Wie als noch Angestellter in ein anderes Bundesland Umziehen?

Begonnen von Spielefun554, Heute um 17:04:56

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Kleene1980 und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Spielefun554

Hallo,

ich hoffe auf meine Frage eine sachliche Antwort zu bekommen und keine unsachlichen Vorwürfe.

zunächst einmal der Ist-Status. Ich bin derzeit Angestellter im Midijob, beziehe keine Sozialleistungen und lebe in einer WG. Bei der Firma bin ich seit August 2025 angestellt. Zunächst im Minijob mit zusätzlichen Arbeitslosengeldbezug und seit ca. 3 Monaten dann als Midijobber. Zudem habe ich einen Wohnberechtigungsschein welcher bis November diesen Jahres für das Bundesland in dem ich derzeit lebe gültig ist. In der WG ist das Verhältnis angespannt, aber nicht so sehr das ich morgen ausziehen müsste (sollte aber in Absehbarer Zeit geschehen) Der Job macht mir (meistens) Spaß, doch ist er nichts für die Ewigkeit (wird der Körper nicht ewig mit machen).

Ich bin nun seit bald einem Jahr auf Wohnungssuche, allerdings fühle ich mich in dieser Stadt in der ich derzeit lebe absolut nicht wohl und die Mieten sind absolut nicht Verhältnismäßig. Daher spiele ich nun mit dem Gedanken in ein anderes Bundesland zu ziehen in dem die Mieten günstiger sind, dafür der Arbeitsmarkt schlechter ist. Auch müsste ich dann meinen derzeitigen Job aufgeben. Ich gehe davon aus das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte oder wenn so wenig das es sich nicht lohnen würde den Antrag dafür zu stellen. Dies würde bedeuten ich wäre sofort abhängig vom Jobcenter bzw. Bürgergeld. Und ja technisch gesehen muss ich zuerst den Antrag auf ALG 1 Stellen, allerdings wäre der Anspruch so niedrig das sofort im Anschluss auch der ALG 2 Antrag gestellt werden müsste. Selbstverständlich werde ich mir später dann an diesem Ort einen neuen Job suchen ungeachtet davon wie leicht oder schwer das sein mag. Dies wird aber erst nach dem Vorgang um den es hier geht stattfinden.

Meine Frage ist nun folgende: Wie gehe ich das ganze am besten an, also in welcher Reihenfolge? Klar kann ich eine Wohnung suchen und dem Vermieter mein Interesse bekunden, doch was dann? Kündigen, einfach umziehen und Leistungen beantragen damit das Jobcenter zahlt fühlt sich falsch an. Mit dem Jobcenter vor Ort telefonieren und dann die weiteren Schritte angehen löst bei mir die Befürchtung aus das gar keine Leistungen gezahlt werden auch nicht nach einer Sperrzeit von 3 Monaten.
Es bestünde auch die Möglichkeit die neue Wohnung zu mieten und zeitgleich einen Monat in der alten WG zu verbleiben, eben so lange wie die Kündigungsfrist für meinen derzeitigen Job ist.

Ich habe zudem keine konkrete Wohnung in Aussicht, wollte aber endlich vom täglichen durch Immoscout scrollen zu einem Plan und dann zu einer Umsetzung kommen.

Auch gehe ich davon aus das es sinnvoll ist eine Wohnung zu wählen welche sowohl preislich als auch in seiner Größe passend ist.

Ich würde mich hier sehr über eine Sachliche und Zielführende Antwort freuen.

Sheherazade

Falsche Reihenfolge, man sucht erst einen neuen Job, dann eine neue Wohnung, zieht dann um und beantragt dann -falls erforderlich- Bürgergeld. Ach nee, das heißt ja jetzt Grundsicherung.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Dwight Manfredi

Du solltest dir erst über deine Prioritäten klar werden was DU willst. Früher war es so das man dort hinzieht wo es Arbeit gibt. Heute ist das anders. Da zieht man hin wo es erschwingliche Mieten und genug Wohnraum gibt.

Du hast das verfassungsmäßige Recht, deinen Wohnort frei zu wählen, und du darfst auch ohne Jobzusage in ein anderes Bundesland ziehen.
Da du seit August 2025 versicherungspflichtig arbeitest (zuerst mit ALG 1-Bezug, dann Midijob), hast due bis zum geplanten Umzug voraussichtlich die Anwartschaftszeit (12 Monate Beiträge in den letzten 30 Monaten) erfüllt. Bei einer Eigenkündigung droht dir jedoch eine 12-wöchige Sperrzeit beim ALG 1.

Während einer ALG-1-Sperrzeit wegen Eigenkündigung wird das Bürgergeld im Regelfall um 30 % gemindert. Zudem müsst du den Umzug gut begründen (z. B. psychische Belastung durch die WG, Unbezahlbarkeit der alten Region), damit das neue Amt die Kosten voll anerkennt.

In welches Bundesland bzw. welche Stadt soll die Reise gehen?
Hast du ärztliche oder psychologische Nachweise darüber, dass die aktuelle Wohnsituation/Stadt dich gesundheitlich belastet? (Das würde das Risiko von Sperrzeiten und Sanktionen beim Amt massiv senken).