Einladung zur Jobmesse

Begonnen von Sese, 14. Juni 2026, 11:39:01

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Sese

Hallo liebes Forum, ich frage für eine Freundin:

Ist eine Einladung zu einer Jobmesse im Berufsinformationszentrum mit konkreter Uhrzeit und Raumangabe sowie einem beigefügten Formular, auf dem man ankreuzen soll, warum man der Aufforderung zur persönlichen Meldung nicht nachkommt, verpflichtend, wenn keinerlei Rechtsfolgenbelehrung enthalten ist?

Joschua

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01Ist eine Einladung zu einer Jobmesse im Berufsinformationszentrum mit konkreter Uhrzeit und Raumangabe sowie einem beigefügten Formular, auf dem man ankreuzen soll, warum man der Aufforderung zur persönlichen Meldung nicht nachkommt, verpflichtend, wenn keinerlei Rechtsfolgenbelehrung enthalten ist?

Dann kommt die nächste Einladung mit RFB&Co...

Sese

Du hast meine Frage nicht beantwortet.

Sheherazade

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01persönlichen Meldung

Man müsste den genauen Wortlaut wissen. Ist das jetzt eine Einladung zur Jobmesse oder ein Meldetermin?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Joschua

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 12:44:57Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Doch habe ich. Ziel der Einladung ist zweifelsfrei jemand dem Arbeitmarkt näherzu bringen.
Wenn der jenige nicht darauf reagiert wird der "Druck" erhöht. So ganz einfach ist das.

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01ich frage für eine Freundin:
Klassiker  :grins:

Eichhörnchen

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 11:39:01Ist eine Einladung [...] verpflichtend ?

Nein. Verpflichtend wäre z. B. eine Vorladung.
So handhabe und behandele ICH sowas jedenfalls immer grundsätzlich.

Eine Einladung, die direkt mit Androhung eines empfindlichen Übels im Falle einer Nichtannahme versehen ist (Sanktion), ist in meinen Augen auch keine Einladung, sondern eine faktische Vorladung !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sese

Es ist eine "Einladung" zu einer Jobmesse, aber mit konkreter Uhrzeit und Raumangabe in einem BIZ.

Aber auf einem zweiten Blatt steht:
"Der Aufforderung auf Blatt 1 zur persönlichen Meldung werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen: ...."

Man kann dann Zutreffendes ankreuzen.

Und wie gesagt, alles ohne RFB und Paragraphen.

Joschua

Hingehen und gut is oder nicht hingehen und die nächste kommt wahrscheinlich mit "Nachdruck"
Deine Entscheidung! Mehr wird dir hier keiner Sagen können!

Sese

Zitat von: Joschua am 14. Juni 2026, 18:08:57Hingehen und gut is oder nicht hingehen und die nächste kommt wahrscheinlich mit "Nachdruck"
Deine Entscheidung! Mehr wird dir hier keiner Sagen können!

Das beantwortet nicht meine Frage.

Roswitha

Ohne Rechtsfolgebelehrung ist nichts zwingend. Aber wer will sich da schon streuten. Letzendlich haben die anderen die Macht.Einen guten Eindruck macht es nicht, wenn man so ien Schreiben ignoriert.

Eichhörnchen

Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Joschua

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 18:52:31Das beantwortet nicht meine Frage.

Was willste den hören? geh nicht hin - wird nix passieren? kreuz das und das an - gut is?
Was von Mitwirkungspflichten gehört? Was wird der JC Mitarbeiter ins System eintragen wenn du nicht hingehst? ...keine Ahnung ...
Einfach mal das ganze "Gedanklich durchspielen". Und in gut 2 Wochen schreiben wir den 01.07.2026.

Sese

Zitat von: Joschua am 14. Juni 2026, 19:38:13
Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 18:52:31Das beantwortet nicht meine Frage.

Was willste den hören? geh nicht hin - wird nix passieren? kreuz das und das an - gut is?
Was von Mitwirkungspflichten gehört? Was wird der JC Mitarbeiter ins System eintragen wenn du nicht hingehst? ...keine Ahnung ...
Einfach mal das ganze "Gedanklich durchspielen". Und in gut 2 Wochen schreiben wir den 01.07.2026.

Es geht doch gar nicht ums JC.

Joschua

Zitat von: Sese am 14. Juni 2026, 19:53:58Es geht doch gar nicht ums JC.


Und woher kommt die Einladung?  Bist ALG1 oder ALG2 ? 
Es spielt keine Rolle wo die Veranstaltung ist. (Jobmesse im Berufsinformationszentrum)