalten.

Nein. Man kann VOR Antragstellung sein Vermögen anlegen, wie man will, auch in eine selbstgenutzte Immobilie. Er verschenkt das Geld ja nicht.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 28. Mai 2026, 17:58:00Nein. Man kann VOR Antragstellung sein Vermögen anlegen, wie man will
Da wäre ich mir keineswegs so sicher.

Auf jeden Fall, wenn man das kurz vor dem Bürgergeldantrag machen möchte.
Um genau das zuviel an Vermögen noch schnell zu sichern.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Da wäre ich mir keineswegs so sicher.

Ich bin mir da aber sicher.

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Auf jeden Fall, wenn man das kurz vor dem Bürgergeldantrag machen möchte.

Auch dann ist das kein sozialwidriges Verhalten.

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Um genau das zuviel an Vermögen noch schnell zu sichern.
Man darf sein Vermögen umschichten VOR Antragstellung wie man möchte, nur nicht verschenken. Und wenn der TE einen Teil seines Vermögens (oder auch alles) in eine angemessene selbstbewohnte ETW investiert, braucht er nach Antragstellung schon mal keine KdU für die Kaltmiete (nur die Betriebskosten), wenn sein Vermögen dann innerhalb der Freigrenzen liegt und der Antrag bewilligt wird.
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Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Mai 2026, 18:05:41Da wäre ich mir keineswegs so sicher.

Auf jeden Fall, wenn man das kurz vor dem Bürgergeldantrag machen möchte.
Da hat Sheherazade auf jeden Fall recht!

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2026, 15:26:59Wäre aber alles in dem Ratgeber gestanden den ich dir eingestellt habe.

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