JobCfordert Nachweise zum Einkommen, bitte hier um Hilfe

Begonnen von Himmelskind, 10. Oktober 2026, 17:39:45

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Himmelskind

Guten Tag....
ich habe heute Mittag den Schock für´s Lebens erhalten, denn ich habe Post vom Jobcenter erhalten.
Hier fordert das JobC Unterlagen von mir an, als Antragstellerin unserer Bedarfsgemeinschaft (und Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft).
Es werden nun Unterlagen seit Juni 2026 rückwirkend verlangt !

Ich (60) beziehe Bürgergeld. Meinen Regelsatz und anteilige Miete.
Ich habe keinen Job und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, nachdem ich beim ärztichen Dienst war und ein Gutachten erstellt wurde, dass ich nicht leistungsfähig bin.
Das Jobcenter hat deswegen den Antrag auf die Ew-rente gefordert, den ich dann auch gestellt habe. Die Bearbeitung läuft noch.
Mein Lebensgefährte (66) ist Rentner mit einer Schwerbehinderung, seit Anfang 2026, und seine Rente beträgt gerade mal Brutto 849 € und Netto 737 €.

Und zur Situation mit dem JobC:
Mein Lebensgefährte hat mir seinen Job, seit Juni 2026, verschwiegen.
Einen Arbeitsvertrag habe ich nur gesehen und auf dem Konto ging nie Lohn ein. Nur diese Altersrente.
Sein Chef hat ihn bei der Minijobzentrale angemeldet (wenigstens keine Schwarzarbeit) und den Lohn 300 € immer nur in Bar, gegen eine Quittung, ausgezahlt.
Von dem Bargeld bzw Lohn wusste ich nichts und er hat es mir auch nicht gesagt.
Von dem Geld hat er sein Auto, inklusive Sprit, Wartung, Reparaturen, und einige andere Dinge finanziert, inkl privater Schulden, die er monatlich damit zurückgezahlt hat.
Er versicherte mir, dass es auch kein Sparbuch gibt.

Jetzt will das Jobcenter natürlich die Anlagen EK (von mir auszufüllen), den von mir ausgefüllten Fragebogen(das ist kein Anhörungsbogen) zurück.... und die Arbeitsbescheinigung und die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber meines Lebensgefährten.
Klar, dass die das alles wissen wollen.
Aber ich bin geschockt.
Wahrscheinlich müssen wir das zu viel gezahlte Bürgergeld bzw die jetzige Grundsicherung zurück zahlen. Ich hoffe, wenigstens in Raten, sonst sehen wir finanziell alt aus.
Leute, ich bin stinksauer ! Der Stress hätte doch nicht sein müssen :teuflisch:

Aber was kann noch auf uns zu kommen, wegen dem verschwiegenen Lohn ? 
 :help:  :help:  :help:

Ottokar

Zunächst mal bist du hier für das JC der falsche Ansprechparner.
Was das Einkommen deines LG und Nachweise dazu betrifft, muss das JC sich gemäß § 60 Abs. 4 SGB II an deinen LG wenden, diesen trifft hier die Mitwirkungspflicht und auch die Folgen einer Nichtmitwirkung.

Die Frage die hier zuerst zu klären wäre ist, ob das JC sein Einkommen überhaupt berücksichtigen kann.
Da dein LG Altersrentner ist, fällt er leistungsrechtlich unter das SGB XII.
Es ist deshalb zunächst zu prüfen, ob der LG mit seinem Einkommen seinen Bedarf nach SGB II decken kann, wobei für sein Einkommen das SGB II anzuwenden ist. Beim Bedarf sind ihm nach dem SGB XII zustehende Mehrbedarfe zu berücksichtigen
Sein diesen Bedarf übersteigendes Einkommen kann dann vom JC bei dir bedarfsmindernd berücksichtigt werden.
Gibt es danach übersteigendes Einkommen, welches das JC bei dir bedarfsmindernd berücksichtigen kann, kann dein LG wegen des Verschweigens seines Erwerbseinkommens vom JC mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden, schlimmstenfalls wg Sozialleistungsbetrug angezeigt werden.
Gibt es kein übersteigendes Einkommen, kann also bei dir nichts bedarfsmindernd berücksichtigt werden, ist dem JC kein Schaden entstanden und es passiert nichts weiter.

Gibt es seinen Bedarf übersteigendes Einkommen, wäre im Weiteren zu klären, ob dein LG dir dieses tatsächlich gibt, denn tut er das nicht, darf das JC dieses auch nicht bei dir bedarfsmindernd berücksichtigen. Allerdings kann es dann bei deinem LG einen Ersatzanspruch in Höhe dieses Einkommens nach §§ 33, 34 und 34a SGB II geltend machen.

Dein LG hat ein monatliches Einkommen von 300€, davon sind 100€ Grundfreibetrag sowie weitere 40€ abzusetzen, verbleiben 160€ anrechenbares Einkommen.
Dazu kommen 737€ Rente, macht insgesamt 897€ anrechenbares Einkommen.
Sein Bedarf nach SGB II ergibt sich aus dem Regelsatz i.H.v. 506€ und 50% der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diesen Betrag findest du in deinem Bescheid vom JC.
Ob noch ein Mehrbedarf nach SGB XII hinzukommt (z.B. wegen GdB mit Merkzeichen G, Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen, dezentrale Warmwasserbereitung), kann ich anhand der vorliegenden Informationen nicht erkennen.
Wenn der Gesamtbedarf deines LG 897€ oder mehr beträgt, ergibt sich kein seinen Bedarf übersteigendes Einkommen.
Wenn der Gesamtbedarf deines LG weniger als 897€ beträgt, ergibt sich ein seinen Bedarf übersteigendes Einkommen i.H. der Differenz zu diesen 897€, welches bei dir bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Eine dadurch eingetretene Überzahlung muss das JC von deinem LG zurückfordern.
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