Bürgergeld Mitarbeiterin wirkt unkooperativ- kann man etwas machen oder normal?

Begonnen von Tr, 31. Mai 2026, 20:55:06

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oldtom

das hat mit miete nix zu tun. KdU bei Eigentum: Zinsen (nicht Tilgung) und umlagefähige Betriebskosten (wenn es vermitet wäre, das was umlagefähig ist) + Grundsteuer...  und davon bei ihm dann 1/2.

Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 13:18:55Du bist ja unter 25jahre und gehörst automatisch noch zur BG. Daher wollen die deine Einkünfte eben prüfen.


Quatsch - mit einem Einkommen von 1800€ fallen auch unter 25 jährige (was wir hier gar nicht wissen: Alter) aus der BG raus. Oder willst du ihr Unterhalt für den Vater abknöpfen?

Sheherazade

Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 12:51:50Ich verdiene ca. 1800€. Das sollte doch reichen?

Ja, das sollte reichen.

Zitat von: Tr am 01. Juni 2026, 12:51:50Ich weiß nicht ganz wie es funktioniert, mit einem Haus statt rechenbarer Miete.

Guck in den Bescheid von deinem Vater als du noch nicht da gewohnt hast. Die Position KdU musst du (sofern ihr nur zu zweit dort wohnt) durch 2 teilen, einen Teil musst du an deinen Vater zahlen, denn er bekommt genau diesen Teil nicht mehr vom Jobcenter.

Du musst also im Prinzip ab deinem Einzug dem Jobcenter nachweisen, dass du über bedarfsdeckendes Einkommen verfügst. Danach solltest du im Bescheid deines Vaters als ausgenullte Person im Bescheid stehen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

da zeigt man die Lohnabrechnung ggf. kurz vor, wenn überhaupt - aber es gibt doch keine Kontoeinsicht!

Joschua

Zitat von: Tr am 31. Mai 2026, 20:55:06ehöre, da ich unter 25 bin und mein eigen

Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 13:19:47Quatsch - mit einem Einkommen von 1800€ fallen auch unter 25 jährige (was wir hier gar nicht wissen: Alter) aus der BG raus. Oder willst du ihr Unterhalt für den Vater abknöpfen?

solange das JC das Einkommen nicht kennt - ja! Danach in diesem fall - nein.

oldtom

Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 13:57:15
Zitat von: Tr am 31. Mai 2026, 20:55:06ehöre, da ich unter 25 bin und mein eigen

Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 13:19:47Quatsch - mit einem Einkommen von 1800€ fallen auch unter 25 jährige (was wir hier gar nicht wissen: Alter) aus der BG raus. Oder willst du ihr Unterhalt für den Vater abknöpfen?

solange das JC das Einkommen nicht kennt - ja! Danach in diesem fall - nein.

Aber dafür  braucht es keine kontoauszüge!

Joschua

nein Kontoauszüge nicht - gehaltsnachweis. Eben auch über Kontoauzug möglich - rest schwärzen...

oldtom

Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 14:10:55nein Kontoauszüge nicht - gehaltsnachweis. Eben auch über Kontoauzug möglich - rest schwärzen...
Ja.. Abrechnung vom Arbeitgeber, Steuerbescheid... was weiß ich..   aber ich wette da läuft etwas anderes:
Karin vom JC prüft die beiden jetzt erstmal als Bedarfsgemeinschaft durch, was zu ungehahnten Folgen führen kann ... das kann Gezerre bis Weihnachten geben :flag:


Sheherazade

Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 14:18:08aber ich wette da läuft etwas anderes

Ich nehme an, du verlierst öfter deine Wetten, wenn du dir mit so wenig Hintergrundinfos wie hier so sicher bist. Außerdem ist das hier der Hilfebereich. Gewette(r)t und gezetert wird in der Plauderecke.

Der/die Te kann ja mal schreiben, ob sein/ihr Vater seinen/ihren Einzug mit einer Veränderungsmitteilung an das Jobcenter gemeldet hat und was bisher an Schriftverkehr (vielleicht sogar ein Aktualisierungsbescheid?) vorliegt.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 14:26:08
Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 14:18:08aber ich wette da läuft etwas anderes

Ich nehme an, du verlierst öfter deine Wetten, wenn du dir mit so wenig Hintergrundinfos wie hier so sicher bist. Außerdem ist das hier der Hilfebereich. Gewette(r)t und gezetert wird in der Plauderecke.

Der/die Te kann ja mal schreiben, ob sein/ihr Vater seinen/ihren Einzug mit einer Veränderungsmitteilung an das Jobcenter gemeldet hat und was bisher an Schriftverkehr (vielleicht sogar ein Aktualisierungsbescheid?) vorliegt.

Hat sie doch gute Frau. Post #1 lesen.

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 14:54:36Hat sie doch gute Frau. Post #1 lesen.

TE ist eine Sie? Ich sehe im Eingangsbeitrag tatsächlich nichts konkretes, nur einen jungen Menschen, der von den Regelungen im SGB2 noch weniger Ahnung hat als du. Deshalb sind deine Beiträge nicht hilfreich.

@Tr: Hat dein Vater schon einen aktualisierten Bescheid nach der Veränderungsmitteilung über deinen Zuzug erhalten?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

ZitatDa ich bei ihm lebe, sollte auch ich etliche Unterlagen einreichen, darunter Kontoauszüge. [...]
Ich möchte kein Foto machen, aber so etwa sah der neueste Brief aus:
..benötige ich noch folgende Unterlagen: (...)-Erklärung zu allen Gutschriften/Einzahlungen auf allen eingereichten Kontoauszügen. Woher stammen die Beiträge? Sind es wiederkehrende Einnahmen?
-13€ am 24.08.
-25€ 06.09.
-3€ 25.10.
-5,23€ 05.10.
-48,60€ 17.11.
-28€, 120€ 12.02.
-35€ 08.03.

Also entweder irrt die JC-Mitarbeiterin oder arbeitet halbtags beim Geheimdienst.

Oder gibt es da eine nicht rechtswidrige Erklärung?

Mit gute Frau war die Märchenerzählerin aus 1001 Nacht gemeint - und das die  eine Frau ist , denke ich deshalb, weil ich mir lieber die Mütze mit dem Hammer aufgesetzt hätte, als nach der Uni bei Vattern einzuziehen...(ist so'n Vater/Sohn Ding)

Joschua

Zitat von: Tr am 31. Mai 2026, 20:55:06Ich möchte kein Foto machen, aber so etwa sah der neueste Brief aus:


Wenn man den Brief vieleicht wirklich sehen würden und keine selbstverfasste Anbschrift-  ergäbe sich möglicherweise ein anderes Bild. ....  Wir wissen ja "häppchenweise"

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 16:00:52Also entweder irrt die JC-Mitarbeiterin oder arbeitet halbtags beim Geheimdienst.

Dieses Unterforum heißt "Fragen und Antworten zum Bürgergeld" nicht "Vermutungen und Meinungen". Und wenn du es immer noch nicht verstehst: Du schredderst hier laufend Beiträge mit deinen sinn- und zusammenhanglosen Antworten und lenkst von der eigentlichen Fragestellung ab. Kein TE (erst recht kein neuer User) liest sich durch x Seiten emotionaler Meinungen um die relevanten Nachfragen zu lesen und zu beantworten.

Aber gut, sollte sich der/die TE doch noch mal melden, darfst du gerne den Sachverhalt klären und die Fragen annähernd rechtssicher beantworten.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 16:13:26
Zitat von: Tr am 31. Mai 2026, 20:55:06Ich möchte kein Foto machen, aber so etwa sah der neueste Brief aus:


Wenn man den Brief vieleicht wirklich sehen würden und keine selbstverfasste Anbschrift-  ergäbe sich möglicherweise ein anderes Bild. ....  Wir wissen ja "häppchenweise"

Ja toll, soll er/sie dann noch die eigene Post ins Internet hochladen , weil das JC ja auch scheinbar nichts vom Datenschutz hält...

@1001 Nacht
Die Einzige, die hier regelmäßig durch die Themen pflügt und mit fragwürdigen Hinweisen kommt ... wer ist denn das?
Du sagst der TE nicht, das sie höchstwahrscheinlich gar nicht  zur  BG gehört - und das es höchst fragwürdig ist, das von ihr überhaupt Daten erhoben werden...

Du erzählst wie immer: Alles chick was die Behörde tut - und wird es echt seltsam wie hier, gehst du zum Angriff über. Deshalb denkt man, du arbeitest beim Jobcenter - so einfach ist das.

Tr

Wow so viele Nachrichten. Ich kann leider jz nur kurz antworten, da ich auf der Arbeit bin.
Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 13:46:36da zeigt man die Lohnabrechnung ggf. kurz vor, wenn überhaupt - aber es gibt doch keine Kontoeinsicht!
hab ich bereits. Sogar Arbeitsvertrag vor 3 Jahren, hat die Frau nichtmal gelesen und hat gefragt ob ich jz noch dort arbeitet. :wand:
Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 14:18:08
Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 14:10:55nein Kontoauszüge nicht - gehaltsnachweis. Eben auch über Kontoauzug möglich - rest schwärzen...
Ja.. Abrechnung vom Arbeitgeber, Steuerbescheid... was weiß ich..   aber ich wette da läuft etwas anderes:
Karin vom JC prüft die beiden jetzt erstmal als Bedarfsgemeinschaft durch, was zu ungehahnten Folgen führen kann ... das kann Gezerre bis Weihnachten geben :flag:


genau darüber hab ich angst, wenn ich die Sache einfach so laufen lasse.
Zitat von: Sheherazade am 01. Juni 2026, 15:19:08
Zitat von: oldtom am 01. Juni 2026, 14:54:36Hat sie doch gute Frau. Post #1 lesen.

TE ist eine Sie? Ich sehe im Eingangsbeitrag tatsächlich nichts konkretes, nur einen jungen Menschen, der von den Regelungen im SGB2 noch weniger Ahnung hat als du. Deshalb sind deine Beiträge nicht hilfreich.

@Tr: Hat dein Vater schon einen aktualisierten Bescheid nach der Veränderungsmitteilung über deinen Zuzug erhalten?
Ich bin mir nicht sicher, also wir haben die Veränderung mittgeteilt und dann kamen halt so Formulare die ich ausfüllen muss und so. Einen Bescheid hat er nicht, bis die ganze Sache erledigt ist(fehlende Unterlagen) Er kriegt gerade kein Bürgergeld, es wäre als ob es pausiert ist, bis sie eine Entscheidung fällen(?)
Zitat von: Joschua am 01. Juni 2026, 16:13:26
Zitat von: Tr am 31. Mai 2026, 20:55:06Ich möchte kein Foto machen, aber so etwa sah der neueste Brief aus:


Wenn man den Brief vieleicht wirklich sehen würden und keine selbstverfasste Anbschrift-  ergäbe sich möglicherweise ein anderes Bild. ....  Wir wissen ja "häppchenweise"
Ich weiß nicht was sie damit andeuten möchten..Alles andere was im Brief steht, sind andere Unterlagen die wir vorzeigen sollen, aber zu dem Beitrag nicht relevant waren.