Aufenthaltstitel Kosten

Begonnen von Sucher, 24. Juli 2026, 19:23:47

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Sucher

Moin,

ich helfe meinen Nachbarn im Dschungel!

Nach Arbeitsunfall Ende 2025 beziehen beide "Bürgergeld".

Da der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, mussten sie je einen neuen beantragen!

Hierbei sind Kosten von insgesamt 140 € entstanden!

Das JC hat eine Übernahme abgelehnt; es wäre im Regelbedarf enthalten!

Was ist richtig?

Danke für Eure Hilfe!

Ein schönes Wochenende

Dwight Manfredi

Die Gebühren für die Verlängerung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sind nicht im Bürgergeld-Regelbedarf enthalten
Das Gesetz verlangt im Regelsatz nur Geld für die "Ausstellung und Verlängerung von Personalausweisen" (§ 6 Abs. 1 RBEG). Ausländische Dokumente und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter. Da Betroffene jedoch gesetzlich verpflichtet sind, ihren Aufenthalt legal nachzuweisen, handelt es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf.

Die Gebühren von 140 € müssen vom Jobcenter als unabweisbarer, unregelmäßiger Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II übernommen werden.