WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?

Begonnen von PetraL, 02. Juli 2026, 17:04:29

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PetraL

Merkwürdigerweise scheint das Problem ein "Einzelfall" zu sein, da ich hier im Forum außer dem Beitrag https://hartz.info/index.php/topic,138455.0.html
nicht einen Fall gefunden habe:
Ich habe am 25.05.26 online meinen WBA gestellt, nebst Anlage EKS und Unterlagen.

In dem Schreiben vom Jobcenter zum "Ablauf des Bewilligungszeitraums" zum 30.06.26 (online in der Bescheidablage 17.05.26 20:06 Uhr) war dieses Mal gar nichts angegeben, was sie an Unterlagen wollen. Davon, dass eine Anlage VM notwendig wäre, stand weder was in diesem Schreiben, noch wurde es bei dem Online-WBA irgendwo erwähnt - erfahren habe ich es erst nachträglich durch den Hartz4-Newsletter. - Naja, habe ich gedacht, die werden sich schon melden, wenn was fehlt. Machen sie ja schließlich immer. Und das auch - normalerweise - sehr zügig. Manchmal sogar schon am nächsten Tag, wenn ich abends angefangen hatte und noch nicht alles fertig hochgeladen hatte (dieses Online-System braucht manchmal "etwas länger").
Kam aber nichts.
Am 18.06.26 deshalb "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht. Reaktion: keine
Am 24.06.26 deshalb 2. "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht. Reaktion: keine
Am 30.06.26 deshalb bei der "Hotline" angerufen:
Mein WBA sei noch nicht in der Bearbeitung, einen Grund könne sie (die HL-Dame) nicht erkennen.
(eine fehlende Anlage VM war es also schonmal nicht)
Kurze Recherche-Pause seitens der HL-Dame, dann: Die Bearbeitungszeit läge aktuell bei 7 Wochen.
Ein ungläubiges "Wie bitte??? Es hat sich doch bis auf die Gebäudeversicherung um ca. 2 Euro überhaupt nichts gegenüber der Monate Mai und Juni geändert." meinerseits wurde mit
"Die Kollegen haben im Moment (vielleicht sagte sie auch "zur Zeit") viel zu tun. Die Bearbeitungszeit liegt bei 7 Wochen, auch wenn sich nichts geändert hat."
Auf mein "Heißt das, Sie lassen mich zum 1.7. ohne Geld dastehen??!!?!" meinte sie nur ja, das sähe wohl so aus (oder so ähnlich).
Und zu meinem "Aber ich muss doch meine Rechnungen bezahlen, die am 1.7. fällig sind. Und auch etwas einkaufen!" kam der absolute Knaller:

"Dann sagen Sie den Leuten eben, Sie zahlen ein paar Tage später."

(vielleicht benutzte sie auch das Wort "einfach" statt "eben" - ich weiß es nicht mehr genau.
Dazu fiel mir dann nichts mehr ein außer "Das wird abgebucht. Von einem leeren Konto... Dann brauche ich wenigstens einen Vorschuss.." meinte sie dann, sie würde einen Dringlichkeitsvermerk machen und den SB auffordern, sich telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen, fragte ob ich unter den Telefonnummern (Handy und Festnetz) erreichbar wäre und versprach, der SB würde sich innerhalb der nächsten 2 Tage (also Dienstag oder Mittwoch nach meinem Kalender) bei mir melden.
Der versprochene Rückruf kam aber bis dato (Donnerstag Nachmittag 17 Uhr) nicht ...

Wenn es sich nicht wirklich genau so zugetragen hätte, würde ich es für Satire halten!
Wie kann es sein, dass ein JC-Mitarbeiter so einen Spruch vom Stapel lässt??? "Ignorant" ist in meinen Augen noch untertrieben - oder seh nur ich das so? Kann man gegen solche Leute etwas unternehmen? Das ist doch keine Art, mit Menschen umzugehen - oder sehe ich das "zu eng"?

Gestern Nachmittag (01.07.26) dann 3. "Anfrage zum Bearbeitungsstand" online eingereicht, "+ Beschwerde" in den Betreff und den Satz zitiert, und nochmal Vorschuss, endlich beschleunigte Bearbeitung und Erstattung der wegen der verschleppten Bearbeitung entstehenden Kosten (Rückbuchungs- und Mahngebühren etc.) beantragt. (Mehr als "Nö" können sie ja nicht sagen.)

Außerdem habe ich - prophylaktisch - noch eine Anlage VM und eine Anlage EK nachgereicht. Damit denen dann, wenn sie endlich mal geruhen, meinen WBA zu bearbeiten, nicht auch noch ganz plötzlich einfällt, dass sie den doch nicht bearbeiten können, weil diese Anlagen fehlen ...

Aber ich stehe ohne Geld da, alle Abbuchungen laufen auf leere Konten (privat und geschäftlich)...
Ausgenommen das Mal, wo mein WBA nicht bearbeitet wurde, weil ich ihn wie gewohnt per Email eingereicht und das JC (ohne jede Information) die Bearbeitung von Emails 4 Tage vorher eingestellt hatte, dauerte die Bearbeitung meiner WBAs bisher immer so 1-2 Wochen, maximal 3.

Haben alle Anderen im laufenden Bezug ihren WBA tatsächlich schon über 7 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums schon abgegeben (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), so dass sie pünktlich ihre Zahlungen am 30.06.26 erhalten haben???? Bin ich "selbst schuld", weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?

Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?

Und was kann ich nun sonst noch tun? Außer warten? Wie stelle ich korrekt einen "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist?
Einen "Eilantrag" gemäß der Vorlage hier aus dem Forum beim SG Düsseldorf stellen? Was muss ich dabei beachten?

Bin für jeden Rat und Trost dankbar




Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?

Eher nicht, es dauert aktuell eben einfach so lange.

Darum rate ich auch immer dazu, den WBA mind. 8 Wochen vor Ablauf beim JC einzureichen.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Einen "Eilantrag" gemäß der Vorlage hier aus dem Forum beim SG Düsseldorf stellen?

Kann schwierig werden, wenn derart zu spät eingereicht.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Und was kann ich nun sonst noch tun?

Auf jeden Fall das JC auf die Dringlichkeit hinweisen, notfalls auch persönlich.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?

Ich glaube, das war ironisch gemeint (siehe Anführungszeichen), sie hat den Antrag ca. 5 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes gestellt. Was normalerweise ausreichend sein sollte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51Ich glaube, das war ironisch gemeint
Korrekt: Habe ich komplett übersehen.

@PetraL
In dem Fall natürlich sofort zum Sozialgericht und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen.

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 02. Juli 2026, 17:23:51
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Wie viel zu spät denn?

Ich glaube, das war ironisch gemeint (siehe Anführungszeichen), sie hat den Antrag ca. 5 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes gestellt. Was normalerweise ausreichend sein sollte.
So ist es.

Ich habe die Vorlage bearbeitet. Bei dem letzten Absatz bräuchte ich aber eure Hilfe, was ich da anführen oder streichen soll

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 17:16:45Darum rate ich auch immer dazu, den WBA mind. 8 Wochen vor Ablauf beim JC einzureichen.
Jaaa ... wie gesagt: bisher 1-2 Wochen, max. 3. Und ich war gesundheitlich und privat sehr stark eingeschränkt bzw. verhindert - hab so schnell gemacht wie ich konnte.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Wie stelle ich korrekt einen "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist?

Kopfbahnhof

Noch eine kleine Korrektur, bevor man den Weg zum SG geht.

Noch einmal Kontakt mit dem JC aufnehmen, auch persönlich.
Darauf hinweisen, dass es dringend ist, und wenn keine positive Antwort kommt, auf zum SG.

Kann man beim JC auch so sagen, dass du dann gezwungenermaßen den Weg gehen müsstest.



oldtom

Mh... kann es sein, das sie  im Juli versucht haben, möglichst jeden Bescheid im Juli erst zu verschicken?

Sheherazade

Eine Antwort auf diese Frage hilft der TE jetzt inwieweit?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 18:06:46Noch einmal Kontakt mit dem JC aufnehmen, auch persönlich.
Darauf hinweisen, dass es dringend ist, und wenn keine positive Antwort kommt, auf zum SG.

Kann man beim JC auch so sagen, dass du dann gezwungenermaßen den Weg gehen müsstest.
Äh ... wie oft denn noch Kontakt mit JC?

Und wie "persönlich" meinst du das? Einen persönlichen Termin für in ein paar Wochen beantragen, um dann mit Rollator mit Bus und Bahn dort hin zu reisen (ich bin gehbehindert)? Mir reicht es schon, dass ich am 7.7. zum LSG Essen und am 28.7. zum SG D'dorf muss - da bin ich anschließend jeweils 2-3 Tage außer Gefecht gesetzt ...  :heul:

Also, ich habe schon bei der 1. und 2. Anfrage geschrieben, dass es dringlich ist, beim Telefonat gesagt, dass es dringlich ist, bei meiner 3. Anfrage ebenso, beim Nachreichen meiner EK und VM noch einmal ... Das sollte doch eigentlich ausreichend oft sein?

Und so richtig dringlich dringlich, mit DRINGEND !! und EILT EILT EILT !!! ... - das sollte auch eigentlich jeder als "dringlich" verstehen, denke ich. Mehr geht da doch schon eigentlich nicht mehr?  :weisnich:

Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 18:07:37Mh... kann es sein, das sie  im Juli versucht haben, möglichst jeden Bescheid im Juli erst zu verschicken?

Wohl kaum - sonst hätten sich hier doch hier im Forum schon längst sehr viel mehr Betroffene zu Wort gemeldet. Deshalb ja meine Fragen:

"Haben alle Anderen im laufenden Bezug ihren WBA tatsächlich schon über 7 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungszeitraums schon abgegeben (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), so dass sie pünktlich ihre Zahlungen am 30.06.26 erhalten haben???? Bin ich "selbst schuld", weil ich meinen WBA "zu spät" abgegeben habe?
Oder werde ich diskriminiert/gemobbt? Wie seht ihr das?"

Und was ist mit diesem  "Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ", falls mein formloser Antrag nicht ausreichend ist? Wie stelle ich den formal korrekt?

Ich würde ja gerne meinen ersten Entwurf der überarbeiteten Vorlage hier als Datei reinstellen - aber kriege das nicht gebacken, gibt keinen Button ... (Sorry, bin nicht sehr technikaffin)
Bis jetzt habe ich:
Eilantrag
Fax-Nr. 0211 7770-2373
An das Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf


Hiermit erhebe ich

xxx, geb. xxx
wohnhaft xxx,
Telefon
BG-Nr. xxx

Klage gegen das

Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Karl-Arnold-Straße 20
41462 Neuss

und beantrage:

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit (incl. Rückbuchungs- und Mahngebühren etc. wg. nicht erfolgter fristgerechter Zahlung) zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am 30.06.2026 endete mein Bewilligungsbescheid in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15.05.2026.
Deshalb beantragte ich am 25.05.2026 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 01.07.26 kein ALG II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Lebensmittel noch andere Artikel des täglichen Bedarfs oder notwendige Medikamente kaufen und auch die monatlichen Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich/wir die Umstände zu vertreten habe/n, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.

Und bei diesem letzten Absatz weiß ich nicht, wie ich den bearbeiten muss, damit er zutreffend wird. Was ist mit diesem Antrag nach § 41a SGB II? Und die Beklagte äußert sich zu den Gründen ja gar nicht außer mit "Viel zu tun, Bearbeitungszeit 7 Wochen" ...

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Und wie "persönlich" meinst du das? Einen persönlichen Termin für in ein paar Wochen beantragen
Geht bei euch auch per Mail?
Denn per Telefon ist es eher wertlos, weil man selbst nichts Nachweisbares in der Hand hat.

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Äh ... wie oft denn noch Kontakt mit JC?
Gut, irgendwann ist es schon genug mit den Versuchen beim JC.

Dachte nur so als letzte Hoffnung? :weisnich:
Immerhin ist es ja auch einiges an Kram, was das SG dann als Nachweise haben will und braucht.

oldtom

Bin kein Jurist ...    du musst aber wahrscheinlich im Antrag zwei dinge darlegen: Anordnungsgrund. Warum ist das eilbedürftigt. Also: es drohen , zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit etc ... was halt zutrifft ---   unddann erst der Antrag.

Das JC (Antragsgegner)  wird erstmal erwidern: Dem Antragssteller ist zuzumutn , das Hauptverfahren abzuwarten....

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2026, 20:11:43Geht bei euch auch per Mail?
Nein, das geht schon lange nicht mehr.
Die Bearbeitung von Emails hat mein JC stillschweigend am 01.05.24 eingestellt - und deshalb damals ja auch nicht meinen damaligen WBA bearbeitet. (s. Eröffnungspost)

Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43du musst aber wahrscheinlich im Antrag zwei dinge darlegen: Anordnungsgrund. Warum ist das eilbedürftigt. Also: es drohen , zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit etc ... was halt zutrifft
Habe ich versucht darzulegen. s. #8

Zitat von: oldtom am 02. Juli 2026, 23:05:43Dem Antragssteller ist zuzumutn , das Hauptverfahren abzuwarten....
Was ist denn das "Hauptverfahren"? Die Hoffnung, dass das JC in 1 Woche (wenn die "Wartezeit" von 7 Wochen rum ist) vielleicht endlich mal anfängt, meinen WBA zu bearbeiten?

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich/wir die Umstände zu vertreten habe/n, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.

Und bei diesem letzten Absatz weiß ich nicht, wie ich den bearbeiten muss, damit er zutreffend wird. Was ist mit diesem Antrag nach § 41a SGB II? Und die Beklagte äußert sich zu den Gründen ja gar nicht außer mit "Viel zu tun, Bearbeitungszeit 7 Wochen" ...

Was muss ich denn da schreiben?

Oder verstehe ich dich richtig, dass ein Eilantrag gar keinen Sinn macht, weil es zumutbar ist, 2-3 Wochen (im besten Fall) ohne einen Cent da zu stehen?

Wer kommt für die ganzen Kosten auf? Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren etc. ?

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 17:04:29Davon, dass eine Anlage VM notwendig wäre, stand weder was in diesem Schreiben, noch wurde es bei dem Online-WBA irgendwo erwähnt - erfahren habe ich es erst nachträglich durch den Hartz4-Newsletter.
Die Anlage VM gehört zu jedem Antrag auf ALG 2 Leistungen dazu.
Egal ob es dir dein JC schreibt oder nicht.

Im Prinzip ist es so dass das JC gesetzlich verpflichtet ist vor Monatsbegin spätestens zum 01. die Leistungen auf dein Konto zu überweisen.
Passiert das nicht kannst du gleich beim SG den EA stellen. Selbst Ottokar hat schon geschrieben das es da nicht mehr nötig ist nachzufragen oder sonstige Bemühungen zu unternehmen. Das JC ist seiner Pflicht nicht nachgekommen und da du dadurch mittellos geworden bist reicht das für eine Klage.

Da habe ich etwas ausgebessert bzw dazugeschrieben:
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17und auch die monatlichen Mietzahlung sowie Abschläge der Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen.
Dadurch besteht sogar die Gefahr der Kündigung meiner Whg. und drohende Obdachlosigkeit
da auch
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2026, 19:53:17Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht mehr zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, das ich gefälligst abzuwarten habe bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Dafür hatten sie aber seit Einreichung meines WBA mehr als genug Zeit.

Die vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Quelle der Nachbesserung:
Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2026, 13:25:34Die Anlage VM gehört zu jedem Antrag auf ALG 2 Leistungen dazu.
Dass die auch bei jedem WBA nochmal neu eingereicht werden muss, ist aber neu - im Hellsehen war ich aber noch nie gut und ich bin vor dem Abgeben meines WBAs auch nirgendwo zufällig über diese Information gestolpert  :weisnich:

Miete gibt es bei mir nicht, wohne in meiner eigenen baufälligen Hütte. Deshalb hatte ich die Vorlage entsprechend geändert.

Danke <3

Fettnäpfchen

Zitat von: PetraL am 03. Juli 2026, 13:35:59Dass die auch bei jedem WBA nochmal neu eingereicht werden muss, ist aber neu
Nicht wirklich. Zumindest nicht bei mir, ist allerdings auch eine O.-Kommune.
Manches JC verzichtet aber, kenne ich aus den Beiträgen von hier, warum auch immer.
Ich kann mich nicht mehr erinnern aber ich denke dass das sogar im Merkblatt steht das man beim Erstantrag mitbekommt.

Ein schönes WE
FN
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