Fast jeder zweite Bürgergeld-Bezieher sagt Ein Termin im Jobcenter bringt nichts

Begonnen von selbiger, 16. Juli 2026, 12:54:50

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selbiger

Viele Langzeitarbeitslose beurteilen ihre persönlichen Gespräche im Jobcenter ernüchternd. Nach einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung stimmen 47 Prozent der befragten Leistungsbeziehenden der Aussage zu, dass ihnen die Termine im Jobcenter nichts bringen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessern.

https://www.gegen-hartz.de/news/fast-jeder-zweite-buergergeld-bezieher-sagt-ein-termin-im-jobcenter-bringt-nichts
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Geht mir auch so.

Muss zwar nur 2 × im Jahr antraben, aber es ist schon vorher zu 100 % klar: sinnlose Zeitverschwendung.

Was soll das auch bringen, kurz vor der Rente und mit diversen Aua?

Das ist nur für die Daseinsberechtigung eines MA im JC.

Fettnäpfchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2026, 16:36:54Muss zwar nur 2 × im Jahr antrabe
Mich lassen sie seit der letzten Gerichtsverhandlung komplett in Ruhe. Einmal noch der Versuch einer Blankounterschrift unter einer nicht von der SB unterschriebenen EinV. Eine kurze Stellungsnahme das so etwas nicht geht.Es per Post zu schicken sowieso nicht und das war es seit dem.
Und ja das war noch vor Corona.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Eichhörnchen

Tja ich würde sagen, das liecht im Wesentlichen daran, dass diese Termine immer von den Jobcentern gemacht werden !
Als Erwerbsloser will man ja i. d. R. eher Termine bei Arbeitgebern, wenn überhaupt, und nicht immer bei so einem Amt !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

GoetzB

Ich denke jeder mit Verstand würde diese (Zwangs)Termine alle abgeschafft sehen.

Thomas69

Das ist doch aber so, was konstruktives gab es vom Amt noch nie außer eine Vermittlung in eine weitere sinnlose Eingliederungsmaßnahme.

selbiger

ja wer vom amt staat geld bezieht muss sich im gegenzug,gefälligst zum affen machen.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Thomas69

Zu Affen machen ist gut in der aktuellen Maßnahme wird Verdummung betrieben. Galgenmänchen spielen, Bilder ausmalen und in Felder wünsche reinschreiben die man hat, Schreibarbeiten, Mathe auf Stufe 2. Klasse. Lernen wie man richtig einkaufen geht........Nein das ist kein Witz.

Eichhörnchen

Zitat von: Thomas69 am 18. Juli 2026, 08:41:42Lernen wie man richtig einkaufen geht........Nein das ist kein Witz.

Ist kein Witz ??
Doch !
Voila: https://youtu.be/HycoLsZc_T8?t=17
Palimm palimm !  Haben se ne Flasche bei ?  :grins:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Fettnäpfchen

Zitat von: Thomas69 am 18. Juli 2026, 08:41:42Zu Affen machen ist gut in der aktuellen Maßnahme wird Verdummung betrieben. Galgenmänchen spielen, Bilder ausmalen und in Felder wünsche reinschreiben die man hat, Schreibarbeiten, Mathe auf Stufe 2. Klasse. Lernen wie man richtig einkaufen geht........Nein das ist kein Witz.
so eine Maßnahme lehnt man ja auch ab.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Thomas69

Ablehnung nicht möglich stand auch auch gleich von Anfang an die der Rechtsbelehrung drin. 30% bis zu 3 Monate wäre die folge gewesen, hab tatsächlich drüber nachgedacht es in Kauf zu nehmen.

Dwight Manfredi

Ist das denn hier noch aktuell gültig?

Eine Maßnahmezuweisung (auch zusätzlich in einem EinV-VA) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III muss Folgendes enthalten:

* eine vorhergehende Potenzialanalyse nach § 15 SGB II (nF) Abs. 1
* die Art der Maßnahme
* die Inhalte der Maßnahme
* den Träger/Veranstalter der Maßnahme
* den Maßnahmeort
* den zeitlichen Umfang
* die zeitliche Verteilung
* welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
* warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist

Sollte die Zuweisung dies nicht beinhalten oder gänzlich zu unbestimmt sein, dann empfiehlt es sich, entsprechend schriftlich zu reagieren:

Der Leistungsträger wird gem. § 35 SGB X aufgefordert, nachvollziehbar zu erklären, warum gerade diese Maßnahme für den Leistungsberechtigten dienlich sein soll, um
Vermittlungshemmnisse festzustellen, bzw. welche konkreten schon festgestellten Vermittlungshemmnisse durch welche konkreten Maßnahmeinhalte verringert oder beseitigt werden sollen,
durch welche konkreten Maßnahmeinhalte hier eine individuelle Heranführung an den Arbeitsmarkt stattfinden soll.
Mangels genauer Maßnahmebegründungen - bezogen auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten - und ebenso aufgrund der weiteren fehlenden Details (laut o. g. Aufstellung) ist diese Eingliederungsmaßnahme für den Leistungsberechtigten vorerst objektiv unzumutbar, da eine einzelfallbezogene Überprüfung dieser Maßnahme unmöglich ist.

Und wenn ja kann man dann eine Maßnahme ablehnen bis eine Stellungnahme, Begründung bzw. Äußerung seitens des JC erfolgt ist, weil sie ist ja vorerst objektiv unzumutbar?

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2026, 12:44:09Mich lassen sie seit der letzten Gerichtsverhandlung komplett in Ruhe.

Wäre mir auch das Liebste.

Die SB meinte aber, dass es eine Vorgabe sei mit mind. 2 × im Jahr.
Die dürfen mir ja nicht mal irgendeine Müll-Maßnahme anbieten.

Was ja gut ist, aber die Sinnlosigkeit dieser Termine noch mal deutlich macht.

Thomas69

Bis auf die letzten beiden Punkte ist alles klar. Mir bringt diese Maßnahme absolut nichts, Bewerbungen schreiben kann ich auch zu Hause. Und dann kommen halt die Handicaps die ich habe, 58 Jahre alt, keine Fahrerlaubnis mehr wegen Erkrankung, und Rheumatoide Arthritis.

Unwissender

Ich habe seit 2020 nur noch Telefontermine! Liegt vermutlich daran, das ich 1. kein Auto (mehr) habe das JC ist ca. 15 km in einem anderen Ort mit schlechter ÖPNV Verbindung. Da geht morgens um 7:00 Uhr, um 12:30 Uhr und um 16:30 Uhr ein Bus! Jetz wenn ich um 10:15 UHR einen Termin hätte, müsste ich den Bus um 7:00 Uhr nehmen, wäre dann um ca. 7:40 Uhr dort und müsste dann 2 1/2 Stunden warten! (Das ist für mich gesundheitlich nich zumutbar, bin Allergiker und darf mich im Sommer nicht länger als nötig draußen aufhalten, im Winter wegen der Kälte könnte ich mir eine weitere Lungenentzündung holen (hatte schon zwei)! Das hat das JC schriftlich!

Also habe ich mitgeteilt, das ich entweder früh morgens um 7:30 Uhr kommen könnte, da ich dann mit meinem Nachbarn mitfahren könnte der im Nachbarort arbeitet und dann müsste ich um 8:22 Uhr fertig sein um den Bus zurück zu nehmen!
Das ist ihnen wahrscheinlich zu früh! Deswegen die Telfefontermine? :weisnich:  :grins: 
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!