zu einer Kostenbeteiligungsvereinbarung

Begonnen von Dragon, 12. Oktober 2026, 15:10:04

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Dragon

Hallo Leute,

ich habe mehrere Fragen .

Ich habe mit meiner Mutter – wie oben erwähnt– eine Kostenbeteiligungsvereinbarung abgeschlossen. Diese reiche ich bei jedem neuen Weiterbewilligungsantrag sowie bei Änderungen der Mietkosten beim Jobcenter ein.

Zum Sachverhalt:
Meine Mutter hat am Samstag von ihrem Vermieter die aktuelle Abrechnung der Betriebskosten(01.01.25 - 31.12.25)bekommen sie immer ca. 1 jahr später) erhalten. Ab dem 1. November 2026 ändert sich ihre Miete und wird günstiger.
**Aktuelle Kosten bis zum 31. Oktober 2026:**
- Nutzungsgebühr:440,12 €
- Vorauszahlung für Betriebskosten:175 €

Aus der Betriebskostenabrechnung ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 800 €. Meine Mutter hat ihre Miete immer ganz normal bezahlt. Da die tatsächlichen Betriebskosten niedriger waren, ist dieses Guthaben entstanden.

Im November muss sie deshalb keine Miete zahlen. Das Guthaben wird nicht auf ihr Konto überwiesen, sondern vollständig mit der Miete für November verrechnet.
**Neue kosten ab dem 1. November 2026:**
- Nutzungsgebühr:440,12 €
- Vorauszahlung für Betriebskosten:158 €
- Guthaben:800 €
- Zu zahlender Gesamtbetrag: –202 €

In dem Schreiben des Vermieters steht, dass ein Guthaben, das im Einzelfall eine vollständige Mietzahlung übersteigt, im folgenden Monat weiter verrechnet wird.

Laut der Abrechnung für Dezember 2026 besteht kein weiteres Guthaben. Ab dem 1. Dezember fallen folgende Mietkosten an:

- Nutzungsgebühr: 440,12 €
- Vorauszahlung für Betriebskosten: 158 €

Die monatlichen Kosten für die Wohnung sind ab Dezember also dauerhaft niedriger. Deshalb würde ich eine geänderte Kostenbeteiligungsvereinbarung ab November erstellen.

Muss ich dem Jobcenter das Guthaben meiner Mutter mitteilen? Falls ja, würde ich folgende Unterlagen diese Woche einreichen:
- die neue Kostenbeteiligungsvereinbarung,
- die aktualisierte KDU-Aufstellung,
- die aktuelle Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Sheherazade

Eigentlich müsste deine Mutter dir deinen Anteil der Rückzahlung (50%?) auszahlen, worauf das Jobcenter Anspruch hat. Du zahlst normal weiter deinen Mietanteil an deine Mutter bzw. ab November den Mietanteil mit den gesenkten Betriebskosten.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 15:10:04Muss ich dem Jobcenter das Guthaben meiner Mutter mitteilen?

Wenn das JC einen Teil deiner Miete zahlt, dann muss die BK-Abrechnung auch zum JC.

Das rechnet dann deinen Anteil bei dir an.

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2026, 16:47:57Eigentlich müsste deine Mutter dir deinen Anteil der Rückzahlung (50%?) auszahlen, worauf das Jobcenter Anspruch hat. Du zahlst normal weiter deinen Mietanteil an deine Mutter bzw. ab November den Mietanteil mit den gesenkten Betriebskosten.
Was heißt das jetzt Genau das ich im Nov also von dem Jobcenter
1.Keine miete+Nebenkosten bekomme?
2.Meine Mutter an mich die hälfte der Miete von was zurück zahlen müsste ??
Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2026, 16:47:57Du zahlst normal weiter deinen Mietanteil an deine Mutter bzw. ab November den Mietanteil mit den gesenkten Betriebskosten.
Also ich überweise jeden Monat die 50% Miete+nebenkosten aktuell an meine Mutter
Das Jobcenter zahlt für mich jeden Monat 307,56€ für Miete+Nebenkosten.
für Strom (50€)überweise ich extra aus meinen Regelsatz an meine Mutter komplett je =356,56€ Monatlich.

Ab ab Nov sind es wären es vom JC 299,06€! aber da sie diesen monat nichts zahlt,erst dez!

also bekomme ich Nov jetzt von Jobcenter keine Miet+Betriebkostenanteil?

Meine Mutter ist an meine Beteilung der miete angewiesen.

Also dann fühle ich wie im ersten Beitrag erwähnt die
1xKDU
1x eine Geänderte Kostenbeteiligungsvereinbarung
1x Kopien der neuen aktuelle Abrechnung der Betriebskosten
das alles schicke ich so schnell wie möglich dem JC??

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:07:55
Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 15:10:04Muss ich dem Jobcenter das Guthaben meiner Mutter mitteilen?

Wenn das JC einen Teil deiner Miete zahlt, dann muss die BK-Abrechnung auch zum JC.

Das rechnet dann deinen Anteil bei dir an.

Hätte ich dann von den 563€ Regelsatz abzüge oder nur für den Mietanteil??


Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 17:10:58Hätte ich dann von den 563€ Regelsatz abzüge oder nur für den Mietanteil??

Vom RS wird nichts abgezogen.

Nur dein Anteil an Miete wird in den nächsten Monat/en geringer sein.

Dragon

Hallo Kopfbahnhof 

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2026, 17:27:18
Zitat von: Dragon am 12. Oktober 2026, 17:10:58Hätte ich dann von den 563€ Regelsatz abzüge oder nur für den Mietanteil??

Vom RS wird nichts abgezogen.

Nur dein Anteil an Miete wird in den nächsten Monat/en geringer sein.
:sehrgut:

Dann weiß ich für beides bescheid!Ich werde heute noch die Sachen für mein Jobcenter erstellen + morgen abschicken. Ich habe lieber hier nach gefragt um so keinen ärger mit meiner bekloppten Behörde vom Zaun reißen XD

Dragon

Hallo Leute

Ich habe heute den Änderung der Grundsicherungsgeld Bescheid bekommen.
Laut dem Schreiben werden die kosten für meine Unterkunft für Nov 26 bis Jan 27 gemindert.
Nov:8,50€ =862,06€
Dez:307,56€=563€
Jan:109,50€=761,06€
Feb:8,50€=862,06€

Was meinen sie eine Änderung zu ihren Gunsten auf der zweiten Seite ganz unten wo das mit AOK steht! Der Nachzahlbetrag wird ihnen in den nächsten Tagen ausgezahlt ?? :scratch:

ich habe eine Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen ich+meine Mutter, wo ich als untermieter bei ihr wohne!Die Verinbarung besteht schon mehr als 1 jahr die Unterlagen liegen dem JC vor,bei änderung der kosten passe ich sofot immer an+schicke das an mein JC.
die Gesammtkosten meiner Mutter!
Aktuelle Kostenstelle    Gesamtkosten              Anteil von [XXX]
Kaltmiete                440,12€                  220,06
Nebenkosten              114€                      57€                       
Heizkosten              60€                      30€   
Winterdienst            1€                        0,50 €           

Neue Kostenstelle ab 01.11.2026
Kostenstelle        Gesamtkosten              Anteil von [XXXX]
Kaltmiete          440,12€                  220,06
Nebenkosten        92€                      46€                       
Heizkosten          65€                      32,5€   
Winterdienst        1€                        0,50 €           

Das Geld überweise ich wenn wir das JC geld auf dem Konto haben.
Laut der Vermieter Abrechnung meiner Mutter 2025 !Datum 06.10.26.
steht siehe die Vermieter Abrechnung Seite.1 folgendes:

Okt.
Nutzungsgebühr: 440,12€
Umlagevorrauszahlung: 175€
zu zahlender Betrag:615,12€

Nov einmalig
Nutzungsgebühr: 440,12€
Summe Umlagevorrauszahlun: 158€
Gutschrift: -800€
zu zahlender Betrag -202€


Dez
Nutzungsgebühr ab Nov:440,12€
Summe Umlagevorrauszahlun:158€
zu zahlender Betrag:598,12€
Dort steht kein Guthaben in der Abrechnung!

Könnt ihr bitte meinen Bescheid hier genau überprüfen ,ob sie bei Dez+Jan berechnung keinen fehler gemacht haben, warum ich weniger für die Miete,+Heizkosten,Nebenkosten bekomme?Das wäre nicht das erstmal das sie bei mir einen fehlerhaften Bescheid erstellen.

Laut der Vermieter Abbrechung steh ganz unten noch folgendes:
Da Sie am Lastschriftenverahren teilnehmen,werden wir den vorgenommen Betrag zum 1.11.26 einziehen. Sollte das guthaben im Einzelfall eine komplette Mietzahlung übersteigen,erfolgt die weitere Verrechnung im Folgemonat.

Heißt das mein Jobcenter ab für Dez+Jan eine falsche Mietberechnung im bescheid stehen ??Falls ja? Müsste ich jetzt sofort widerspruch einlegen richtig?



Sheherazade

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 16:23:04Könnt ihr bitte meinen Bescheid hier genau überprüfen ,ob sie bei Dez+Jan berechnung keinen fehler gemacht haben, warum ich weniger für die Miete,+Heizkosten,Nebenkosten bekomme?

Die Erstattung von knapp über 800€ deiner Mutter wird dir zur Hälfte angerechnet. Und in den anderen Monaten musst du 8,50€ weniger an Miete bezahlen, da die Betriebskosten insgesamt gesunken sind.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Dragon

Hallo Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2026, 16:37:14Die Erstattung von knapp über 800€ deiner Mutter wird dir zur Hälfte angerechnet. Und in den anderen Monaten musst du 8,50€ weniger an Miete bezahlen, da die Betriebskosten insgesamt gesunken sind.
Solange ich nichts zurückzahlen muss ist das einigermaßen ok.
gilt das auch wenn sie kein Geld auf dem Konto vom Vermieter bekommt!

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 16:23:04Was meinen sie eine Änderung zu ihren Gunsten auf der zweiten Seite ganz unten wo das mit AOK steht! Der Nachzahlbetrag wird ihnen in den nächsten Tagen ausgezahlt ?? :scratch:
Was meinen sie damit ?

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 16:41:40gilt das auch wenn sie kein Geld auf dem Konto vom Vermeiter bekommt!

Ist das eine Frage?
An wen zahlst du deinen Mietanteil?
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2026, 16:50:14Ist das eine Frage?
An wen zahlst du deinen Mietanteil?
ja! Das Geld überweise direkt am Tag wo es Geld gibt ,persönlich auf das Konto meiner Mutter es ist so einfacher,sonst ist es zu kompliziert.Der Vermieter abbbucht die Miete zum 3.jeden Monat ab.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 16:41:40gilt das auch wenn sie kein Geld auf dem Konto vom Vermieter bekommt!

Klar gilt das da auch, es gibt ein Guthaben, das verrechnet wird.
Der VM macht das mit der laufenden Mietzahlung ebenso.
Warum sollte er dann extra Geld auf das Konto der Mutter einzahlen?

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 16:41:40Was meinen sie damit ?

Vermutlich gehört das da gar nicht in den Bescheid, es geht ja um die Verrechnung und nicht um eine Nachzahlung.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 16:53:06Das Geld überweise direkt am Tag wo es Geld gibt ,persönlich auf das Konto meiner Mutter

Siehst du, dann ist das doch ganz einfach. So wie das Jobcenter dir die KdU bezahlt, überweist du auch an deine Mutter. Entsprechend dem Guthaben auf dem Mietkonto und der gesenkten Betriebskosten wird der Vermieter auch nur diese Gesamtmiete einziehen.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Oktober 2026, 17:23:26Vermutlich gehört das da gar nicht in den Bescheid, es geht ja um die Verrechnung und nicht um eine Nachzahlung.
Hm das ist merkwürdig oder?

Ich hätte noch frage für Dez +Jan? Dez zahlt mein JC mir keinen Mietanteil!im Jan aber nur ein teil.Hat der Vermeiter bei der Abrechnung ab Dez einen Fehler gemacht ,es gibt ja kein weiters guthaben die 8ß߀ zieht er nächsten monat ab! obwohl für Nov steht dort -202€?Aber im Dez nicht also müsste wie ihr sagt auf dem Mietkonto beim vermieter die +202€ guthanen sein....

Also ist der Bescheid jetzt richtig wenn ich euch verstehe das ich für Dez nichts und im Jan einen Teil für die Miete von JC bekomme?

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 24. Oktober 2026, 17:39:52Also ist der Bescheid jetzt richtig

Kann jetzt keinen Fehler sehen, dein Anteil vom Guthaben wird korrekt bei dir verrechnet.

Der VM schreibt aber auch, sollte es mit einer Miete nicht reichen, wird der Rest bei der nächsten gutgeschrieben.

Also einfach darauf achten, dass der VM das komplette Guthaben bei den folgenden Mietzahlungen berücksichtigt.