WBA vom 25.05.26 noch nicht bearbeitet (Stand 02.07.26) - was nun?

Begonnen von PetraL, 02. Juli 2026, 17:04:29

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PetraL

Mittwochs (15.07.) hatte ich dann tatsächlich endlich das Juli-Geld drauf.
Was ist nun aber mit den ganzen Kosten, die diese Verspätung verursacht hat?

Zitat von: PetraL am 14. Juli 2026, 12:26:31Muss das JC eigentlich für die ganzen Kosten (Rückbuchungs-, Mahngebühren, Verzugszinsen etc.) aufkommen? Oder bin ich (wie immer) die Gear...te?
Muss das JC "Schadenersatz" leisten?
Weiß da niemand etwas zu?
Und falls ja: Was muss ich tun, um diesen Schaden ersetzt zu bekommen?

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2026, 13:30:08Muss das JC "Schadenersatz" leisten?

Ja, muss es, wenn es schuldhaft gehandelt hat.

Allerdings musst du den entstandenen Schaden nachweisen.

Schreiben an das JC mit BG-Nummer und deiner Forderung und allen Nachweisen darüber.

Danach weiter sehen und notfalls zum SG.

PetraL

Danke dir.  :sehrgut:
Den nächsten Kontoauszug für das private Girokonto gibt's erst am 11.08., da sollte dann auch drauf stehen, was mir an Überziehungszinsen berechnet wurde.
Dann mache ich das fertig - bin mal gespannt  :zwinker:

Kopfbahnhof

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2026, 17:48:24was mir an Überziehungszinsen berechnet wurde

Ja, alles, was damit zusammenhängt, auch mögliche Rücklastschriften.

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2026, 13:30:08Muss das JC "Schadenersatz" leisten?
ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derje  (weiterlesen...)

MfG FN
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