Konseqeuenz bei rückgezogener Bewerbung nach Gespräch

Begonnen von ReGa741, 14. September 2026, 11:30:24

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Kleene1980 und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

ReGa741

Guten Tag,

kurz gefasst:

Hat man mit Konsequenzen oder eventuellen Sanktionen zu rechnen, wenn man sich eigenständig bewirbt, also kein Vermittlungsvorschlag oder dergleichen, eingeladen wird zum Gespräch, zum Gespräch geht, danach merkt, dass das für einen nicht passt und man seine Bewerbung zurückzieht? Mitbewerber gab es noch, eine Zusage wurde mir nicht gegeben.

Gerne möchte ich beim nächsten SB-Termin erzählen, dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte, es Mitbewerber gab, ich aber meine Bewerbung aufgrund von eigener Einschätzung an fachlicher Leistung zurückgezogen hatte, was vor dem Gespräch nicht klar war.

Lieber so, als zu sagen, es gab kein Vorstellungsgespräch, wegen Bewerbungstraining/-coaching, etc.

Kann das nachteilig sein? Wie gesagt, eine Zusage / Arbeitsvertrag stand noch nicht im Raum und Mitbewerber gab es auch.

Wie am besten jetzt "verpacken" für das JC?

Danke.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 14. September 2026, 11:30:24Gerne möchte ich beim nächsten SB-Termin erzählen, dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte, es Mitbewerber gab, ich aber meine Bewerbung aufgrund von eigener Einschätzung an fachlicher Leistung zurückgezogen hatte, was vor dem Gespräch nicht klar war.

Und was willst du auf die Frage antworten (und die kommt garantiert), warum du diese Einschätzung nicht dem Arbeitgeber überlassen hast?
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

ReGa741

Weil ich mich weitaus besser kenne und einschätzen bzw. beurteilen kann als der Arbeitgeber.

Was sonst?

Aber bitte zurück zur eigentlichen Ausgangsfrage.

Eichhörnchen

Die Jobcenter können ja nur "Vermittlungsvorschläge" aus ihrem Pool von Firmen machen, die bei ihnen da registriert sind.
Wenn Du Dich da sogar (!) außerhalb dieser Jobcenterwelt bewirbst, ist das doch zusätzlich löblich !
Und mit diesem Grundbewusstsein würde ich da an Deiner Stelle der Jobcenterfachkraft da das dann auch schildern (hatte ich auch solch Storys zu bieten !).
Im Gespräch mit den Jobcentern empfiehlt sich dann "Politikersprech". Nichts genaues und/oder alles mögliche erzählen (Im Gespräch stellte sich dann aber leider doch heraus, dass ich da doch nicht in dieses Aufgabengebiet rein passe... die Arbeitsplatzbeschreibung von der Firma war da nicht klar genug... Missverständnis...)
Auf jeden Fall bietest Du so den Eindruck, dass Du eben grundsätzlich engagiert bist - und das - wie gesagt - sogar über diese Jobcenterwelt hinaus !  :ok:


 :offtopic:
Hier wird wieder mal klar und offensichtlich, wie so ein Sanktionsregime Menschen mit Angst drangsaliert - in einem Thema, wo Engagement und Zuversicht nötig ist !  :teuflisch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

ReGa741

Tja, das ist leider so.

Egal, was man ("eigenhändig") unternimmt oder eben nicht unternimmt, um einen Job zu bekommen, viele, ich auch, haben das Gefühl, dass einem das JC so oder so einen Strick daraus drehen wird.

Alles wird gegen einen verwendet.

Zumindest habe ich bisher nur äußerst selten gehört bzw. hier im Forum gelesen, dass das JC dem "Kunden" Komplimente und Dankesworte kundtut, weil er sich engagiert und interessiert zeigt, eine Arbeitsstelle zu bekommen bzw. aus dem Bürgergeld bzw. der neuen Grundsicherung "zu verschwinden".

Danke für Dein Lob.

superMeier

Zitat von: ReGa741 am 14. September 2026, 11:30:24Gerne möchte ich beim nächsten SB-Termin erzählen, dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte, es Mitbewerber gab, ich aber meine Bewerbung aufgrund von eigener Einschätzung an fachlicher Leistung zurückgezogen hatte, was vor dem Gespräch nicht klar war.

Danke.

Solche Optionen sind beim SGB II nicht vorgesehen, sollte der Sachbearbeiter davon erfahren, sind die Chancen einer Sanktion aufgrund Verweigerung sehr hoch. Vielleicht macht er eine Ausnahme, wenn du sehr! gute Gründe hast. Kann ja aber auch sein, dass der Arbeitgeber die Situation ganz anders darstellen würde und durchblicken hat lassen, dass er dich angestellt hätte. Dann wäre das z.B. eine klare Verweigerung.

Dwight Manfredi

Nein, in dieser Konstellation hast du im Normalfall keine Sanktionen oder Konsequenzen zu befürchten. Da es sich um eine Eigenbemühung und nicht um einen offiziellen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung handelte, bist du wesentlich freier in deinen Entscheidungen. Da zudem kein konkretes Vertragsangebot vorlag, hast du kein bestehendes Arbeitsverhältnis vereitelt. Dein Vorhaben, das Gespräch im Jobcenter zu erwähnen, ist sogar sehr gut, da es deine Eigeninitiative zeigt.

Verkaufe das Gespräch als Erfolg deiner Eigenbemühungen und als wertvolle Erfahrung. Betone nicht primär, dass du einen Rückzieher gemacht hast, sondern dass sich im Gespräch eine fachliche Diskrepanz herauskristallisiert hat.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dwight Manfredi am 14. September 2026, 12:52:00Nein, in dieser Konstellation hast du im Normalfall keine Sanktionen oder Konsequenzen zu befürchten.

Wenn das JC davon erfährt, kann es schon sein.
Vor allem, wenn der AG sagt: ,,Wir hätten XY sehr gern eingestellt, aber XY hat uns leider abgesagt."

Zitat von: ReGa741 am 14. September 2026, 11:30:24Gerne möchte ich beim nächsten SB-Termin erzählen, dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte

Genau das würde ich tunlichst nicht machen.

Besser, das JC weiß davon lieber nichts.
Man ist auch nicht verpflichtet, solche Dinge dem SB mitzuteilen.

Du hast jedenfalls keinerlei Nutzen davon, wenn du dem JC diese Information gibst.

Fettnäpfchen

ReGa741

Zitat von: ReGa741 am 14. September 2026, 12:49:47dass einem das JC so oder so einen Strick daraus drehen wird.

Alles wird gegen einen verwendet.
und warum willst du dann etwas melden das es nicht Wert ist gemeldet zu werden?

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2026, 17:18:02Genau das würde ich tunlichst nicht machen.
:sehrgut:

MfG FN
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ReGa741

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2026, 13:41:33ReGa741
Zitat von: ReGa741 am 14. September 2026, 12:49:47dass einem das JC so oder so einen Strick daraus drehen wird.
Alles wird gegen einen verwendet.
und warum willst du dann etwas melden das es nicht Wert ist gemeldet zu werden?

Steht doch oben alles da:

"Lieber so, als zu sagen, es gab kein Vorstellungsgespräch, wegen Bewerbungstraining/-coaching, etc."

Ich sage viel lieber, ich hatte ein nicht gut gelaufenes Vorstellungsgespräch, als dass ich gar keines hatte. Zumindest sagt mir das mein gesunder Menschenverstand.

Aber gut, hier gab es ja schon mehrere Meinungen dazu, auch sich widersprechende.

Dann soll / muss wohl jeder für sich entscheiden. Und das mache ich (dann) auch.