Was wenn das JC Mitwirkung will, aber das falsche Formular schickt?

Begonnen von oldtom, 13. Juni 2026, 17:51:59

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oldtom

Angenommen man möchte KdU für die Eigentumswohnung  , füllt den Anhang KdU aus. und bekommt dann das Formular:

,,Erklärung über Einkünfte und Aufwendungen  bei Haus- und Wohneigentum"

Das gehört aber zu thematisch zum Thema Einkommen. Es fragt Daten ab , die nichts mit KdU zu tun hat, wie "Mietwert" oder "Anfangsschuld".

Könnte es sein, das die behaupteten 30-40 machen falsche angaben einfach daher stammen, das es fragen gibt, auf die es keine richtigen antworten gibt?

Joschua

das hängt wohl damit zusammen das die "Wohneigentum" eben finanzieren. und da das eben etwas "ungewöhlich" gegenüber Miete ist wollen die alles ganz genau wissen.
Wenn du z.B den Garten deines Hause verpachtet hat - sind eben Einkünfte da.

Sheherazade

Eine Erklärung über Einkünfte und Aufwendungen bei Haus- und Wohneigentum ist ein Dokument zur Ermittlung der tatsächlichen finanziellen Belastungen oder Einnahmen aus einer Immobilie. Sie wird meist von Sozialämtern, Jobcentern (für Bürgergeld/Sozialhilfe) oder Banken gefordert, um den Anspruch auf Leistungen zu prüfen.
Die Erklärung dient der sogenannten Rentabilitätsberechnung und schlüsselt alle Einnahmen und Bewirtschaftungskosten detailliert auf.
1. Wofür wird sie benötigt?
Sozialleistungen: Zur Prüfung, ob das eigene Wohneigentum "angemessen" ist und ob die Kosten (z.B. Zinsen für den Hauskauf) vom Amt übernommen werden oder ob Einnahmen angerechnet werden.
Finanzierungen: Zur Prüfung der Bonität und des monatlich verfügbaren Einkommens bei Banken.

2. Typische Kategorien in der Erklärung
Bei der Auflistung werden in der Regel folgende Bausteine unterschieden:Einnahmen, (Rohertrag): Kaltmieten und Pachteinnahmen (falls Teile des Hauses vermietet sind), Einnahmen aus gewerblich genutzten Räumen oder Garagen, Mietwert für die eventuell selbst bewohnte Fläche, Aufwendungen (Ausgaben): Kapitaldienst: Zinsen für Baudarlehen oder Hypotheken (Tilgung wird meist nicht anerkannt), Öffentliche Abgaben: Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Kanalgebühr, Versicherungen: Gebäudeversicherung, Elementarschaden- oder Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung, Bewirtschaftungskosten: Heizungswartung, Schornsteinfeger, Hausmeister, Verwaltung
Erhaltungsaufwand: Eine pauschale Rücklage (oft zwischen 10 % und 15 % der Einnahmen) oder nachgewiesene Kosten für Instandhaltung

Was soll daran falsch sein? Mit dem Formular werden für Wohneigentum alle Punkte abgefragt, die normalerweise im Mietvertrag stehen. Darüberhinaus muss die Belastung der Immobilie nachgewiesen werden sowie mögliche Einnahmen aus dem Immobilienbesitz (Mieteinkünfte).
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Dann mach doch bitte mal :

1.) eine Verbindliche Angabe zum Mietwert
2.) Begründe warum nochmal abgefragt wird was in Anlage KdU steht

3.) Begründe das Interesse des JC an der "Anfangsschuld" hat?

außerdem ist außerhalb einer Zinsbindung "Tilgung Jährlich" und "zinsen Jährlich" nicht korrekt zu beantworten - jedenfalls nicht fürdie Zukunft, sondern immer nur für die Vergangenheit.

Und ich sage dir jetzt auch genau warum das Formular so ist wie es ist:   Es ist aus dem Steuerrecht abgekupfert . Es bildet Einkommen ab.

Das passiert genau das Gegenteil : Der Steuerpflichtige  macht Vorauszahlungen und erklärt im nachhinen die Konkreten zahlen. Dann gibt es einen Steuerbescheid.

Im Sozialrecht kehrt sich nicht nur die Richtung um, in die das Geld fließt. Auch ist es das JC das quasi die Vorauszahlungen leistet.

Würde man die Steuermethodik anwenden, wäre jedes Jahr ein Überprüfungsantrag fällig.

Sheherazade

Früher hat man sich von der Bank noch eine Fremdmittelbescheinigung für das Jobcenter ausstellen lassen müssen, scheinbar gibt es jetzt für die KdU bei Wohneigentum ein gesondertes Ergänzungsformular. Du kannst deine Beschwerdepunkte aber sicherlich bei deinem Jobcenter anbringen, die müssten wissen, was es mit diesem Formular auf sich hat. Vermutlich gibt es sogar Ausfüllhinweise dafür, denn u.U. sind nicht alle Punkte leistungsrelevant.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2026, 18:37:14Früher hat man sich von der Bank noch eine Fremdmittelbescheinigung für das Jobcenter ausstellen lassen müssen, scheinbar gibt es jetzt für die KdU bei Wohneigentum ein gesondertes Ergänzungsformular. Du kannst deine Beschwerdepunkte aber sicherlich bei deinem Jobcenter anbringen, die müssten wissen, was es mit diesem Formular auf sich hat. Vermutlich gibt es sogar Ausfüllhinweise dafür, denn u.U. sind nicht alle Punkte leistungsrelevant.

Ich hab sogar "Beratungsbedarf" angemeldet - ich bin mir sicher das ist ein Formular zum Anhang EK und dann noch nach veraltetem Steuerrecht. In der Anlage V zur Einkommensteuererklärung gibt es den Begriff "Mietwert" auch lange nicht mehr.

Auch wäre der mit Sicherheit nie Korrekt - aber das JC will ja für alles Nachweise auf den Euro.

Fast vergessen:  Nix Beratung - natürlich ...   und sag mir jetzt Mietwert soll Mietspiegel x qm  sein, dann ist das für das JC leichter zu ermitteln als für jeden anderen.

Joschua

Zitat von: oldtom am 13. Juni 2026, 18:50:47Fast vergessen:  Nix Beratung - natürlich ...  und sag mir jetzt Mietwert soll Mietspiegel x qm  sein, dann ist das für das JC leichter zu ermitteln als für jeden anderen.
Die qm Zahl bleibt nunmal mit die wichtigste "Berechnungsgröße" - wie bei der Mietwohnung auch.

oldtom

Zitat von: Joschua am 13. Juni 2026, 20:49:56
Zitat von: oldtom am 13. Juni 2026, 18:50:47Fast vergessen:  Nix Beratung - natürlich ...  und sag mir jetzt Mietwert soll Mietspiegel x qm  sein, dann ist das für das JC leichter zu ermitteln als für jeden anderen.
Die qm Zahl bleibt nunmal mit die wichtigste "Berechnungsgröße" - wie bei der Mietwohnung auch.

Denk doch mal 1 Minute nach. Warum war der Kommentar jetzt schon wieder nicht das Gelbe vom ei?

Joschua

Zitat von: oldtom am 16. Juni 2026, 17:15:07Denk doch mal 1 Minute nach. Warum war der Kommentar jetzt schon wieder nicht das Gelbe vom ei?


1 Min. um... klär mich auf. Keine "dein gelbe vm Ei" vom ein nicht.

oldtom

Zitat von: Joschua am 16. Juni 2026, 18:21:32
Zitat von: oldtom am 16. Juni 2026, 17:15:07Denk doch mal 1 Minute nach. Warum war der Kommentar jetzt schon wieder nicht das Gelbe vom ei?


1 Min. um... klär mich auf. Keine "dein gelbe vm Ei" vom ein nicht.
Das war jetzt nicht mal mehr ein Satz..

Joschua


oldtom


Fettnäpfchen

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Joschua

Ja Tom - was stimmt den nicht.
Zur Berechnung der KdU wird als wichtigster Punkt die größe rangezogen.
da stehen die Heizkosten im verhältniss mit drin use.

oder wonach soll deiner verehrten Meinung berechnet werden.

sei froh das die nicht den Verkauf/Verwertung verlangen und du erstmal aufbrauchen must und dir eine passende Mietwohnung sichen.

Nur Grenzen werden hat gesetzt!

oldtom

Zitat von: Joschua am 17. Juni 2026, 18:03:18Ja Tom - was stimmt den nicht.
Zur Berechnung der KdU wird als wichtigster Punkt die größe rangezogen.
da stehen die Heizkosten im verhältniss mit drin use.

oder wonach soll deiner verehrten Meinung berechnet werden.

sei froh das die nicht den Verkauf/Verwertung verlangen und du erstmal aufbrauchen must und dir eine passende Mietwohnung sichen.

Nur Grenzen werden hat gesetzt!


Du schreibst idiotisches Zeug, in katastrophaler Rechtschreibung, dass man kaum den Sinn erfasst.

Aber ich bin ja geduldig.
Die Göße der Wohnung wird im Formular KDU ohnehin abgefragt - ist aber für die höhe der Zahlung unerheblich. Da ist nur wichtig, das es unter diesen 130qm bleibt.

Dein restliches Gefasel soll vwohl ausdrücken, dass deinem Stammtisch die geltende Rechtslage nicht zusagt?