Kostensenkungsverfahren Miete u. Heizkosten & Anhörung stufenweise Kürzung

Begonnen von Morgen_Falter, 12. Oktober 2026, 20:40:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Morgen_Falter

Hallo zusammen,

bei mir gerade Stress/Druck extrem wegen Androhung des Kostensenkungsverfahrens für Wohnkosten und der stufenweisen Kürzung der Miete, die der Jobcenter ab nächstem Monat plant.

Es wäre hilfreich, wenn ihr mir Tipps geben könntet, wie ich dem Jobcenter begründen kann, dass eine Kürzung der Miete als auch ein Umzug unzumutbar sind.
Gleichzeitig muss ich meine Mitwirkungspflicht signalisieren und anbieten, Wohnungsanfragen zu stellen und zu dokumentieren, damit nicht sofort nur noch die als angemessen betrachteten Wohnkosten gezahlt werden.

Der JC hat drei Schreiben geschickt:

1. Anhörung bzgl. der stufenweisen Kürzung (JC will nur noch den 1,5-fachen Mietbetrag zahlen, den er für einen Single als angemessen ansieht
2. Androhung des Kostensenkungsverfahrens für Miete mit Hinweis, was sie für einen Single hier als angemessen betrachten (Kostensenkungsverfahren soll bis zum 31.03.2027 laufen)
3. Androhung des Kostensenkungsverfahrens für Heizkosten mit Hinweis, was sie für einen Single hier als angemessen betrachten (Kostensenkungsverfahren soll bis zum 31.03.2027 laufen)

Die Karenzzeit ist Ende Juni ausgelaufen. Die Schreiben sind im laufenden Bewilligungszeitraum gekommen.
Ist diese stufenweise Mietkürzung legal?

Einen Teil der Heizkosten hat der JC auch in die Miete hineingerechnet (ca. 55 Euro), diese zahle ich aber nicht mit der Miete, sondern separat an den Energieversorger – ist das legal?

Zu allem muss ich mich schriftlich in wenigen Tagen äußern.

Meine Situation:

– Selbständig aus dem Arbeitszimmer in der Wohnung heraus
– Kunden verloren durch KI
– Neue Website braucht noch etwas Zeit, um in Google Sichtbarkeit zu erlangen
– Seltene chronische Erkrankung (autoimmun, in Deutschland weniger bekannt und teils verharmlost), keine Belastbarkeit vorhanden, Stressintoleranz
– Situation in vorheriger ca. 48-m²-Wohnung: fehlende Energie (wg. chronischer Erkrankung) und fehlender Platz zum Arbeiten führten zu Chaos (wie Messie-Wohnung), ungesundem Zustand und gestörten Abläufen beim Arbeiten (langes Suchen nach Arbeitsunterlagen). Die Wohnung war nicht zu reinigen und ich stieß mich überall an.
– In einer neuen Wohnung von 50 m² oder darunter würde es noch enger als in der alten Wohnung, da ich inzwischen die notwendige Büroausstattung habe.
– Vertrauensarzt hier fehlt (aktuell nur total verständnisloser Hausarzt)
– Aufgrund der Entfernung die bei meiner Erkrankung eigentlich vorgesehenen halbjährlichen Uniklinik-Termine nicht wahrgenommen (wegen Umzug Uniklinik weit weg, Kraftakt)
– Wenn kein Geld mehr da wäre und Lebensmittel und Medikamente nicht mehr gekauft werden könnten, bestünde Lebensgefahr[
– Destabilisierung auch durch und vor dem letzten Umzug, die Auswirkungen bis heute hat
– Kostensenkungsverfahren und erzwungener Umzug in eine kleine, dann vollgestellte Wohnung würden Destabilisierung auslösen
– Stress, Druck, existenzielle Unsicherheit/Gefahr können lebensgefährliche Krise auslösen

Die jetzige Wohnung (rund 75 m², 3 Zimmer) habe ich nach Kriterien ausgesucht, die etwas Mindestentspannung ermöglichen sollen. Eher ruhig, von Bäumen umgeben, nicht eng. Die Energie ist nicht da usw., um mit Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit regelmäßig einfach in Stadt zu gehen, geschweige denn Sport zu treiben, oder in einen Fitnesscenter. Ich brauche genug Platz in der Wohnung, um darin ein wenig Training machen zu können und einen Balkon für etwas Aufenthalt an der frischen Luft und in der Sonne. Auch brauche ich das Arbeitszimmer als Arbeitsgrundlage und damit nicht wieder Zustände wie in der vorherigen Wohnung bzw. noch schlimmere einkehren.

Aber das Arbeitszimmer kann ich in der Erklärung der Unzumutbarkeit einer Mietkürzung und eines Umzugs aktuell nicht erwähnen. Das Jobcenter weiß zwar von dem Arbeitszimmer, da ich anteilige Stromkosten dafür geltend gemacht habe. Anteilige Miete und Heizkosten für dieses wurden aber bisher mit den übrigen Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt. In der Androhung der stufenweisen Mietkürzung war das Arbeitszimmer scheinbar nicht abgezogen. Sollte ich daher das Arbeitszimmer in der Erklärung besser nicht erwähnen? Wenn das Arbeitszimmer abgezogen wird, muss ich dafür auch die Mischnutzung angeben (privates Surfen im Internet usw.).

Weiterer Effekt, wenn alles eng in einem Raum ist: Ein Abschalten nach der Arbeit ist dann noch weniger möglich.

Je weiter ich die Begründungen der Unzumutbarkeiten in meinen Erklärungen an den JC ausführe, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass Rückfragen kommen, Unterlagen gefordert werden, ich sofort zum Medizinischen Dienst geschickt werde. Zum Medizinischen Dienst kann ich schlecht gehen, wenn ich noch keine Atteste habe, die meine Erklärungen stützen. An solche Atteste komme ich nicht auf die Schnelle. Arztpraxen nehmen hier wohl kaum noch Patienten auf. Und bis zu einem Termin in einer Uniklinik wird es evtl. mindestens 3 Monate dauern.

Eigenleistung könnte ich bei einem Umzug auch physisch und psychisch nicht erbringen.
Es würde ggf. doppelte Miete anfallen und Kosten für eine oder mehrere Fachfirmen (Malerarbeiten, Monteure, Elektriker, Träger, einpacken, verpacken). Es würde dauern, bis sich die eingesparten Kosten für Miete und Heizung für den Jobcenter amortisieren.

Was und wie viel kann bzw. sollte ich dem Jobcenter in meiner Erklärung zu der Anhörung und den angedrohten Kostensenkungsverfahren schreiben ??? Gibt es da Vorlagen, die zu meiner Situation passen ???

Und wenn ich die gesundheitlichen Gründe thematisiere, muss ich dann meine Erkrankung bzw. Erkrankungen nennen (Bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst im Auftrag vom Arbeitsvermittler darf dieser ja auch nicht wissen, um welche Erkrankung es sich handelt. Da gilt die Schweigepflicht/Datenschutz.)[/b] ???

Wenn man Mitwirkung signalisiert und Wohnungsanfragen rausschickt – wie viele monatlich muss man rausschicken, was ist da üblich ? Und welche Nachweise muss ich vorlegen – eine Liste oder Anfragetexte und Antworten oder die gesamte Kommunikation ? Und dürfen Jobcenter bei Vermietern nachfragen wie die Kommunikation verlief, wenn ein Mietvertrag nicht zustande gekommen ist?

Es tut mir leid, dass der Beitrag so lang ist.

Für das Teilen von Erfahrungen, Tipps oder rechtssichere Antwortvorlagen/Sätze wäre ich wirklich dankbar.

Liebe Grüße

Birgit63

Wie schon in einem anderen Forum erwähnt, sehe ich hier, wenn überhaupt nur die Chance über ein ärztliches Attest, dass dir ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist.

Fettnäpfchen

Morgen_Falter

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:521. Anhörung bzgl. der stufenweisen Kürzung (JC will nur noch den 1,5-fachen Mietbetrag zahlen, den er für einen Single als angemessen ansieht
Die neue Regelung geht erst nach deinem Bewilligungszeitraum.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Wenn man Mitwirkung signalisiert und Wohnungsanfragen rausschickt – wie viele monatlich muss man rausschicken, was ist da üblich ? Und welche Nachweise muss ich vorlegen – eine Liste oder Anfragetexte und Antworten oder die gesamte Kommunikation ?
Einfach mal da einlesen
"Formblatt zur Wohnungssuche"
das ist aus dem Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Einen Teil der Heizkosten hat der JC auch in die Miete hineingerechnet (ca. 55 Euro), diese zahle ich aber nicht mit der Miete, sondern separat an den Energieversorger – ist das legal?
:weisnich:
wenn es so ist wie es sich, für mich, liest dann ist das natürlich falsch.
Berechnet das JC mehr an HK als du bekommst?

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Die jetzige Wohnung (rund 75 m², 3 Zimmer) habe ich nach Kriterien ausgesucht,
die nicht denen des JC entsprechen und das hättest du wissen müssen wenn du schon im Bezug warst. Entweder warst du das nicht oder du bist in ein Gebiet gezogen in dem das JC nicht zuständig ist.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Anteilige Miete und Heizkosten für dieses wurden aber bisher mit den übrigen Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt.
Das mit der Selbstständigkeit ist nicht so meine Materie allerdings sollte man die Geschäftsräume und den Wohnraum schon trennen, bzw trennen können. Dadurch ändert sich auch die qm Zahl.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Eigenleistung könnte ich bei einem Umzug auch physisch und psychisch nicht erbringen.
Es würde ggf. doppelte Miete anfallen und Kosten für eine oder mehrere Fachfirmen (Malerarbeiten, Monteure, Elektriker, Träger, einpacken, verpacken). Es würde dauern, bis sich die eingesparten Kosten für Miete und Heizung für den Jobcenter amortisieren.
mit Attest könntest du das alles beantragen und das JC müsste es im Zuge der Kostensenkungsaufforderung auch übernehmen.
dann kommt die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung mit ins Spiel welche besagt das der Umzug nicht teurer sein darf als die Mehrkosten in zwei Jahren ergeben. Muss man aber auch selber dem JC gegenüber erwähnen von selber machen die das nicht wenn sie es überhaupt wissen/wollen/dürfen.

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52um welche Erkrankung es sich handelt. Da gilt die Schweigepflicht/Datenschutz.)
Die Krankheit dürfen die schon wissen jedoch keine Diagnose.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Morgen_Falter

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Oktober 2026, 14:32:52Die neue Regelung geht erst nach deinem Bewilligungszeitraum.

Der Bewilligungszeitraum begann am 01. Juli 2026. Der Brief der Anhörung wie auch die anderen Briefe sind datiert mit dem 29. September.

Meinst Du, die 150%-Regel ab November anzuwenden, verstößt gegen geltendes Recht?
Wortlaut aus dem Schreiben bzgl. Anhörung: "Ich beabsichtige, die Unterkunftskosten (Kaltmiete + Nebenkosten) zukünftig ab dem 01.11.2026 nur noch in Höhe des 1,5-fachen Maximalbetrags, also in Höhe von (...) zu berücksichtigen. Die Heizkosten sind davon nicht betroffen."

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Einen Teil der Heizkosten hat der JC auch in die Miete hineingerechnet (ca. 55 Euro), diese zahle ich aber nicht mit der Miete, sondern separat an den Energieversorger – ist das legal?
:weisnich:
Zitatwenn es so ist wie es sich, für mich, liest dann ist das natürlich falsch.
Berechnet das JC mehr an HK als du bekommst?

Das JC berechnet mehr Miete als ich zahle und weniger Heizkosten als ich zahle. Es hat in den Bewilligungsbescheiden einfach ca. 54 Euro der Miete einfach von den Heizkosten abgezogen und auf die Miete draufgepackt. Die Miete zahle ich aber an den Vermieter und die Heizkosten an den Energieversorger.
Aber wenn der Jobcenter in der beabsichtigen ersten Stufe der Mietkürzung nur noch das 1,5-fache der für einen Single anerkannten Mietbetrags zahlt, ist ja eh dieser kleine, als angemessen betrachtete Mietbetrag der Richtwert.

Aber warum schichtete der Jobcenter in den Bewilligungsbescheiden einen Teil der Heizkosten so um?

Zitatdie nicht denen des JC entsprechen und das hättest du wissen müssen wenn du schon im Bezug warst. Entweder warst du das nicht oder du bist in ein Gebiet gezogen in dem das JC nicht zuständig ist.

Ich war nicht im Bezug zu dieser Zeit, habe die Wohnung nach meinen Erfordernissen ausgewählt. Ich hatte ja nicht vor, in den Leistungsbezug zurückzukehren, sondern wollte arbeiten und mir die Arbeit im Rahmen meiner Energiekapazitäten einteilen.

In der knapp unter 50-m²-Wohnung zuvor war keine Arbeitsfläche für meine Arbeit vorhanden. Es war dadurch alles vollgestellt, auch vor dem Fenster. Es entstanden uneffiziente Arbeitsabläufe und wegen fehlender Energie wg. chronischer Erkrankung Chaos (wie Messie-Wohnung).
In einer neuen Kleinwohnung bis 50 m² würde es nochmal bedeutend enger, da ich nun auch erforderliche Büromöbel habe, wenn überhaupt alles reinzuquetschen geht. Das würde sich auf meine Erkrankung destabilisierend auswirken.


[/quote]Das mit der Selbstständigkeit ist nicht so meine Materie allerdings sollte man die Geschäftsräume und den Wohnraum schon trennen, bzw trennen können. Dadurch ändert sich auch die qm Zahl.[/quote]

Wenn das Arbeitszimmer jetzt auch abgezogen würde, wäre das noch desaströser. Jegliche Reserven wären schnell weg und wenn kein Geld für Lebensmittel und Medikamente da wäre, bestünde bei der Erkrankung Lebensgefahr. Ich müsste dann die Gemischtnutzung für das seaparate Arbeitszimmer und die übrige Wohnfläche angeben (auch privates Surfen im Internet im Arbeitszimmer, ebenso manchmal Erledigen einzelner Arbeitsaufgaben auch aus dem Wohnzimmer heraus).

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52Eigenleistung könnte ich bei einem Umzug auch physisch und psychisch nicht erbringen.
Es würde ggf. doppelte Miete anfallen und Kosten für eine oder mehrere Fachfirmen (Malerarbeiten, Monteure, Elektriker, Träger, einpacken, verpacken). Es würde dauern, bis sich die eingesparten Kosten für Miete und Heizung für den Jobcenter amortisieren.
[/quote]mit Attest könntest du das alles beantragen und das JC müsste es im Zuge der Kostensenkungsaufforderung auch übernehmen.
[/quote]dann kommt die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung mit ins Spiel welche besagt das der Umzug nicht teurer sein darf als die Mehrkosten in zwei Jahren ergeben. Muss man aber auch selber dem JC gegenüber erwähnen von selber machen die das nicht wenn sie es überhaupt wissen/wollen/dürfen.[/quote]

Angebote von Umzugsfirmen dauern noch ein paar Tage (schaffe ich evtl. nicht vor der Frist zur Stellungnahme zu bekommen). Umzugskosten wären bei anhaltendem Leistungsbezug vielleicht in unter zwei Jahren amortisiert, es sei denn, es kommen noch teure Malerarbeiten hinzu. Meine neue Website braucht einfach noch ein paar Monate, um in Google stabil gefunden zu werden und ich muss einen neuen Kundenstamm aufbauen, deshalb habe ich im Augenblick sehr kleine Einnahmen. Ich kann es mit der Selbständigkeit auch schneller, als Umzugskosten amortisiert sind, aus dem Leistungsbezug wieder rausschaffen. Nur bei der Momentaufnahme wird es schwer, die Leistungsabteilung des Jobcenters davon zu überzeugen.

Ärztliche Atteste zu bekommen, wird noch länger dauern. Denn ich habe hier nur einen verständislosen Hausarzt. Brauche eine neue Hausarztpraxis, die verständisvoll ist und auch Atteste schreibt. Habe gehört, hier nehmen viele oder kaum noch Ärzte neue Patienten auf. Bis zu einem Termin in einer Uniklinik dauert es auch mindestens 3 Monate. Ich sollte mit meiner Erkrankung eigentlich halbjährlich in der Uniklinik einen Termin wahrnehmen, war aber in diese Wohnung in einer kleineren Stadt gezogen (Kraftakt, zu einer Uniklinik zu kommen...).

Zitat von: Morgen_Falter am 12. Oktober 2026, 20:40:52um welche Erkrankung es sich handelt. Da gilt die Schweigepflicht/Datenschutz.)
Die Krankheit dürfen die schon wissen jedoch keine Diagnose.

Verlangen sie, die Krankheit zu wissen und dürfen dies verlangen? Ist es üblich, in dem Fall die Krankheit anzugeben? Oder umschreiben sie viele in so einem Fall in einem Attest und können sich auf Datenschutz berufen?
Denn es passt nach meinem Gefühl nicht zusammen, wenn ein Ärztlicher Dienst des Jobcenters der Arbeitsvermittlung die Krankheiten nicht verraten darf, man aber wegen Unzumutbarkeit eines Umzugs oder einer Mietkürzung die Krankheit verraten muss.

MfG

Fettnäpfchen

Morgen_Falter

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Meinst Du, die 150%-Regel ab November anzuwenden, verstößt gegen geltendes Recht?
Da du genau zur Gesetzesänderung am 01.07. einen neuen WBA bewilligt bekommen hast nicht:
https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
1. In der Karenzzeit werden tatsächliche Aufwendungen nicht mehr als Bedarf anerkannt, wenn diese mehr als 50% über der Angemessenheitgrenze liegen.
2. Tats (weiterlesen...)

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Das JC berechnet mehr Miete als ich zahle und weniger Heizkosten als ich zahle.
Da ein Widerspruch nicht mehr möglich ist musst du das über einen
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ändern lassen!

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Es hat in den Bewilligungsbescheiden einfach ca. 54 Euro der Miete einfach von den Heizkosten abgezogen und auf die Miete draufgepackt.
:scratch: Da fällt mir echt nichts dazu ein außer dass das verwirrend beschrieben ist und ich mir den Sinn zusammengereimt habe und das man sich so etwas nicht gefallen lässt und gleich widerspricht.
HK sind getrennt zu betrachten auch wenn am Ende die Gesamtangemessenheit ausschlaggebend ist.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatNeben- und Heizkosten
Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Eine nur anteilige Übernahme nach angemessener Wohnungsgröße ist ebenfalls unzulässig, da dies eine rechtswidrige Pauschalierung darstellt. Der Hilfebedürftige kann aber im Regelfall seine tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten lt. Heizkostenspiegel mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen (vgl. auch BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R). Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung können die im "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - die im "Bundesweiten Heizspiegel" genannten Höchtsbeträge herangezogen werden => http://www.mieterbund.de

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Aber warum schichtete der Jobcenter in den Bewilligungsbescheiden einen Teil der Heizkosten so um?
:weisnich: ist trotzdem falsch oder rechtswidrig, egal wie man es betrachtet und/oder nennt.

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Wenn das Arbeitszimmer jetzt auch abgezogen würde, wäre das noch desaströser. Jegliche Reserven wären schnell weg
wie gesagt nicht meine Materie
aber ich dachte weniger qm wegen dem Abzug der Geschäftsfläche und diese wiederrum müsste man ja in der EKS irgendwie unter Ausgaben angeben und dadurch quasi ersetzt bekommen. Also ohne Nachteile was die qm angeht aber von Vorteil was die Angemessenheit angeht.

Da dies ein durchaus wichtiger Punkt ist solltest du dir einen Rechtsanwalt suchen denn das ist ja nicht das einzige wo dein JC Fehler gemacht hat
und DEIN Wissen zu deinem Problem ja eher blauäugig von dir angegangen wird sonst hättest du ja sofort auf den falschen Bewilligungsbescheid reagiert.
Mit dachte und meinte und hoffe kommst du da ja nicht weiter und es kann da fast nur zu deinem Nachteil enden denn das JC wird so weitermachen wie bisher.

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Angebote von Umzugsfirmen dauern noch ein paar Tage
Hast du schon eine Whg die in den A...kriterien liegen gefunden?

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Umzugskosten wären bei anhaltendem Leistungsbezug vielleicht in unter zwei Jahren amortisiert, es sei denn, es kommen noch teure Malerarbeiten hinzu.
Ich denke das kannst du nicht also muss das ja beantragt werden.
Zitat- Urteil vom 06.10.2011, Az. B 14 AS 66/11 R:
Renovierungskosten bei Einzug (Verweis auf B 4 AS 49/07 R), im laufenden Mietverhältnis und bei Auszug, gehören grundlegend zu den Unterkunftskosten lt. § 22 SGB II und sind zusätzlich zu übernehmen.
Der Anspruch auf Renovierungskosten entfällt nicht, wenn diese vorübergehend von einem Dritten getragen wurden, während der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch beim Leistungsträger geltend macht.
Ein Nachweis, dass die Renovierungskosten durch den Dritten nur Darlehensweise getragen wurden, ist unerheblich, da der Hilfeempfänger gegenüber dem Jobcenter einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung hat.

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Ich kann es mit der Selbständigkeit auch schneller, als Umzugskosten amortisiert sind, aus dem Leistungsbezug wieder rausschaffen. Nur bei der Momentaufnahme wird es schwer, die Leistungsabteilung des Jobcenters davon zu überzeugen.
Deswegen interessiert es dein JC/SB auch nicht. Die halten sich an die nackten Fakten und nicht auf was wäre wenn.

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Verlangen sie, die Krankheit zu wissen und dürfen dies verlangen? Ist es üblich, in dem Fall die Krankheit anzugeben?
Beispiel wenn ich gefragt wurde: Ich habe Rücken.
Man nimmt also den Oberbegriff und alles andere geht einen SB nichts an.

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Oder umschreiben sie viele in so einem Fall in einem Attest und können sich auf Datenschutz berufen?
:weisnich: was meinst du mit dem Satz?


Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Denn es passt nach meinem Gefühl nicht zusammen, wenn ein Ärztlicher Dienst des Jobcenters der Arbeitsvermittlung die Krankheiten nicht verraten darf, man aber wegen Unzumutbarkeit eines Umzugs oder einer Mietkürzung die Krankheit verraten muss.
Der AÄD gibt nur eine sozialmedizinische Stellungsnahme für das JC an/ab das sogenannte Teil B.
Das Teil A mit Diagnose etc. wird beim AÄD unter Verschluss gehalten und darf unter keinen Umständen weitergeleitet werden.
Ausnahme du bewilligst eine Weitergabe. Zum Beispiel in einer nicht rechtskonformen Schweigepflichtsentbindung (SPE) oder einer in der steht das der AÄD die Ergebnisse an Dritte weiterleiten darf/soll.

Die Unzumutbarkeit eines Umzuges sollte schon vom HA festgestellt und als Attest erstellt werden.

Übrigens
Wenn man keine Atteste oder sonstiges vorlegen kann dann kann man trotzdem zum AÄD gehen/Geschickt werden dann wird halt nicht nach Aktenlage entschieden sondern vor Ort vom Gutachter begutachtet.
Bei speziellen Krankheiten, wobei eigtl bei allen, muss man dann hoffen das der zu begutachtenden Arzt auch Ahnung davon hat und nicht ein HNO oder so etwas ist wenn man Herzprobleme hat.

MfG FN

Edit
Habe die Quelle für das Urteil vergessen > Unterkunftskosten und Urteile
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Morgen_Falter

Hallo Fettnäpfchen,

ZitatDa der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat und diese somit nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, sind Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret zu hoher Verbrauch durch unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (vgl. BSG Beschluss vom 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R).
Eine nur anteilige Übernahme nach angemessener Wohnungsgröße ist ebenfalls unzulässig, da dies eine rechtswidrige Pauschalierung darstellt. Der Hilfebedürftige kann aber im Regelfall seine tatsächlichen Heizkosten nur bis zur Obergrenze aus dem Produkt des Wertes für extrem hohe Heizkosten lt. Heizkostenspiegel mit der angemessenen Wohnfläche (in Quadratmetern) geltend machen (vgl. auch BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R). Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung können die im "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - die im "Bundesweiten Heizspiegel" genannten Höchtsbeträge herangezogen werden => http://www.mieterbund.de

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Aber warum schichtete der Jobcenter in den Bewilligungsbescheiden einen Teil der Heizkosten so um?
:weisnich: ist trotzdem falsch oder rechtswidrig, egal wie man es betrachtet und/oder nennt.

Danke für Deine Antwort und die Links!
Ich hatte keine Kraft- und Zeitreserven, mich mit dem Bewilligungsbescheid auseinanderzusetzen. Mich verwirren Zahlenaufstellungen und Amtsdeutsch regelmäßig. Doch so können Nachteile entstehen. Es wäre schon hilfreich, wenn jemand für mich mit Erfahrung in diesen Dingen Bescheide, Anforderungen usw. überblicken würde...

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Wenn das Arbeitszimmer jetzt auch abgezogen würde, wäre das noch desaströser. Jegliche Reserven wären schnell weg
wie gesagt nicht meine Materie
Zitataber ich dachte weniger qm wegen dem Abzug der Geschäftsfläche und diese wiederrum müsste man ja in der EKS irgendwie unter Ausgaben angeben und dadurch quasi ersetzt bekommen. Also ohne Nachteile was die qm angeht aber von Vorteil was die Angemessenheit angeht.

Auch nach Abzug des Arbeitszimmers von der Wohnfläche wäre dem JC die Wohnung immer noch über 10 m² zu große, wenn es 50 m² als angemessen ansetzt. Auch wenn die Wohnung nur 50 m² groß wäre, läge sie über dem vom JC als angemessen betrachteten Betrag. Das Einkommen ist im Augenblick sehr gering und die Einkommenssituation in den nächsten Monaten kann ich nicht voraussehen. Daher wären Kürzungen und finazielle Risiken in jeder Hinsicht ein großes Problem, ob gesundheitlich oder wirtschaftlich...


ZitatDa dies ein durchaus wichtiger Punkt ist solltest du dir einen Rechtsanwalt suchen denn das ist ja nicht das einzige wo dein JC Fehler gemacht hat
und DEIN Wissen zu deinem Problem ja eher blauäugig von dir angegangen wird sonst hättest du ja sofort auf den falschen Bewilligungsbescheid reagiert.
Mit dachte und meinte und hoffe kommst du da ja nicht weiter und es kann da fast nur zu deinem Nachteil enden denn das JC wird so weitermachen wie bisher.

Danke, ich werde nach einem Anwalt Ausschau halten.

Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Angebote von Umzugsfirmen dauern noch ein paar Tage
ZitatHast du schon eine Whg die in den A...kriterien liegen gefunden?

Die Angebote von Umzugsfirmen sollten dem JC Unwirtschaftlichkeit aufzeigen, sofern sie sich nicht in 2 Jahren amortisieren. Mir wurde aber empfohlen, auch die Umzugskosten in meiner Stellungnahme nicht zu thematisieren – sondern nur die gesundheitliche Unzumutbarkeit eines Umzugs als Grund zu nennen. Würdest Du dies auch so empfehlen?


Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Ich kann es mit der Selbständigkeit auch schneller, als Umzugskosten amortisiert sind, aus dem Leistungsbezug wieder rausschaffen. Nur bei der Momentaufnahme wird es schwer, die Leistungsabteilung des Jobcenters davon zu überzeugen.
Zitat
ZitatDeswegen interessiert es dein JC/SB auch nicht. Die halten sich an die nackten Fakten und nicht auf was wäre wenn.

Ja, den benötigten Platz zum Arbeiten sollte ich demnach in meiner Stellungnahme nicht erwähnen.


Zitat von: Morgen_Falter am 14. Oktober 2026, 18:30:24Verlangen sie, die Krankheit zu wissen und dürfen dies verlangen? Ist es üblich, in dem Fall die Krankheit anzugeben?
Beispiel wenn ich gefragt wurde: Ich habe Rücken.
Man nimmt also den Oberbegriff und alles andere geht einen SB nichts an.

Das ist gut, zu wissen.


Der AÄD gibt nur eine sozialmedizinische Stellungsnahme für das JC an/ab das sogenannte Teil B.
Das Teil A mit Diagnose etc. wird beim AÄD unter Verschluss gehalten und darf unter keinen Umständen weitergeleitet werden.
Ausnahme du bewilligst eine Weitergabe. Zum Beispiel in einer nicht rechtskonformen Schweigepflichtsentbindung (SPE) oder einer in der steht das der AÄD die Ergebnisse an Dritte weiterleiten darf/soll.

Ist die Schweigepflichtsentbindung eigentlich Pflicht? Kann ihre Verweigerung sanktioniert werden? Mein aktueller unfreundlicher, verständnisloser Hausarzt könnte mir bei einer Schweigepflichtsentbindung eher in den Rücken fallen.

ZitatDie Unzumutbarkeit eines Umzuges sollte schon vom HA festgestellt und als Attest erstellt werden.

Ich bin auf Hausarztsuche – nicht leicht, da (fast) keine Praxis hier mehr Patienten aufnimmt.


ZitatÜbrigens
Wenn man keine Atteste oder sonstiges vorlegen kann dann kann man trotzdem zum AÄD gehen/Geschickt werden dann wird halt nicht nach Aktenlage entschieden sondern vor Ort vom Gutachter begutachtet.
Bei speziellen Krankheiten, wobei eigtl bei allen, muss man dann hoffen das der zu begutachtenden Arzt auch Ahnung davon hat und nicht ein HNO oder so etwas ist wenn man Herzprobleme hat.
ZitatEs meinte hier mal ein anderer JC-Sachbearbeiter, ich solle mit einem Attest vom Facharzt/der Uniklinik, mindestens aber des Hausarztes zum AÄD gehen, dann stünden die Chancen auf Anerkennung besser.

Es kommt wirklich sehr darauf an, welcher Arzt beim AÄD sitzt... Ob bezüglich seiner Fachrichtung oder seines Engagements bzw. seiner Emphatie. Meine Erkrankung ist allerdings speziell. Selbst viele Ärzte der Fachrichtung kennen sich nicht damit aus. Die Erkrankung wird in Medien leider oft verharmlost. Doch es gibt auch einige Betroffene, die schon in jungen Jahren nicht mehr arbeiten können.

Edit
Habe die Quelle für das Urteil vergessen > Unterkunftskosten und Urteile

Danke auch für das Teilen von diesem Thread mit sehr umfangreichen, detaillierten Informationen!

MfG

Fettnäpfchen

Morgen_Falter

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Es wäre schon hilfreich, wenn jemand für mich mit Erfahrung in diesen Dingen Bescheide, Anforderungen usw. überblicken würde...
Das würde mir in Verbindung mit einer Tätigkeit genauso gehen.
Als Single BG ohne Tätigkeit ist es kein Problem weil sehr übersichtlich.

Du könntest es ja in einem Extra Thread versuchen es gibt genug User hier die in der Ausgangssituation wie du bist zumindest was die Bescheide angeht. Die Frage ist eher ob auch eine brauchbare Antwort kommt.

Es gibt auch Beratungsstellen aber da braucht es auch Glück denn ich habe bei Caritas Mitarbeitern schon erlebt das die nicht unbedingt Ahnung von der Materie haben aber so tun und dann noch pampig werden wenn man sie darauf hinweist. Da war ich als Beistand dabei.
Im Newsletter von GegenHartz.de das vor Jahren verkauft wurde wird von denen Werbung gemacht das sie auch Bescheide prüfen.

Vllt. würde auch Tacheless so etwas unternehmen.

Letzte Möglichkeit die mir gerade einfällt wäre das JC selber da sie zu Auskunft etc. verpflichtet sind. §§ 13-15 SGB 1
Aber das wäre mMn den Bock zum Gärtner machen. 

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Auch nach Abzug des Arbeitszimmers von der Wohnfläche wäre dem JC die Wohnung immer noch über 10 m² zu große, wenn es 50 m² als angemessen ansetzt.
Ja und. Immer noch besser als jetzt.
Die Mehrkosten wären auch nicht mehr so hoch und
die Kostensenkungaufforderung wäre nicht mehr so hoch und
auch die Differenz bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wäre geringer also nur zu deinem Vorteil.

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Daher wären Kürzungen und finazielle Risiken in jeder Hinsicht ein großes Problem, ob gesundheitlich oder wirtschaftlich...
Was für Kürzung denn.
Die KduH wären ja anders zu berechnen wenn ich dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Oktober 2026, 11:46:10wie gesagt nicht meine Materie
aber ich dachte weniger qm wegen dem Abzug der Geschäftsfläche und diese wiederrum müsste man ja in der EKS irgendwie unter Ausgaben angeben und dadurch quasi ersetzt bekommen. Also ohne Nachteile was die qm angeht aber von Vorteil was die Angemessenheit angeht.
auch richtig vermute. Zumindest was die überzähligen Qm und damit die KdUH angeht.
Schade das sich da bis jetzt kein wissender User dazu geäussert hat. Vllt ja jetzt!

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Danke, ich werde nach einem Anwalt Ausschau halten.
Absolut wichtig dass du einen RA mit Schwerpunkt SGB 2 findest.

Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen


Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Die Angebote von Umzugsfirmen sollten dem JC Unwirtschaftlichkeit aufzeigen, sofern sie sich nicht in 2 Jahren amortisieren
Eine Umzugsfirma kann dir keinen Preis nennen wenn er nichts zu berechnen hat.. Also ohne neue Whg. kannst du das vergessen da spreche ich aus Berufserfahrung.

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Mir wurde aber empfohlen, auch die Umzugskosten in meiner Stellungnahme nicht zu thematisieren – sondern nur die gesundheitliche Unzumutbarkeit eines Umzugs als Grund zu nennen. Würdest Du dies auch so empfehlen?
Ja
Vergiß aber auf keinen Fall was im "Formblatt zur Wohnungssuche" beschrieben ist, da besonders das rot geschriebene.
Denn ich weiß nicht genau was du bzw. das JC mit Stellungsnahme meinst da fehlt ja das Originalschreiben und daher  :weisnich:
Und das seltsame Gespräch mit der schrittweisen Kürzung kommt mir nicht ganz koscher vor um es mal so zu nennen.

Die Sache mit Widerspruch kannst du erst machen wenn ein entsprechender Kürzungsbescheid erlassen und dir zugestellt wird.

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Ist die Schweigepflichtsentbindung eigentlich Pflicht? Kann ihre Verweigerung sanktioniert werden?
Bei einer Aufforderung* zur Untersuchung ist es als freiwillig betitelt allerdings steht etwas später das eine Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung vorgenommen werden kann. Also schlimmer als eine Sanktion.
* s. Anhang
ab 3.2.4.1 Die Kundin/der Kunde erklärt sich im Vermittlungsgespräch zur Teilnahme an der
Sozialmedizinischen Begutachtung bereit

Es erfolgt die Aushändigung des Gesundheitsfragebogens, des Informationsblattes und der (weiterlesen...)

MfG FN

Tip
frag doch mal über den Button (unten rechts bei MEHR) Ottokar um Mithilfe da ich das eine oder andere nicht beantworten kann ob er dir bei deinem Problem helfen kann.
Manchmal denke ich zu umständlich oder es fehlt bei gewissen Fragen einfach an Fachwissen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2026, 11:19:50Die KduH wären ja anders zu berechnen wenn ich dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Oktober 2026, 11:46:10wie gesagt nicht meine Materie
aber ich dachte weniger qm wegen dem Abzug der Geschäftsfläche und diese wiederrum müsste man ja in der EKS irgendwie unter Ausgaben angeben und dadurch quasi ersetzt bekommen. Also ohne Nachteile was die qm angeht aber von Vorteil was die Angemessenheit angeht.
auch richtig vermute. Zumindest was die überzähligen Qm und damit die KdUH angeht.
Schade das sich da bis jetzt kein wissender User dazu geäussert hat. Vllt ja jetzt!

Du vermutest schon ganz richtig, allerdings müssen dafür ausreichend Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sein, damit man die Raumkosten für das Arbeitszimmer auch decken kann.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2026, 12:05:18Du vermutest schon ganz richtig,
:danke:
und wie schätzt du seine Chancen so ein.
Bringt ein Hilfeersuchen bei Ottokar etwas?

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2026, 12:09:01und wie schätzt du seine Chancen so ein.

Chancen worauf?

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2026, 12:09:01Bringt ein Hilfeersuchen bei Ottokar etwas?

Möglicherweise. Mir ist die Problemstellung hier gerade zu nebelig, zumal offenbar bis zur tatsächlichen Kostensenkung noch gut 5 Monate Zeit sind.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Morgen_Falter

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2026, 11:19:50Morgen_Falter

ZitatEs gibt auch Beratungsstellen aber da braucht es auch Glück denn ich habe bei Caritas Mitarbeitern schon erlebt das die nicht unbedingt Ahnung von der Materie haben aber so tun und dann noch pampig werden wenn man sie darauf hinweist. Da war ich als Beistand dabei.

Vor vielen Jahren war mal ein Caritas-Mitarbeiter mit mir beim Amt und ist am Amts-Sachbearbeiter gescheitert. Später war ich mit einem anderen Sozialarbeiter dort, der sich erfolgreich durchgesetzt hat.


Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Auch nach Abzug des Arbeitszimmers von der Wohnfläche wäre dem JC die Wohnung immer noch über 10 m² zu große, wenn es 50 m² als angemessen ansetzt.
ZitatJa und. Immer noch besser als jetzt.
Die Mehrkosten wären auch nicht mehr so hoch und
die Kostensenkungaufforderung wäre nicht mehr so hoch und
auch die Differenz bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wäre geringer also nur zu deinem Vorteil.

Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Daher wären Kürzungen und finazielle Risiken in jeder Hinsicht ein großes Problem, ob gesundheitlich oder wirtschaftlich...
Was für Kürzung denn.
ZitatDie KduH wären ja anders zu berechnen wenn ich dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Oktober 2026, 11:46:10wie gesagt nicht meine Materie
aber ich dachte weniger qm wegen dem Abzug der Geschäftsfläche und diese wiederrum müsste man ja in der EKS irgendwie unter Ausgaben angeben und dadurch quasi ersetzt bekommen. Also ohne Nachteile was die qm angeht aber von Vorteil was die Angemessenheit angeht.
auch richtig vermute. Zumindest was die überzähligen Qm und damit die KdUH angeht.
Schade das sich da bis jetzt kein wissender User dazu geäussert hat. Vllt ja jetzt!

Vergiß aber auf keinen Fall was im "Formblatt zur Wohnungssuche" beschrieben ist, da besonders das rot geschriebene.
Denn ich weiß nicht genau was du bzw. das JC mit Stellungsnahme meinst da fehlt ja das Originalschreiben und daher  :weisnich:
Und das seltsame Gespräch mit der schrittweisen Kürzung kommt mir nicht ganz koscher vor um es mal so zu nennen.

Die Sache mit Widerspruch kannst du erst machen wenn ein entsprechender Kürzungsbescheid erlassen und dir zugestellt wird.

Den Kostenanteil für das Arbeitszimmer hätten die Betriebsausgaben bis jetzt gedeckt. Aber ich kann nicht vorhersehen, ob sie diese etwa im Frühjahr 2027 auch decken werden bzw. wie sich die Einkommenssituation  entwickelt.

Der JC plant ja ab November nur noch den 1,5-fachen Maximalbetrag an Miete zu zahlen bis zum Ende eines Kostensenkungsverfahrens, dessen Ende er für den 31.03.2027 ansetzt.

Allein mit dem Geld, was ich ab November nur noch bekommen soll (ca. 208 Euro weniger, wenn ich richtig gerechnet habe), kann ich die Kosten für Lebensmittel, lebenswichtige Medikamente und weitere erforderliche Medikamente nicht mehr decken. Und nach Abzug der Betriebsausgaben bleibt im Moment sehr wenig.

Ich habe die drei Schreiben vom Jobcenter mal für 7 Tage hochgeladen: Man kann sie unter den Links unten auch online ansehen statt sie herunterzuladen.
Ich muss bis morgen Stellungnahmen zu den Schreiben abgeben – bzw. endet die Frist gesetzlich wohl am Montag, da der morgige Tag auf das Wochenende fällt. Die drei Schreiben:


Sollten/können die Stellungnahmen etwa so formuliert werden?

Stellungnahme zur Anhörung:

"Die Kürzung der Unterkunftskosten (Kaltmiete + Nebenkosten) auf den 1,5-fachen Maximalbetrag an 01. November 2026 ist aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar. Ein entsprechendes ärztliches Attest befindet sich in Vorbereitung und wird zeitnah nachgereicht. Ich bitte Sie daher, von der Mietkürzung abzusehen.

Ebenso beantrage ich die Übernahme der gesamten Heizkosten, die ich separat an den Energieversorger zahle. Diese betrage nicht wie von Ihnen in Ihren Schreiben ausgewiesen 120 Euro, sondern 175 Euro. Aufgrund der Gebäudeenergieeffizienzklasse und der fehlenden Warmwasseruhren ist mein Einfluss auf die Heizkosten  begrenzt. Mein Verbrauch ist sehr sparsam."

Stellungnahme zu der Androhung der Kostensenkungsverfahren für Miete & Heizkosten:

"Ein Umzug ist aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar. Ein entsprechendes ärztliches Attest befindet sich in Vorbereitung und wird zeitnah nachgereicht. Ich beantrage daher die Aussetzung des Kostensenkungsverfahrens bis zur abschließenden Prüfung meiner Umzugsunfähigkeit durch den ärztlichen Dienst.

Parallel werde ich dennoch nach einer günstigeren Wohnung (günstigere Gesamtkosten) Ausschau halten und meine Wohnungsanfragen sorgfältig dokumentieren."





Zitat von: Morgen_Falter am 15. Oktober 2026, 22:35:44Mir wurde aber empfohlen, auch die Umzugskosten in meiner Stellungnahme nicht zu thematisieren – sondern nur die gesundheitliche Unzumutbarkeit eines Umzugs als Grund zu nennen. Würdest Du dies auch so empfehlen?
Ja




Tip
frag doch mal über den Button (unten rechts bei MEHR) Ottokar um Mithilfe da ich das eine oder andere nicht beantworten kann ob er dir bei deinem Problem helfen kann.
Manchmal denke ich zu umständlich oder es fehlt bei gewissen Fragen einfach an Fachwissen.

Das mache ich sogleich. Bin für eure Einschätzungen/Tipps sehr dankbar.
Das umständliche Denken ist auch sehr, sehr typisch für mich.

Meine Antwort ist leider abgeschnitten.

MfG