Fortführung des Gewerkschaftsrechtsschutzes an persönlichen Termin gebunden

Begonnen von jimmytrue, 22. Oktober 2026, 19:27:40

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jimmytrue

Hallo zusammen,

ich benötige eine Einschätzung zu einer Bedingung, die mir im Zusammenhang mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz genannt wurde.

Ich bin seit 2012 Mitglied einer DGB-Gewerkschaft. In einem laufenden Kündigungsschutzverfahren wurde ich durch den DGB Rechtsschutz vertreten. Im Verlauf der Betreuung entstanden erhebliche Unstimmigkeiten hinsichtlich der Kommunikation und Bearbeitung. Daraufhin entzog ich die Vollmacht. Dass dieser Schritt den weiteren Ablauf erschwert hat, habe ich gegenüber der Gewerkschaft ausdrücklich eingeräumt.

Ende September wandte ich mich an die zuständige Gewerkschaftsebene und bat um Klärung der weiteren Betreuung. Später fragte ich erneut schriftlich nach, weil im Kündigungsschutzverfahren eine gerichtliche Stellungnahmefrist läuft.

Daraufhin erhielt ich die Mitteilung, dass der bisher zuständige Rechtsschutzsekretär bereit sei, das Kündigungsschutzverfahren fortzuführen. Die Zuweisung eines anderen Juristen sei intern besprochen, aber nicht für zielführend gehalten worden.

Die weitere Vertretung wurde ausdrücklich an folgende Bedingungen geknüpft:

Einrichtung eines zuverlässigen telefonischen und schriftlichen Kommunikationswegs.
Vollständige Zuarbeit meinerseits.
Ein gemeinsames persönliches Gespräch mit dem zuständigen Rechtsschutzsekretär und einem Mitglied der örtlichen Gewerkschaftsleitung in der Geschäftsstelle.

Für das persönliche Gespräch wurden mir zwei kurzfristige Termine in der folgenden Woche angeboten.

Ich habe daraufhin schriftlich erklärt:

Ich akzeptiere die Fortführung durch den bisherigen Rechtsschutzsekretär.
Ich werde sämtliche bereits angeforderten Unterlagen vollständig einreichen.
Ich bevorzuge wegen der Nachvollziehbarkeit die Kommunikation per E-Mail.
Für notwendige Rückfragen bin ich auch telefonisch erreichbar.
Ich verweigere weder die Zusammenarbeit noch das gemeinsame Gespräch.
Eine persönliche Anreise zur Geschäftsstelle ist mir derzeit jedoch nicht möglich.
Das gemeinsame Gespräch habe ich ausdrücklich telefonisch angeboten.

Falls die Vertretung zwingend von einem persönlichen Gespräch vor Ort abhängig gemacht werden sollte, habe ich um eine schriftliche Mitteilung und um Benennung der dafür maßgeblichen Regelung gebeten.

Der Rechtsschutz wurde bislang nicht ausdrücklich abgelehnt. Ich warte derzeit auf die Antwort, ob die telefonische Durchführung akzeptiert wird.

Meine Fragen:

Kann die Gewerkschaft die weitere Vertretung zwingend an meine persönliche Anwesenheit in ihrer Geschäftsstelle knüpfen?
Reicht meine angebotene Mitwirkung per E-Mail und Telefon aus?
Könnte mir die Ablehnung eines Präsenztermins als Behinderung der Prozessführung ausgelegt werden, obwohl ich alle Unterlagen einreiche und das Gespräch telefonisch anbiete?
Wo kann eine solche Entscheidung innerhalb der Gewerkschaft unabhängig überprüft werden?
Welche Schritte wären sinnvoll, falls tatsächlich erklärt wird: ,,Ohne persönlichen Termin keine weitere Vertretung"?

Ich möchte die Angelegenheit nicht öffentlich bewerten oder einzelnen Personen Absichten unterstellen. Mir geht es ausschließlich um die rechtliche und organisatorische Einordnung dieser Präsenzbedingung.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Sheherazade

Zitat von: jimmytrue am 22. Oktober 2026, 19:27:40Eine persönliche Anreise zur Geschäftsstelle ist mir derzeit jedoch nicht möglich.

Hast du das nachvollziehbar begründet?

Immerhin hast du dem DGB Rechtsschutz die Vollmacht ursprünglich wegen
Zitat von: jimmytrue am 22. Oktober 2026, 19:27:40erhebliche Unstimmigkeiten hinsichtlich der Kommunikation und Bearbeitung
entzogen und jetzt möchtest du doch wieder die Leistung in Anspruch nehmen, da sollte es in deinem eigenen Interesse liegen, EIN persönliches und ggf. klärendes Gespräch wahrzunehmen.

Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einem Präsenztermin, allerdings bestimmen die jeweiligen Gewerkschaften und deren Rechtsschutzabteilungen selbst über ihre internen Abläufe und Richtlinien.

Anders ausgedrückt: Als Mitglied hast du eine vertragliche Mitwirkungspflicht, wenn du den kostenlosen Rechtsschutz beanspruchen willst. Sollte die zuständige Geschäftsstelle einen Präsenztermin für die Mandatierung als zwingend notwendig erachten (etwa weil Fristen drohen oder Sachverhalte unklar sind), musst du diesem Wunsch nachkommen, da die Gewerkschaft die Übernahme des Falles andernfalls ablehnen kann.

Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

jimmytrue

Danke @Sheherazade, aber das sehe ich etwas anders.

Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt geweigert, mitzuwirken. Ich habe der bisherigen Vertretung die Vollmacht erst entzogen, nachdem ich zuvor bereits um einen Wechsel der Betreuung gebeten hatte, weil das Vertrauensverhältnis für mich erheblich beeinträchtigt war. Auf dieses Anliegen erfolgte zunächst keine konkrete Lösung. Der Vollmachtsentzug war für mich daher die Folge und nicht der Ausgangspunkt der Entwicklung.

Den Rechtsschutz als solchen habe ich nie abgelehnt. Auch jetzt verweigere ich die Zusammenarbeit nicht. Ich habe ausdrücklich erklärt, dass ich die angeforderten Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen werde, schriftlich und telefonisch erreichbar bin und auch für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung stehe.

Mein Problem ist vielmehr, dass mir inzwischen mitgeteilt wurde, dass die Fortführung des Rechtsschutzes an bestimmte Bedingungen geknüpft wird und hierzu ausdrücklich auch ein persönliches Gespräch gehören soll. Nach meinem Verständnis wird die weitere Unterstützung damit zumindest faktisch von diesem Termin abhängig gemacht.

Ich kann und werde aus persönlichen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern möchte, derzeit nicht an einem Präsenztermin teilnehmen. Hinzu kommt, dass ich nicht in Berlin wohne und es sich nicht um einen Termin ,,um die Ecke" handelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich die Zusammenarbeit verweigere oder mich einer Klärung entziehe.

Ich sehe allerdings derzeit nicht, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn ein persönliches Gespräch mit genau den Personen bringen soll, hinsichtlich deren bisheriger Vorgehensweise meine Beschwerde überhaupt entstanden ist. Gerade dort liegt ja das bestehende Vertrauensproblem. Für mich ist daher schwer nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet die Personen, wegen deren Vorgehens ich um eine andere Betreuung gebeten habe, nun erneut die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden sollen.

Aus meiner Sicht besteht ein Unterschied zwischen fehlender Mitwirkung und der Frage, ob ein Gespräch zwingend persönlich stattfinden muss. An meiner Mitwirkungsbereitschaft kann es jedenfalls nicht liegen. Ich arbeite mit, liefere die Unterlagen, bin erreichbar und habe ein Gespräch ausdrücklich angeboten – lediglich in telefonischer Form statt als persönliche Anreise.

Vielleicht übersehe ich etwas, aber ich kann mir nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit Telefon- und Videokonferenzen nur schwer vorstellen, dass ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich sein soll, obwohl die Kommunikation schriftlich und telefonisch möglich ist und der Fall bereits seit längerer Zeit bekannt ist.

Sheherazade

Zitat von: jimmytrue am 24. Oktober 2026, 15:36:33Vielleicht übersehe ich etwas, aber ich kann mir nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit Telefon- und Videokonferenzen nur schwer vorstellen, dass ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich sein soll, obwohl die Kommunikation schriftlich und telefonisch möglich ist und der Fall bereits seit längerer Zeit bekannt ist.

Die zuständige Rechtsabteilung der Gewerkschaft scheint aber aufgrund der Vorgeschichte die Notwendigkeit für einen persönlichen Gesprächstermin zu sehen.

Natürlich kannst du den Präsenztermin grundlos verweigern, musst allerdings dann auch mit den Konsequenzen leben.

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2026, 10:18:07Sollte die zuständige Geschäftsstelle einen Präsenztermin für die Mandatierung als zwingend notwendig erachten (etwa weil Fristen drohen oder Sachverhalte unklar sind), musst du diesem Wunsch nachkommen, da die Gewerkschaft die Übernahme des Falles andernfalls ablehnen kann.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

jimmytrue

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2026, 16:44:56Natürlich kannst du den Präsenztermin grundlos verweigern, musst allerdings dann auch mit den Konsequenzen leben.
...Von einer grundlosen Verweigerung kann aus meiner Sicht keine Rede sein. Ich habe die Mitwirkung weder eingestellt noch ein Gespräch abgelehnt. Ich habe lediglich erklärt, dass mir eine persönliche Anreise derzeit nicht möglich ist, und stattdessen telefonische sowie schriftliche Kommunikation angeboten.

Daher halte ich die Formulierung ,,grundlos verweigern" für unzutreffend. Ich verweigere weder die Zusammenarbeit noch das Gespräch. Einzig eine persönliche Anreise nach Berlin ist mir derzeit nicht möglich. Selbst diese lehne ich nicht grundsätzlich ab, allerdings nicht zu den genannten Terminen und insbesondere nicht derart kurzfristig.

Aus meiner Sicht besteht ein Unterschied zwischen fehlender Mitwirkung und der Bitte, ein Gespräch telefonisch oder zu einem späteren Zeitpunkt zu führen.
Daher halte ich die Formulierung ,,grundlos verweigern" für unzutreffend. Ich verweigere weder die Zusammenarbeit noch das Gespräch, sondern lediglich die persönliche Anreise nach Berlin. Und selbst die verweigere ich nicht... aber ich kann halt nicht zu den genannten zeitpunkten auch nicht so kurzfristig

Sheherazade

Zitat von: jimmytrue am 24. Oktober 2026, 17:09:51aber ich kann halt nicht zu den genannten zeitpunkten auch nicht so kurzfristig

Du schreibst viel Text um eine Aussage herum: Du willst oder kannst nicht an den vorgeschlagenen Terminen (sind es sogar mehrere?) an einem Präsenztermin teilnehmen. Hast du wenigstens einen oder mehrere Gegenvorschläge gemacht?

Du scheinst unter zeitlichem Druck zu stehen, nicht die Rechtsabteilung der Gewerkschaft.
Zitat von: jimmytrue am 22. Oktober 2026, 19:27:40weil im Kündigungsschutzverfahren eine gerichtliche Stellungnahmefrist läuft.

Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

jimmytrue

Ich denke, wir werden hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Selbstverständlich laufen Fristen im Kündigungsschutzverfahren. Diese Fristen habe jedoch nicht ich gesetzt. Ich habe meine Mitwirkung angeboten, Unterlagen zugesagt sowie telefonische und schriftliche Kommunikation vorgeschlagen.

Da die Diskussion inzwischen nur noch dieselben Argumente wiederholt und mein eigentliches Anliegen offenbar unterschiedlich bewertet wird, werde ich den Thread an dieser Stelle für mich beenden.

Vielen Dank dennoch für die Rückmeldungen.

Sheherazade

Zitat von: jimmytrue am 24. Oktober 2026, 18:02:36Ich denke, wir werden hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Wir beide müssen auch auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, sondern du mit der Rechtsabteilung der Gewerkschaft.
Es gilt nunmal wie ich dir schon schrieb:

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2026, 10:18:07Als Mitglied hast du eine vertragliche Mitwirkungspflicht, wenn du den kostenlosen Rechtsschutz beanspruchen willst. Sollte die zuständige Geschäftsstelle einen Präsenztermin für die Mandatierung als zwingend notwendig erachten (etwa weil Fristen drohen oder Sachverhalte unklar sind), musst du diesem Wunsch nachkommen, da die Gewerkschaft die Übernahme des Falles andernfalls ablehnen kann.

Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

jimmytrue

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2026, 10:18:07musst du diesem Wunsch nachkommen, da die Gewerkschaft die Übernahme des Falles andernfalls ablehnen kann.
...Das ist aus meiner Sicht eine Wertung, keine feststehende Tatsache.  :scratch:
Unabhängig davon sehe ich persönlich nach den bisherigen Erfahrungen ohnehin kaum noch einen Mehrwert in meiner gewerkschaftlichen Mitgliedschaft.

Sheherazade

Zitat von: jimmytrue am 24. Oktober 2026, 18:30:16Das ist aus meiner Sicht eine Wertung, keine feststehende Tatsache

Nein, sondern die Schilderung einer Konsequenz. Tatsache ist, der Ball ist in deinem Feld, du bist am Zug.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

jimmytrue

Gerade das ist der Punkt, den ich anders sehe.

"Tatsache" wäre, dass ich keinen Präsenztermin wahrgenommen habe. Ob daraus automatisch folgt, dass die Gewerkschaft die Rechtsschutzgewährung ablehnen darf oder wird, ist hingegen eine rechtliche bzw. tatsächliche Bewertung und keine feststehende Tatsache.

Ebenso könnte man argumentieren, dass ich meine Mitwirkung durch Schriftverkehr, Unterlagen und angebotene Telefonate bereits erbracht habe. Deshalb sehe ich die Schlussfolgerung "der Ball liegt ausschließlich bei mir" nicht als objektive Tatsache, sondern als deine persönliche Bewertung der Situation.