WBW Kontoauszüge für ein Jahr

Begonnen von Unwissender, 05. Oktober 2026, 08:58:15

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Unwissender

Da in letzter Zeit (in meinem Bekanntenkreis)immer öfter die Auszüge für ein ganzes Jahr verlangt werden, wollte ich wissen, ob das zulässig ist und wenn nicht, was man machen kann!  :weisnich:

Schließlich heisst es in dem Schreiben vom JC, das ohne die Angeben der Antrag nicht bearbeitet werden kann!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Dwight Manfredi

Dazu müsste man wissen aus welchen Gründen die mehr verlangen als die üblichen 3 Monate.
6 Monate Zulässig bei Selbstständigen, Aufstockern oder Personen mit stark schwankendem Einkommen.
12 Monate oder länger Nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch, sozialwidriges Verhalten oder unvollständige Angaben im Raum steht. Das Jobcenter muss diesen Verdacht bzw. die Anforderung schriftlich begründen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Unwissender am 05. Oktober 2026, 08:58:15)immer öfter die Auszüge für ein ganzes Jahr verlangt werden, wollte ich wissen, ob das zulässig ist

Ohne begründeten Verdacht, ganz klar Nein.

Wenn die 12 Monate haben wollen, müssen sie auch eine konkrete Begründung dafür mitliefern, warum.

Wenn es also um einen ganz normalen WBA geht, dann einfach nur die 3 Monate nachweisen.