Kontoauszüge von Sparbuch?

Begonnen von Elisabeth4, 13. September 2026, 19:16:00

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heiße Milch und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Elisabeth4

Guten Abend!

Ich bin neu hier und hoffe, ich mache nicht direkt etwas falsch und poste das hier an der richtigen Stelle.  :schaem:

Ich bin gerade dabei, meinen WBA zu stellen und hatte schon alles, was ansonsten benötigt wurde, eingereicht. Ein paar Tage später bekam ich ein Schreiben bezüglich fehlender Unterlagen, in dem mir das Anlagenblatt VM zur Nachreichung mitgeschickt wurde. Das habe ich dann ausgefüllt und abgeschickt und nun kam am Freitagmittag erneut ein Schreiben, in dem es dann hieß, ich solle bitte die Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzgl. meines Sparbuchs lückenlos und sortiert bis zum 22.09. vorlegen.

Es handelt sich dabei um ein altes Sparbuch, das ich bereits bei der Erstantragsstellung angegeben hatte und auf dem seit dem Jahr 2011 nichts mehr bewegt wurde. Jetzt stehe ich vor dem für mich Rätsel, wie ich da Kontoauszüge davon besorgen soll? Ich habe da nie welche bekommen und in meinem Online-Banking (Sparkasse) gibt es da auch keine Möglichkeit, irgendwelche nachzuerstellen?

Ich werde morgen früh versuchen die Sachbearbeiterin vom Jobcenter telefonisch zu erreichen, aber vielleicht weiß hier ja jemand, was ich genau da jetzt nachreichen/besorgen muss? Ich habe schon Bammel, weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil bin, die Frist ja nicht eben lange mehr ist und ich letztes Jahr schon einigen Hickhack mit der Sparkasse hatte, weil ich nur einen einzelnen Kontoauszug nacherstellen musste. :sad:

Liebe Grüße,

Elisabeth

Dwight Manfredi

Das Sparbuch kopieren/fotografieren. Da auf dem Sparbuch seit 2011 nichts mehr passiert ist, reicht es völlig aus, die erste Seite mit dem Namen und der Kontonummer sowie die letzte bedruckte Seite die den aktuellen Kontostand und das Datum der letzten Buchung von 2011 zeigt zu kopieren oder gut lesbar zu fotografieren. Bei einem alten Sparbuch gilt das Sparbuch selbst bzw. die Umsatzseiten darin als der offizielle Nachweis.

Rotti

Zitat von: Elisabeth4 am 13. September 2026, 19:16:00Jetzt stehe ich vor dem für mich Rätsel, wie ich da Kontoauszüge davon besorgen soll? Ich habe da nie welche bekommen und in meinem Online-Banking (Sparkasse) gibt es da auch keine Möglichkeit, irgendwelche nachzuerstellen?

einfach abkopieren vom Sparbuch ging am schnellsten ansonsten von der Sparkasse eine Bestätigung besorgen und gleich das Sparbuch auflösen schriftlich per Fax oder online dann hast du Ruhe.
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Elisabeth4

Hallo und danke für die Antworten! Ich habe es jetzt so gemacht - bin zur Bank, habe das Sparbuch auf den letzten Stand bringen lassen und einfach alle Seiten kopiert und verschickt.

Allerdings habe ich jetzt gerade den nächsten Knaller per Post erhalten. Wieder "Fehlende Unterlagen zum Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGB II" und zwar soll ich eine Veränderungsmitteilung ausfüllen, eine Anlage EK etc. In der Veränderungsmitteilung steht, dass ich ab 21. 09. bei der Zentralen Ausländerbehörde arbeiten würde. All das ist falsch. Ich bin chronisch krank und habe keinerlei Selbstständigkeit??? Ist dieses Schreiben fälschlicherweise bei mir eingegangen oder teilen die mich einfach zum Arbeiten irgendwo ein?

Mir schwirrt total der Kopf gerade...

Elisabeth4

Guten Morgen,

so, jetzt ist die erste Verwirrung vorüber, aber ich hätte dennoch noch eine Frage.

Wie gesagt bekam ich gestern erneut Post bezüglich fehlender Unterlagen - ich solle beiligende Veränderungsmitteilung vollständig ausgefüllt und unterschrieben, Anlage EK - Einkommenerklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben), Arbeitsvertrag, Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen), Kontoauszug mit erstem Lohnzufluss (unmittelbar nach Erhalt), Lohnbescheinigung für September 2026 und Oktober 2026 (jeweils unmittelbar nach Erhalt), Antrag Überbrückungsdarlehen für Oktober 2026 - unterschrieben (nur wenn gewünscht und erforderlich) bis zum 25. 09. 2026 vorlegen.

Da muss ein Fehler passiert sein, denn ich nehme keine Arbeit auf. Im Gegenteil warte ich gerade auf den Termin beim Amtsarzt und will nach Absprache mit meiner Fallmanagerin ins Reha-Verfahren. Als ich gestern anrief, sagte man mir, die zuständige Sachbearbeiterin, die mir diese Post geschickt hat, sei heute morgen da. Als ich heute morgen anrief, war sie leider nicht da, aber eine Kollegin sprach mit mir. Es wurde dann für sie notiert und es könne sein, dass sich dann noch jemand rückmeldet. Ich habe vor, morgen nochmal anzurufen, um das, falls ich sie erreiche, mit der Sachbearbeiterin persönlich zu besprechen, aber ich frage mich, ob das dann reicht? Braucht es gegenüber diesem Schreiben, das die Unterlagen bis 25. 09. fordert, noch einen förmlichen Widerspruch? Und wenn ja, per Post oder geht es auch per Email (bin wie gesagt ziemlich immobil und es gibt keine Post mehr in der Nähe, so dass ich derzeit immer jemanden beauftragen muss, das für mich zu tun)?

Die Sachbearbeiterin, die ich heute morgen dran hatte, war sehr freundlich und meinte, ich solle ihnen dann jetzt Zeit zur Bearbeitung lassen. Ich will denen ja auch nicht auf den Wecker fallen, aber ich hätte gern irgendwie eine gewisse Sicherheit, dass jetzt alles korrekt ist und alles für meine Weiterbewilligung vorliegt? Ich meine, ich bin gestern echt erstmal richtig erschrocken und war total verwirrt, als ich dieses Schreiben gelesen habe, in dem ich angeblich jetzt Ende September eine Vollzeit-Stelle antrete (schön wärs ja).

Würde mich über Antwort freuen und danke, dass es dieses Forum überhaupt gibt!

Sheherazade

Zitat von: Elisabeth4 am Heute um 10:27:25Braucht es gegenüber diesem Schreiben, das die Unterlagen bis 25. 09. fordert, noch einen förmlichen Widerspruch?

Ich rate mal, dass das Schreiben an deine Mitwirkungspflichten appelliert, dann ist da kein Widerspruch möglich. Ich an deiner Stelle würde das Schreiben aber innerhalb der Frist schriftlich kurz und knapp beantworten und darin klarstellen, dass hier offensichtlich ein Versehen vorliegt, da du KEIN wie auch immer geartetes Arbeitsverhältnis aufgenommen hast oder aufnehmen wirst.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....

Elisabeth4

Ja, das stimmt, sorry! Es sollen fehlende Unterlagen zum WBA sein, die nachgereicht werden sollen, also es geht um Mitwirkungspflichten. Ich dachte, ich müsste der "falschen Tatsache" widersprechen, da ja dadurch behauptet wird, ich würde ein Arbeitsverhältnis beginnen. Danke für die Klarstellung der Begrifflichkeiten.

Fettnäpfchen

Elisabeth4

Zitat von: Elisabeth4 am 13. September 2026, 19:16:00ich solle bitte die Kontoauszüge der letzten 6 Monate bzgl. meines Sparbuchs lückenlos und sortiert bis zum 22.09. vorlegen.
Dein SB hat aber gar keine Ahnung. Kontoauzüge für ein Sparkassenbuch  :wand:
und
dann noch rechtswidrige sechs Monate  :wand:  (für etwas das es nicht gibt!)

Allerdings hast du damit:
Zitat von: Elisabeth4 am 15. September 2026, 15:03:35bin zur Bank, habe das Sparbuch auf den letzten Stand bringen lassen und einfach alle Seiten kopiert und verschickt.
fast alles richtig gemacht. Es hätte nämlich die letzte Seite gereicht solange ersichtlich ist das es das letzte Jahr abbildet.

Zitat von: Elisabeth4 am Heute um 10:27:25aber ich hätte gern irgendwie eine gewisse Sicherheit, dass jetzt alles korrekt ist und alles für meine Weiterbewilligung vorliegt?
das gibt es nicht und bei so einem JC/SB sowieso nicht.
Da solltest du mal eine Keule auspacken und in dem empfohlenen Schreiben:
Zitat von: Sheherazade am Heute um 10:58:22aber innerhalb der Frist schriftlich kurz und knapp beantworten und darin klarstellen, dass hier offensichtlich ein Versehen vorliegt, da du KEIN wie auch immer geartetes Arbeitsverhältnis aufgenommen hast oder aufnehmen wirst.
und dann darauf verweisen das sie deine Akte richtig lesen sollen und nicht mit hannebüchenen Forderungen die Bearbeitung zu verzögern, ansonsten geht am 01.10.2026(insofern da der WBA greifen sollte) eine Untätigkeitsklage an das SG.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 13:12:37Da solltest du mal eine Keule auspacken

Ich bin mir nicht sicher ob das nicht eher mit Kanonen auf Spatzen schießen wäre - es handelt sich ja ganz offensichtlich um einen leicht zu korrigierenden Irrtum und nicht um Schikane.
40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....