Kreditkarten-Konto nie angegeben

Begonnen von castagir, 01. September 2026, 15:53:22

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castagir

Hallo zusammen,

eine jahrelang unauffällige Bürgergeldempfängerin hat bei Online-Auktionen beim Verkauf von altem Kram mehr als 2.000 E erzielt.

Das Geld ging auf ein vor Jahren (über Werbung) eingerichtetes reines online-Kreditkartenkonto im Ausland (man bekommt mit P-Konto und Bürgergeld in D keine Karte). Jetzt wurde das Konto dem JC gemeldet, und beim neuen Weiterbewilligungsantrag liegt die Anlage VM bei.

Ich denke, daß die Betroffene das Konto jetzt angeben muss - zumindest die letzten 3 Monate Auszüge dazu.

Was kann an Problemen/Konsequenzen erfolgen?

Rotti

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 15:53:22Was kann an Problemen/Konsequenzen erfolgen?
erst mal ein schreiben vom JC und wenn das Konto schon länger besteht die Kontoauszüge von mindestens des letzten Jahres.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

castagir

Oha, das ist so ein Online-Konto, das nur übers Handy geht, da kann man nichts ausdrucken...komische Sache.

Ich hätte gesagt, das Ding auflösen und das wars oder so.

Kopfbahnhof

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 15:53:22Ich denke, daß die Betroffene das Konto jetzt angeben muss

Nachdem das JC davon weiß, ja.

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 15:53:22zumindest die letzten 3 Monate Auszüge dazu.

Da es nie gemeldet wurde, kann das JC bis zu 10 Jahre fordern.

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 17:43:32ch hätte gesagt, das Ding auflösen und das wars oder so

Dürfte zu spät sein.

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 15:53:22Was kann an Problemen/Konsequenzen erfolgen?

Schlecht vorhersagbar, ohne es genauer zu wissen.

castagir

Nachdem der Weiterbewilligungsantrag grade ansteht, hat sie jetzt Angst, daß sie kein Geld mehr bekommt, was natürlich Miete usw. betrifft.

Rotti

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 15:53:22Jetzt wurde das Konto dem JC gemeldet, und beim neuen Weiterbewilligungsantrag liegt die Anlage VM bei.
wo die jetzt Bescheid wissen Konto angeben und einen Screenshot vom Handy machen was soll man sonst machen.

Kapitaleinkünfte & Freistellungsaufträge: Banken melden die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge an das BZSt. So wird kontrolliert, ob der gesetzliche Sparer-Pauschbetrag insgesamt überschritten wurde.Sozialleistungen (z. B. BAföG, Kindergeld, Bürgergeld): Behörden gleichen Daten mit dem BZSt ab, um Einkommen und Vermögen von Leistungsempfängern zu überprüfen und Doppelzahlungen oder Missbrauch auszuschließen

Vorab: Ruhe bewahren!
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/Ämter nämlich auch herausbekommen, wo du welche Konten besitzt. Kontostände oder Kontobewegungen werden über das Verfahren nicht ermittelt, das BAföG-Amt darf dich dazu aber befragen. Gleiches wie beim Jobcenter

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

castagir

"Kontostände oder Kontobewegungen werden über das Verfahren nicht ermittelt, das BAföG-Amt darf dich dazu aber befragen. Gleiches wie beim Jobcenter" schreibt Rotti.

Sehr interessant, aber das JC verlangt ja 3 Monate Kontoauszüge, und weiter oben hat Kopfbahnhof geschrieben, daß das JC die Auszüge bis 10 Jahre zurückdatiert verlangen kann.

Kopfbahnhof

Zitat von: castagir am 01. September 2026, 21:58:21Nachdem der Weiterbewilligungsantrag grade ansteht, hat sie jetzt Angst, daß sie kein Geld mehr bekommt


Doch das bekommt sie weiter.
Was das JC aus dem Nicht gemeldeten Konto letztlich macht, muss man sehen.

Zitat von: castagir am 02. September 2026, 00:51:34daß das JC die Auszüge bis 10 Jahre zurückdatiert verlangen kann.

In diesem Fall darf es das, ansonsten gelten die 3 Monate.

Rotti

Zitat von: castagir am 02. September 2026, 00:51:34Sehr interessant, aber das JC verlangt ja 3 Monate Kontoauszüge, und weiter oben hat Kopfbahnhof geschrieben, daß das JC die Auszüge bis 10 Jahre zurückdatiert verlangen kann.
ist ja nur logisch wenn das JC einen auf die schliche kommt das Amt muss nachforschen, ob durch das verschwiegene Konto unberechtigt Leistungen bezogen wurden.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.