Angemessene Miethöhe

Begonnen von Rapsoul05, 01. Juni 2026, 03:34:50

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Rapsoul05

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe vorhin einen Artikel von Herrn Dorn aus Februar 2026 gelesen, dass in Essen die Bruttokaltmiete 510 Euro betragen darf.

Meine Miete setzt sich seit einer Mieterhöhung in Monat März wie folgt zusammen:

430,56 Kaltmiete
132,79 Nebenkosten
 40,00 Stellplatz (musste bei Anmietung der Wohnung mitgemietet werden und kann auch nur in
                   Verbindung mit der Wohnungskündigung gekündigt werden; gehört also zur Wohnung)
 75,00 Heizkosten

Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm.

Das Jobcenter übernimmt die folgenden Kosten:

349,71 Kaltmiete
132,79 Nebenkosten
 40,00 Stellplatz (musste bei Anmietung der Wohnung mitgemietet werden und kann auch nur in
                   Verbindung mit der Wohnungskündigung gekündigt werden; gehört also zur Wohnung)
 75,00 Heizkosten

Ich habe die folgenden Fragen, die mir möglicherweise hier jemand freundlicherweise beantworten kann, da mich diese Dinge sehr triggern und stressen und ich dann leider nicht mehr in der Lage bin, mich ruhig damit zu beschäftigen.

1. Wie wird die Sache mit dem Stellplatz - der ja quasi zur Wohnung gehört - hier gehändelt? Denn
   wenn man nur die angemessene Kaltmiete des Jobcenters plus Nebenkosten rechnet, läge man bei
   482,50 unter somit unter dem angegebenen Wert für Essen von 510 Euro.
   
   Wenn man die eigentliche Kaltmiete plus Nebenkosten rechnet, läge der Wert bei 563,35 Euro
   (ohne Stellplatz)

2. Bei der Aufstellung der personenbezogenen Berechnung sind alle Positionen (Miete, angemessene
   Miete, Nebenkosten, Heizkosten und Miete Stellplatz) einzeln aufgeführt. In der dann
   nachfolgenden Aufstellung (Sozialversicherung, Kosten der Unterkunft etc.) die darunter folgt 
   fehlt der Stellplatz aber.

   Ist das so korrekt? Müsste der Stellplatz dort nicht auch aufgeführt sein?

Ich muss deshalb wissen wie es sich zusammensetzt bzw. wie der Stellplatz in der Berechnung zu werten ist, da ich auf Grund der Unangemessenheit einen Teil der Miete selber tragen muss und ich möchte nicht mehr zahlen müssen, als ich eigentlich muss. Denn auf Grund der Mietererhöhung im März 2026 sind es nunmehr 87,35 Euro die ich selber tragen muss.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier vielleicht mehr Durchblick verschaffen könnte durch eine Aufklärung und bedanke mich jetzt schon für die Hilfe. Ich hoffe, ich konnte es verständlich darstellen.

Liebe Grüße

Dwight Manfredi

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müssen die Kosten für einen Stellplatz vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft (KdU) übernommen werden, wenn Wohnung und Stellplatz über einen einheitlichen Mietvertrag gekoppelt sind und der Stellplatz nicht separat gekündigt werden kann.

Die tatsächliche Bruttokaltmiete (ohne Stellplatz) beträgt 563,35 Euro 430,56 € Kaltmiete + 132,79 € Nebenkosten. Ab dem 1. April 2026 gilt in Essen für einen 1-Personen-Haushalt eine neue angemessene Bruttokaltmiete von 482,50 Euro. Der von dir erwähnte Wert von 510 Euro bezieht sich meist auf andere Haushaltsgrößen oder veraltete/unpräzise Tabellen im Internet. Maßgeblich für Essen sind aktuell die 482,50 Euro. Da deine Wohnung mit 563,35 Euro über der Grenze von 482,50 Euro liegt, ist sie rechtlich gesehen ,,unangemessen" hoch.

Das Amt zieht die 40,00 Euro für den Stellplatz von den maximal erlaubten 482,50 Euro ab.
(482,50 € (Obergrenze) - 40,00 € (Stellplatz)} = 442,50 €
Von diesen verbleibenden 442,50 Euro zieht das Amt deine kalten Nebenkosten (132,79 Euro) ab.
(442,50 € - 132,79 € = 349,71 €)

Genau diese 349,71 Euro werden dir nun im Bescheid als ,,angemessene Kaltmiete" ausgewiesen. Das bedeutet, der Stellplatz wird vom Jobcenter zu 100 % bezahlt, geht aber zulasten des verbleibenden Budgets für deine Kaltmiete.

Du müsst nicht den Stellplatz selbst bezahlen, sondern den Teil der Kaltmiete, der die Obergrenze übersteigt. Deine echte Kaltmiete 430,56 Euro
Vom Amt gezahlte Kaltmiete 349,71 Euro
Dein monatlicher Eigenanteil 80,85 Euro


oldtom

ZitatGenau diese 349,71 Euro werden dir nun im Bescheid als ,,angemessene Kaltmiete" ausgewiesen. Das bedeutet, der Stellplatz wird vom Jobcenter zu 100 % bezahlt, geht aber zulasten des verbleibenden Budgets für deine Kaltmiete
Wird voll bezahlt - aber vom Budget abgezogen.. :weisnich:  jetzt hab ich Kopfweh...

Joschua

Also es ist doch logisch das so gerechnet wird.
Es sind quasi eine "größere" Wohnung!

Ein normaler zahlender Mieter muss das ja auch "abdrücken". Und 40€ ist günstig.
Bei uns auf dem Land geht unter 70€ nix.  Kenne Preis 200€ aufwärts





Dwight Manfredi

Tja das sind die typischen Rechenspielereien der Jobcenter. Da muss man erstmal durchsteigen.
Fakt ist die Wohnung für eine einzelne Person definitiv zu teuer. Wenn nicht schon geschehen wird ihm über kurz oder lang eine Kostensenkungsaufforderung ins Haus flattern. Dann hat er 3 Möglichkeiten.

1. Die 70qm Wohnung dürfte mindestens 3 Zimmer haben. Da könnte er leicht ein Zimmer untervermieten, natürlich vorher die Einverständniserklärung des Vermieters einholen.
2. Umziehen in eine günstigere Wohnung die ins Budget passt.
3. Die Kosten von rund 80€ weiterhin aus dem Regelsatz bezahlen.

Sheherazade

Zitat von: Dwight Manfredi am 01. Juni 2026, 13:16:10Fakt ist die Wohnung für eine einzelne Person definitiv zu teuer.

Ja.

Zitat von: Rapsoul05 am 01. Juni 2026, 03:34:50Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm.

Die Kostensenkungsaufforderung dürfte er schon bekommen haben.

Zitat von: Rapsoul05 am 01. Juni 2026, 03:34:50da ich auf Grund der Unangemessenheit einen Teil der Miete selber tragen muss

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

2_Gerhaard

Zitat von: Rapsoul05 am 01. Juni 2026, 03:34:50Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe vorhin einen Artikel von Herrn Dorn aus Februar 2026 gelesen, dass in Essen die Bruttokaltmiete 510 Euro betragen darf.

Meine Miete setzt sich seit einer Mieterhöhung in Monat März wie folgt zusammen:

430,56 Kaltmiete
132,79 Nebenkosten
 40,00 Stellplatz (musste bei Anmietung der Wohnung mitgemietet werden und kann auch nur in
                   Verbindung mit der Wohnungskündigung gekündigt werden; gehört also zur Wohnung)
 75,00 Heizkosten

Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm.

Das Jobcenter übernimmt die folgenden Kosten:

349,71 Kaltmiete
132,79 Nebenkosten
 40,00 Stellplatz (musste bei Anmietung der Wohnung mitgemietet werden und kann auch nur in
                   Verbindung mit der Wohnungskündigung gekündigt werden; gehört also zur Wohnung)
 75,00 Heizkosten

Ich habe die folgenden Fragen, die mir möglicherweise hier jemand freundlicherweise beantworten kann, da mich diese Dinge sehr triggern und stressen und ich dann leider nicht mehr in der Lage bin, mich ruhig damit zu beschäftigen.

1. Wie wird die Sache mit dem Stellplatz - der ja quasi zur Wohnung gehört - hier gehändelt? Denn
   wenn man nur die angemessene Kaltmiete des Jobcenters plus Nebenkosten rechnet, läge man bei
   482,50 unter somit unter dem angegebenen Wert für Essen von 510 Euro.
   
   Wenn man die eigentliche Kaltmiete plus Nebenkosten rechnet, läge der Wert bei 563,35 Euro
   (ohne Stellplatz)

2. Bei der Aufstellung der personenbezogenen Berechnung sind alle Positionen (Miete, angemessene
   Miete, Nebenkosten, Heizkosten und Miete Stellplatz) einzeln aufgeführt. In der dann
   nachfolgenden Aufstellung (Sozialversicherung, Kosten der Unterkunft etc.) die darunter folgt 
   fehlt der Stellplatz aber.

   Ist das so korrekt? Müsste der Stellplatz dort nicht auch aufgeführt sein?

Ich muss deshalb wissen wie es sich zusammensetzt bzw. wie der Stellplatz in der Berechnung zu werten ist, da ich auf Grund der Unangemessenheit einen Teil der Miete selber tragen muss und ich möchte nicht mehr zahlen müssen, als ich eigentlich muss. Denn auf Grund der Mietererhöhung im März 2026 sind es nunmehr 87,35 Euro die ich selber tragen muss.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier vielleicht mehr Durchblick verschaffen könnte durch eine Aufklärung und bedanke mich jetzt schon für die Hilfe. Ich hoffe, ich konnte es verständlich darstellen.

Liebe Grüße
Zitat von: hko am 31. Mai 2026, 19:22:54Unser ehemaliger Azubi hat am 30.01.2026 seine Gesellenprüfung bestanden und am 01.02.2026 seinen Arbeitsvertrag erhalten.
Wir haben das sofort dem Jobcenter gemeldet.
Daraufhin forderte das JC die Gehaltsnachweise 03/2025–01/2026 sowie den Arbeitsvertrag an, um die ,,Mitgliedschaft" im Leistungsbezug abzuschließen.
Jetzt – völlig überraschend – kam eine Anhörung wegen angeblicher Überzahlung für die Monate 05/2025 bis 02/2026.
Die Probleme im Überblick
1.   Betrieb zahlt immer im Folgemonat
Beispiel:
- Gehaltszettel 03/2025 für Einkommen 04/2025
- Gehaltszettel 04/2025 für Einkommen 05/2025
usw.
Das JC hat den Monat April 2025 komplett unterschlagen, wohl weil dort ein höherer Anspruch bestanden hat.
2. In allen Berechnungen fehlt der gesetzliche Sofortzuschlag nach § 70 SGB II
- 25 € monatlich
- zwingend für U25
- in keinem einzigen Monat berücksichtigt
Das führt automatisch zu zu hohem ,,bereinigten Einkommen" und damit zu falschen Überzahlungsbeträgen.
3. KdU: Bedarf richtig, aber Summen völlig falsch
In den Berechnungsbögen sind die KdU korrekt als Bedarf eingetragen.
Aber auf der ersten Seite der Abrechnung werden die KdU für jeden Monat mit völlig falschen Werten als Überzahlung aufgeführt.
4. Zeitraum der Anhörung ist widersprüchlich
-   Angefordert wurden Unterlagen 03/2025–01/2026, also Einkommen 04/2025-02/2026
-   Anhörung betrifft aber nur 05/2025–02/2026
Da hat man wohl bemerkt, dass 04/2025 zu wenig ausgezahlt wurde und diesen Monat einfach unterschlagen.
Ergebnis der JC-Berechnung:
Angebliche Überzahlung: ca. 1.150 €
Meine eigene Nachrechnung:
Überzahlung (falls überhaupt): ca. 227 €

Gruß hko

https://hartz.info/index.php/topic,138468.0.html
Gibt es ein Unterschied zwischen den beiden Beiträgen und Schreibweisen?
Die Betrüger müssen hier radiert werden

Joschua

Zitat von: 2_Gerhaard am 01. Juni 2026, 17:19:50Gibt es ein Unterschied zwischen den beiden Beiträgen und Schreibweisen?
Die Betrüger müssen hier radiert werden

sieht du wieder Gespenster?

oldtom

Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 17:31:15
Zitat von: 2_Gerhaard am 01. Juni 2026, 17:19:50Gibt es ein Unterschied zwischen den beiden Beiträgen und Schreibweisen?
Die Betrüger müssen hier radiert werden

sieht du wieder Gespenster?
Wohl keine Intoxikation, sondern was chronisches... diesmal kann ich gar nicht nachvollziehen worum es ihm geht...

2_Gerhaard

Ja,
auch der erste Beitrag dieses Bretts ist das Gleiche:
https://hartz.info/index.php/topic,138435.0.html

Du und deine Nicks sollten sich von mir und meinen Beiträgen fernhalten.
Wenn andere User hier im Forum Betrug durch Abschaum dulden, dann ist das ihre Sache.

Sheherazade

Zitat von: 2_Gerhaard am 01. Juni 2026, 17:19:50Gibt es ein Unterschied zwischen den beiden Beiträgen und Schreibweisen?

Inhaltlich auf jeden Fall. Ansonsten schreiben beide TE sehr verständlich mit guten Orthografiekenntnissen. Wenn du jetzt jeden User mit einer klaren Rechtschreibung als Troll des Forums verweisen lassen möchtest, schreibst du bald alleine hier.

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

2_Gerhaard

#10:
darum geht es nicht.

Man eröffnet verschiedene Threads und antwortet dann mit anderen seiner zahlreichen Benutzernamen, so wird dem Forum das Gefühl und Eindruck vermittelt, als...
und die wirklichen Experten wie z.B. Fett N versucht zu helfen (Dank an dieser Stelle), ohne zu wissen, dass es ein Betrugsthema ist.

oldtom

@2_Gerhard:

Nimm nur mal für einen Moment an, du bildest dir das nur ein.

Was beweisen deine Bildchen, Links und Zitate?
(Ehrlich gesagt weiß ich nicht worauf du damit deuten willst)

Nimm an du irrst dich. Wie unglaublich krank sieht das denn aus - merkst du das nicht?

Der Einzige der hier eine neue Identität braucht bist am Ende nur DU!

Und um nochmal was zum Thema zu sagen: Mir kommt die angesetzte Miete  gering vor - da muss man ggf. nochmal nachforschen...
Lt. Mietspiegel liegt Essen so um 9€ /qm.  Aber oft sind gerade kleinere Wohnungen pro Quadratmeter teurer als große...

2_Gerhaard

Ja:
Ich wurde als Idiot bezeichnet, als krank, als Psychisch labil, dann kam auch noch eine Intoxikation hinzu.

Ich möchte nur sagen und die Betrüger bitten, sich von meinen Themen und Fragen fernzuhalten.
Wenn andere User die Betrüger mögen, dann bitte schön.

Sheherazade

Zitat von: 2_Gerhaard am 01. Juni 2026, 18:21:34Ich möchte nur sagen und die Betrüger bitten, sich von meinen Themen und Fragen fernzuhalten.

Dann geh mal mit gutem Beispiel voran und halte dich aus den Themen anderer User raus.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann