Koran-Vorleser muss nicht beim Jobcenter erscheinen

Begonnen von selbiger, 03. September 2026, 18:40:19

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

Amer G. in Witten – wenn er den Koran nicht gerade vorliest, liest er still darin. Einen Job hat er nicht, vom Jobcenter wird er auch nicht mehr behelligt. Dort hat man offenbar Angst vor ihm.

https://exxpress.at/news/kniefall-vor-dem-islam-koran-vorleser-muss-nicht-beim-jobcenter-erscheinen/

und das ganze ist auch auf den ganzen clan-familien zu betrachten..auch da..und man lässt gewähren und kürzt bei denen die nichts für diese und andee misstände können.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am 03. September 2026, 18:40:19kürzt bei denen die nichts für diese und andee misstände können.. :teuflisch:
Einen heiligen Mann behelligt man nicht er übt nur seine Religion aus.
ZitatAmer G. erhält 563 Euro monatlich vom Jobcenter.
Jobcenter sieht Gefahrensituationen durch Amer G. als Grund für Ausschluss.
Sein Bewilligungszeitraum läuft bis Juli 2027.NRW-Arbeitsministerium hält Vorgehen für unzulässig.
Amer G. lebt in einer Obdachlosenunterkunft.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Robert22

Das ist wirklich bitter, auch ebenso die "Cosfelder Liste" in Köln.

Was da die Motivation ist verstehe ich nicht.

GoetzB

ZitatAumer betont: ,,Der Schutz der Jobcenter-Mitarbeiter hat oberste Priorität." Wo nötig, müssten Termine jedoch unter strengen Sicherheitsauflagen durchgesetzt werden.

ZitatSie betont: ,,Sicherheitsbedenken dürfen aber nicht dazu führen, dass bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Arbeitsvermittlung faktisch eingestellt wird." Wenn persönliche Termine aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar seien, müssten ,,geeignete Schutzmaßnahmen oder andere Formen der Betreuung gefunden werden".
:wand:  :wand:  :wand:  :wand:  :wand:
https://www.bild.de/politik/inland/geldhahn-abdrehen-union-fordert-folgen-fuer-stuetze-koran-vorleser-6a96d69c518a586e1855faab

Kopfbahnhof

Da gibt es zig mehr solche Fälle wie den Koranleser.  :sad:

Der ist halt in der Presse aufgetaucht, weil öffentlich sinnlos rumgebetet wird.
Kann er gern tun, ABER in seinem Heimatland!

Eichhörnchen

Also ICH z. B. lese relativ oft in der Bibel !  :scratch:  :scratch:  :cool:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Kopfbahnhof

Kannst du ja gern tun, würde mich auch nicht stören, wenn du das in der Öffentlichkeit machst.
Aber ich habe noch keinen gesehen, der das tut, abgesehen von öffentlichen Gottesdiensten.

Aber so eine Islamistenratte kann das ger auf seinem Sch.....aus tun!

In D hat so etwas nichts auf der Strasse zu suchen.

Rotti

er scheint einen Deutschen Pass zu besitzen oder ist schon lange in deutschen Lande und wird in einem Obdachlosenheim bewirtet erhält Neue Grundsicherung sehr merkwürdiger Bericht.Ich denke Syrien ist frei von Krieg Vorschlag von meiner Seite tut ihm gutes und fliegt ihn gleich nach Afghanistan da würde er besser aufgehoben sein.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Kurzpfennig

Ich verstehe das ganze nicht, wenn der nicht bereit ist, mit dem Jobcenter zu kooperieren wird die Kohle eingestellt und gut ist...... Der wird sich dann schon von alleine melden. Einfach mal hart durchgreifen mit solchen Banditen.