JC will plötzlich Mietbescheinigung nach NK-Erhöhung

Begonnen von Lola1993, 29. August 2026, 08:15:14

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Lola1993

Hey zusammen,

Ich bekomme seit einigen Jahren "Bürgergeld / Grundsicherung ", da ich eine chronische Krankheit habe.

Meine Nebenkosten haben sich leicht erhöht, die Vermieterin hat ein Schreiben diesbezüglich aufgestellt. Es kommt so 1-2x jährlich vor, dass die Nebenkosten gesenkt oder erhöht werden.. Bislang hat immer das Schreiben an sich ausgereicht, und dann lege ich ja einmal pro Jahr die Nebenkostenabrechnung vor. Die genauen Nebenkosten wurden allerdings nie genannt von der Vermieterin, nur, wenn es explizit um Heizkosten ging, hat sie dies auch reingeschrieben, ansonsten halt nichts dazu erwähnt.

Diesmal wurde ich um eine Mietbescheinigung innerhalb der nächsten 2 Wochen gebeten. Reicht es, wenn ich dem Jobcenter die Betriebskostenabrechnung erneut einreiche zusätzlich? Ich fände es problematisch, wenn jetzt immer die Mietbescheinigung bei sowas gefordert wird, könnten sie mich ja theoretisch immer wieder drum bitten. Das würde für mich dann wohl Ärger mit der Vermieterin geben. Zumal sie nicht weiß, dass ich Geld vom JC  bekomme, und das soll auch so bleiben. Kommt dann etwas komisch, wenn sie mir immer wieder die Mietbescheinigung ausstellen soll..

Wisst ihr einen Rat für mich? Bin gerade etwas geknickt deswegen. Dankeschön schonmal!

Robert22

Vielleicht kann man ja der Vermieterin gegenüber argumentieren, dass die Mietbescheinigung für einen fiktiven Wohngeldbescheid nötig wäre? Zwar wäre das dann auch eine Sozialleistung, aber man fällt nicht gleich mit der Tür ins Haus .. Generell aber ist es natürlich aber auch etwas problematisch, wenn die Vermieterin die Veränderung der Nebenkosten nicht auflistet/schriftlich fixiert; darauf hast Du ja, als Mieter, auch einen Anspruch.

Eine Mietbescheinigung ist in 99% (?) der Fälle ja nur behördlicherseits von Nöten - da wird der Vermieter sich ja schon selber einen Reim draus machen können - ob dem Amt da eine Nebenkostenabrechnung ausreicht, um die neuen Mietkosten zu belegen .. da bin ich überfragt.

Deinen Sachbearbeiter mal ansprechen, ob es nicht eine Alternativmöglichkeit gibt es nachzuweisen, mit dem Hinweis darauf, das Dein Vermieter nicht wissen soll woher das Geld stammt?




Fettnäpfchen

Lola1993

Zitat von: Lola1993 am 29. August 2026, 08:15:14Diesmal wurde ich um eine Mietbescheinigung innerhalb der nächsten 2 Wochen gebeten.
Im laufenden Bezug eigentlich nicht erforderlich.
Für diese Daten muss auch ein nachvollziehbarer Grund genannt werden.

Daher solltest du das ganze Schreiben mal in anonymisierter Form hier einstellen!

MfG FN
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Lola1993

Zitat von: Robert22 am 29. August 2026, 10:24:42Vielleicht kann man ja der Vermieterin gegenüber argumentieren, dass die Mietbescheinigung für einen fiktiven Wohngeldbescheid nötig wäre? Zwar wäre das dann auch eine Sozialleistung, aber man fällt nicht gleich mit der Tür ins Haus .. Generell aber ist es natürlich aber auch etwas problematisch, wenn die Vermieterin die Veränderung der Nebenkosten nicht auflistet/schriftlich fixiert; darauf hast Du ja, als Mieter, auch einen Anspruch.

Eine Mietbescheinigung ist in 99% (?) der Fälle ja nur behördlicherseits von Nöten - da wird der Vermieter sich ja schon selber einen Reim draus machen können - ob dem Amt da eine Nebenkostenabrechnung ausreicht, um die neuen Mietkosten zu belegen .. da bin ich überfragt.

Deinen Sachbearbeiter mal ansprechen, ob es nicht eine Alternativmöglichkeit gibt es nachzuweisen, mit dem Hinweis darauf, das Dein Vermieter nicht wissen soll woher das Geld stammt?







Danke Dir. Ja, das war auch meine Idee, aber ich wüsste nicht, was ich zukünftig tun sollte, wenn sie immer neue Auskünfte wollen. Ich könnte natürlich meine Vermieterin darum bitten, dass sie bei zukünftigen Änderungen immer ganz genau reinschreibt, was sich geändert hat. Aber sie ist alt und stur und ich weiß nicht, ob ich eine rechtliche Grundlage dafür hätte...

@Fettnäpfchen
Wäre leider nicht das erste Mal, dass ein Sachbearbeiter außerhalb des Rechtlichen handelt.. Leider weiß ich nicht, wie ich eine Datei hier hochladen kann.
Jedenfalls wurde geschrieben, dass eine Auschlüsselung der Heizkosten und Betriebskosten nicht ersichtlich ist.
Dann die Forderung der Kopie der aktuellen Mietbescheinigung. Wenn ich sie bis zum 15.09.2026 nicht einreiche bzw nicht mitwirke, können mir die Leistungen ganz versagt werden.

Ottokar

§ 22 SGB II verlangt keine Aufschlüsselung der Heizkosten und Betriebskosten, nur den Nachweis der Höhe derselben und der wurde hier ja offenbar über die Betriebskostenabrechnung erbracht.
Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, wonach der Vermieter die Vorauszahlung für Heizkosten und Nebenkosten getrennt angeben muss.

Wenn die Vermieterin die Vorauszahlung für Nebenkosten erhöhen will, kann sie das nur im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung, denn § 556 Abs. 2 BGB legt fest, dass Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden dürfen. Angemessen ist, was voraussichtlich zu zahlen ist, d.h. die Höhe der Vorauszahlung muss sich an der Höhe der letzten Betriebskostenabrechnung orientieren und darin sind Heizkosten und Nebenkosten separat ausgewiesen. Das Kostenverhältnis ist dann entsprechend auf die Vorauszahlung anzuwenden.
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