Getrennt lebend – warum verlangt das Jobcenter Unterlagen vom Vater?

Begonnen von Mauli, 05. Mai 2026, 18:13:13

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Mauli

Hallo,
ich wollte nochmal Feedback geben.
Der ,,Hausbesuch" war vorgestern.
Alles wurde wahrheitsgemäß angegeben, alle Gegebenheiten in der Wohnung wurden einmal besichtigt.

Die Vorstellung war unangenehmer als der tatsächliche Termin.
Alles gut

Danke

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Mauli

Nein aber ich habe das Gespräch aufgenommen.
Ich habe mein Samsung Handy mit laufen lassen.

Fettnäpfchen

Mauli

Zitat von: Mauli am 30. Mai 2026, 13:17:17Nein aber ich habe das Gespräch aufgenommen.
Ich habe mein Samsung Handy mit laufen lassen.
Da musst du vorsichtig sein.
Das ist nur erlaubt wenn die Aussendienstler zugestimmt haben. Ansonsten ist es auch nicht gerichtstauglich.

Falls du es jemals brauchen würdest macht man da dann ein schriftliches Gedächtnisprotokoll mit dem Datum des Hausbesuchs und hat somit wenigstens etwas in der Hand das auch von einem SG akzeptiert werden kann.

MfG FN
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Bimimaus5421

@Mauli, verlange schriftlich das Protokoll zur Hausbesichtigung.
Das steht dir zu.
Alles gute

Mauli

Ich bin da mit euch.
Aber der ,,Hausbesuch" war gegen meiner Erwartung sehr entspannt.
Es wurden keine Fragen gestellt die mich in einen Widerspruch bringen könnten.

Wer wohnt hier? wer ist hier gemeldet ?
Mehr war es eigentlich nicht.
Es waren nur 2-3 min.