Trotz Schmerz und Depression gibt es keine Erwerbsminderungsrente

Begonnen von selbiger, Heute um 11:51:22

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selbiger

Wer wegen Depressionen, Angststörungen oder chronischer Schmerzen eine Erwerbsminderungsrente beantragt, muss mehr nachweisen als eine belastende Diagnose. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Verfahren erneut deutlich gemacht, dass für die Rente nicht allein die Krankheit zählt, sondern die verbliebene tägliche Arbeitsfähigkeit.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/lsg-kippt-em-rente-trotz-schmerz-und-depression-gibt-es-keine-erwerbsminderungsrente

richtig..warum denn auch..man prügelt sie voll mit morfium bissel aufputschmittel..und schon läuft das mit dem arbeiten wieder.. :weisnich:  :ironie:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Die Beweisführung, um bei Gericht Glaubwürdigkeit zu erlangen, liegt aber nunmal beim Rentenantragsteller.
ZitatDas Gericht berücksichtigte auch, ob die Klägerin ihre Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hatte. Dabei fiel ins Gewicht, dass Medikamente teilweise nicht nachweisbar waren und intensive psychiatrische Therapien nicht konsequent genutzt wurden.

Das bedeutet nicht, dass Betroffene jede denkbare Therapie beginnen müssen. Wer aber eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen oder Schmerzstörungen beantragt, sollte zeigen können, dass ernsthafte Behandlungsversuche erfolgt sind.

Fehlen solche Nachweise, kann das Gericht Zweifel daran haben, ob die Einschränkungen dauerhaft und nicht mehr behandelbar sind. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird daher genau geprüft, ob Diagnostik, Therapie und Verlauf zusammenpassen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Sheherazade am Heute um 12:39:05Die Beweisführung, um bei Gericht Glaubwürdigkeit zu erlangen, liegt aber nunmal beim Rentenantragsteller.
ZitatDas Gericht berücksichtigte auch, ob die Klägerin ihre Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hatte. Dabei fiel ins Gewicht, dass Medikamente teilweise nicht nachweisbar waren und intensive psychiatrische Therapien nicht konsequent genutzt wurden.

Das bedeutet nicht, dass Betroffene jede denkbare Therapie beginnen müssen. Wer aber eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen oder Schmerzstörungen beantragt, sollte zeigen können, dass ernsthafte Behandlungsversuche erfolgt sind.

Fehlen solche Nachweise, kann das Gericht Zweifel daran haben, ob die Einschränkungen dauerhaft und nicht mehr behandelbar sind. Gerade bei psychischen Erkrankungen wird daher genau geprüft, ob Diagnostik, Therapie und Verlauf zusammenpassen.
:lachen:  Ja bei einer psychischen Erkrankung - besonders einer Depression - macht das natürlich 100% Sinn... depressiven fällt das ja bekanntlich leicht die Energie aufzubringen...

Auf der anderen Seite:  Hätte die Klägerin die Anforderungen erfüllt, hätte ma wohl schreiben müssen "Die Patientin ist unsympthomatisch - und daher nicht erwerbsgemindert" :lachen:  :wand: