Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von neutralessential, Heute um 14:24:45

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neutralessential

Unsere Tochter wohnt noch bei uns und ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft. Also Selbstversorger. Darf das Jobcenter Ihre Kontoauszüge sehen? Für eine Klare aussage, wäre ich dankbar. Mfg

Sheherazade

Zahlt sie euch ihren Mietanteil oder meinst du mit Selbstversorger, dass sie ihren Regelbedarf ohne Miete deckt?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

neutralessential

Den Mietanteil ziehen die mir ab, so das meine Tochter es mir geben muss.

Sheherazade

Wenn deine Tochter nicht mal im Bescheid erwähnt wird, muss sie auch keine Kontoauszüge vorlegen. Werden denn welche von ihr gefordert? Wenn ja, mit welcher Begründung?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

neutralessential

#4
Sie arbeitet bei der Stadt und macht ein duales Studium. Die verlangen zum Weiterbewilligungsantrag Ihre Kontoauszüge, Sparbücher. Sowie von meiner anderen Tochter die ist im vorletzten Abi Jahr. Kontoauszüge u.s.w. Nfg

Kopfbahnhof

#5
Zitat von: neutralessential am Heute um 14:24:45Unsere Tochter wohnt noch bei uns und ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft.

Wenn ich das richtig sehe, steht sie doch im Bescheid mit drinnen?

Wenn sie klar kein Mitglied der BG ist, muss sie dem JC rein gar nichts vorweisen.

Sie zahlt halt ihren Anteil an der Miete, den das JC bei der BG ja wieder abzieht.
Ansonsten hat sie mit dem JC nichts zu tun, wenn sie komplett von ihrem Einkommen lebt.

Somit hat das JC von ihr auch nichts zu fordern.

Zitat von: neutralessential am Heute um 16:09:22Sie arbeitet bei der Stadt und macht ein duales Studium

Das allerdings könnte der Grund der Forderung vom JC sein.
Trotzdem wäre sie nicht mehr in der BG, wenn sie genug Einkommen für sich hat.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:02:56Wenn ich das richtig sehe, steht sie doch im Bescheid mit drinnen?

Ja, weil ihr Kindergeld vollständig auf die Eltern bzw. den Vater übertragen wird.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

neutralessential

Zitat von: Sheherazade am Heute um 17:13:10
Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:02:56Wenn ich das richtig sehe, steht sie doch im Bescheid mit drinnen?

Ja, weil ihr Kindergeld vollständig auf die Eltern bzw. den Vater übertragen wird.

Ja sie steht drin mit dem Kindergeld, aber dies wird mir auch abgezogen. Die Miete gibt Sie mir immer am Anfang des Monats.

Kopfbahnhof

Zitat von: neutralessential am Heute um 17:25:25Ja sie steht drin mit dem Kindergeld

Was aber eigentlich auch nicht weiter das Problem ist.
Das geht einfach auf die Eltern über, da sie die Anspruchsberechtigten sind.

Es zählt einzig und allein, ob sie noch Anspruch beim JC hätte oder nicht.

Bei 1346,50 € Netto dürfte es für sie allein locker reichen, um aus der BG raus zu sein.

neutralessential

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:59:40
Zitat von: neutralessential am Heute um 17:25:25Ja sie steht drin mit dem Kindergeld

Was aber eigentlich auch nicht weiter das Problem ist.
Das geht einfach auf die Eltern über, da sie die Anspruchsberechtigten sind.

Es zählt einzig und allein, ob sie noch Anspruch beim JC hätte oder nicht.

Bei 1346,50 € Netto dürfte es für sie allein locker reichen, um aus der BG raus zu sein.

Das sehe ich auch so. Würde gerne das Jobcenter darauf hinweisen.

Betreff: Ihr Schreiben vom 22.07.2026 – Aufforderung zur Mitwirkung / Weiterzahlungsantrag
Hier: Anforderung von Unterlagen bezüglich meiner Tochter Lisa-Marie
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr oben genanntes Schreiben vom 22.07.2026, mit welchem Sie im Rahmen meines Weiterzahlungsantrags Unterlagen und Kontoauszüge meiner Tochter Lisa-Marie anfordern.
Hierzu weise ich Sie höflich auf die geltende Rechtslage sowie auf Ihren eigenen aktuellen Bewilligungsbescheid hin. Wie sich aus Ihren internen Berechnungen unmissverständlich ergibt, deckt meine Tochter Lisa-Marie ihren individuellen sozialrechtlichen Bedarf vollständig aus eigenen Mitteln (Einkommen aus dualem Studium). Sie gehört somit gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II rechtlich nicht zu unserer Bedarfsgemeinschaft.
Als datenschutzrechtlich unbeteiligte Dritte unterliegt meine Tochter nicht meinen eigenen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I. Ich besitze weder eine gesetzliche Vertretungsmacht noch eine rechtliche Handhabe oder Zugriffsberechtigung, um Einsicht in die privaten Kontodaten oder Lohnunterlagen einer eigenständigen, volljährigen Person zu verlangen oder diese an Dritte weiterzuleiten. Eine Rechtsgrundlage, nach der das Jobcenter von mir die Vorlage von Sozialdaten einer Nicht-Leistungsempfängerin fordern darf, existiert nicht.
Sollten Sie ungeachtet dessen der Ansicht sein, dass ein datenschutzrechtlich begründetes Auskunftsbegehren gegenüber meiner Tochter vorliegt, fordere ich Sie hiermit höflich auf, sich im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Direkterhebung gemäß § 67a Abs. 1 SGB X direkt und eigenhändig schriftlich an meine Tochter Lisa-Marie zu wenden.
Ich bitte Sie daher höflich, meinen Weiterzahlungsantrag auf Basis der für meine Bedarfsgemeinschaft relevanten und vorliegenden Unterlagen zeitnah und pflichtgemäß zu bescheiden. Die für meine minderjährige Tochter Anika-Sophie angeforderten Nachweise werde ich Ihnen fristgerecht zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,

Kopfbahnhof

Ja, so finde ich es gut.

Sie ist aufgrund ihres Einkommens nun mal schlicht nicht mehr in der BG.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn sie noch unter 25 ist.

neutralessential

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 18:41:22Ja, so finde ich es gut.

Sie ist aufgrund ihres Einkommens nun mal schlicht nicht mehr in der BG.
Da spielt es auch keine Rolle, wenn sie noch unter 25 ist.
Danke.