nach Mieterhöhung liege ich oberhalb der Angemessenheitsgrenze

Begonnen von sandra, 30. Oktober 2026, 16:56:04

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sandra

Ich bin seit einigen Jahren beim Jobcenter. Nun habe ich eine Mieterhöhung erhalten und meine Miete liegt ab 1.1.27 um 20,-€ oberhalb der Grenze, was angemessen ist. Ich habe die Mieterhöhung eingereicht und das Jobcenter hat mir einen Änderungsbescheid geschickt, wonach sie die Mieterhöhung übernehmen, aber nur bis zu der Grenze, also die 20,-€ soll ich aus meinem Regelsatz zahlen. Als Grund geben sie an, daß die Karenzzeit abgelaufen ist. Ich verstehe das nicht. Was hat das mit der Karenzzeit zu tun? Gilt die nicht nur für Leute, die neu im Bezug von Alg2 sind? Ich hatte vor ein paar Jahren schon mal sowas Ähnliches. Damals lag die Miete nach Mieterhöhung um 15,-€ oberhalb der Grenze. Das Jobcenter hat diese 15,-€ gezahlt, da ein Umzug unwirtschaftlich wäre. Wenige Monate später wurde die Angemessenheitsgrenze erhöht, und meine Miete lag ohnehin wieder im Rahmen. Wieso soll ich jetzt die 20,-€ selber zahlen? Ist das nicht auch unwirtschaftlich? Und wenn die diese 20,-€ nicht zahlen wollen, müßten die doch die Umzugskosten zahlen, sofern ich überhaupt etwas anderes finden würde. Ich habe aber keine Aufforderung zur Senkung der Kosten erhalten, sondern nur den Änderungsbescheid. Was sollte ich jetzt machen?

Harald53

Zitat von: sandra am 30. Oktober 2026, 16:56:04Wieso soll ich jetzt die 20,-€ selber zahlen?

Zitat von: sandra am 30. Oktober 2026, 16:56:04meine Miete liegt ab 1.1.27 um 20,-€ oberhalb der Grenze, was angemessen ist.

Du hast dir deine Frage doch schon selber beantwortet  :zwinker:


Kopfbahnhof

Erstmal kommt es darauf an, woraus diese 20-€-Erhöhung bestehen.

Allein eine Mieterhöhung berechtigt kein JC einfach so die Miete auf angemessen zu stellen.
Davor muss es erst einmal eine Aufforderung geben, die Kosten zu senken.

Als Nächstes dürfte ein Umzug bei der Summe eh nicht wirtschaftlich sein.

Ich würde hier ganz klar in Widerspruch gehen.

Unwissender

Ich würde erst einmal prüfen ob die Angemessenheitskriterien überhaupt korrekt sind, sprich ob man für die vom Amt festgelegten Preise überhaupt angemessen Wohnraum bekommt! Und erst dann würde ich weiter Schritte gehen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

sandra

Zitat von: sandra am 30. Oktober 2026, 16:56:04und das Jobcenter hat mir einen Änderungsbescheid geschickt, wonach sie die Mieterhöhung übernehmen, aber nur bis zu der Grenze, also die 20,-€ soll ich aus meinem Regelsatz zahlen.
Am besten stellst du den Bescheid mal in anonymisierter Form hier ein.

Die letzten zwei Antworten passen schon mal!
zum Kontrollieren der Angemessenheit die alle zwei Jahre angepasst werden muss:
https://www.harald-thome.de/informationen.html

MfG FN
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