Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast28527

Mal wieder zum Thema hüpfend:  :grins:

Ex-Bundesrichter Neskovic begrüßt Hartz-IV-Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts

Der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic begrüßt die Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, wegen der Hartz-IV-Sanktionen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die 15. Kammer des Gerichts hält die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für verfassungswidrig und legte die Sache Karlsruhe vor. »Die Vorlage hat gute Chancen, wenn man die bisherigen Entscheidungen des Bundesfassungsgerichts zugrunde legt«, so Neskovic gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland".

Schließlich habe Karlsruhe in vorherigen Urteilen festgelegt, dass der einzige Maßstab des Existenzminimums der Bedarf sei: »Der Bedarf hängt nicht vom Wohlverhalten des Hartz-IV-Beziehers ab.« Aus erzieherischen Gründen das Existenzminimum zu unterschreiten, wäre demnach nicht verfassungsgemäß. »Es gibt kein Minimum vom Minimum«, erklärte Neskovic. neues deutschland

http://02elf.net/politik/sozialgericht-gotha-haelt-hartz-iv-sanktionen-fuer-verfassungswidrig-958775

Und dies habe ich auch noch gefunden:

2006 wurde er Richter am Sozialgericht in Gotha – dem größten Sozialgericht Thüringens und 2008 ständiger Vertreter des Direktors.

Klagen gegen Hartz IV wegen handwerklicher Mängel

Jens Petermann bearbeitete als Sozialrichter zum größten Teil Klagen, die im Kontext mit der Hartz-IV-Gesetzgebung standen. Dabei setzte er sich intensiv mit der Problematik auseinander und kam wie viele andere Sozialrichter zur Erkenntnis, dass eine Gesetzgebung vorlag, die es zu hinterfragen gilt.
Parlamentarische Arbeit

Bei der Bundestagswahl 2009 gewann er mit 32,2 Prozent das Direktmandat des Bundestagswahlkreises Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen (197) und wurde Mitglied des Deutschen Bundestages. In der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war er Rechtspolitischer Sprecher und Obmann der Fraktion Die Linke im Rechtsausschuss. Des Weiteren war er Mitglied im Sportausschuss, im Richterwahlausschuss und stellvertretendes Mitglied im 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Gorleben, im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Seit Mai 2009 ist Jens Petermann Mitglied des Stadtrates in Arnstadt und seit 2012 Mitglied im Kreistag des Ilm-Kreises.[8]

Im Dezember 2010 trat er der Partei Die Linke bei.[9]

http://de.ask.com/wiki/Jens_Petermann


Gast36005

Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14
aber Zweifel nach der Feststellung meldet zumindest erstmal ein Sozialgericht an. Ich hoffe, Du kannst mir noch folgen ...
Die 15. Kammer des SG Gotha legt dem BVerfG einen Vorlagebeschluss zu o.a. Frage vor. Ja, ich kann dir folgen. Und jetzt, wo auch wir wissen, warum ausgerechnet diese Kammer das SO macht, ist es auch keine parteipolitische ***, wie du kürzlich abgetsritten hattest?
Was wann daraus wird----weiss keiner. Deswegen ist das Recht noch so, wie es jetzt im Gesetz steht. Refrain!!
Kannst du mir da nicht folgen?--- NOCH ist kein Unrecht vom BVerfG festgestellt. Refrain!! Keiner kann das bisher sehen/lesen.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14In der "Bananenrepublik" ist es Unsitte geworden, Recht als Auslegung zu betrachten, selbst dann, wenn man Begrifflichkeiten verdreht und/oder überdehnt!
Ich würde gerne wieder in Deutschland leben und nicht in einer BANANENREPUBLIK!
Ich betrachte zumindest die geltenden Gesetze als geltendes Recht und dann auch die durch gefestigte Rechtsprechung entschiedenen Rechtsfragen/Streitfragen zu einzelnen Gesetzen.
Ich halte längst  nicht alles für gerecht, was in Gesetzen steht oder gerichtlich entschieden wird. !!! Bloss keine falschen Schlüsse ziehen!! Aber Bananenrepublik halte ich für extrem übertrieben.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14Nenne DU mir eine Stelle im SGB II, in der die Grundrechte für SGB II Leistungsberechtigte aufgehoben sind
Im SGB 2 finde ich KEINEN Satz, der die Grundrechte von LB aufhebt. Hab ich auch nie behauptet, dass dort so etwas stünde. Das würde schon ganz anderen Leuten aufgefallen sein.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 17:11:14und lese noch mal im Grundgesetz unter der Überschrift "unveräußerliche Grundrechte" nach. Schlage dazu nach, was UNVERÄUßERLICH dem Wort nach im deutschen Sprachgebrauch bedeutet!
Gern. Ich nehme diese Lesevariante: https://dejure.org/gesetze/GG
Dort finden sich in Art. 1-19 die sog. Grundrechte. Die Überschrift "Unveräusserliche Grundrechte" finde ich im deutschen Grundgesetz nicht. Sorry.
Den Begriff "unveräusserlich" finde ich im GG nur in Art. 1, Absatz 2:
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
darum:weil in Absatz 1 die Menschenwürde als unantastbares Gut genennt wird.
Das wars. Zu Einschränkungen, Beschränkungen und Schranken findet sich in fast jedem der anderen 18 Grundrechtsartikel etwas.
zu *unveräusserlich* im Sprachgebrauch finde ich:
http://www.rechtslexikon.net/d/unver%C3%A4usserliche-rechte/unver%C3%A4usserliche-rechte.htm
und
http://www.duden.de/rechtschreibung/unveraeuszerlich

Ja, stimmt, der Lammert will vor allem----will er denn unter anderem auch, dass Sanktionen nicht abgeschafft werden? Oder dass das BVerfG nicht mehr über solche Fragen zu entscheiden habe? Ob Herr Lammert nun eine solche Kraft und Macht hat, wie du sie ihm gern andichten willst? So eine Äusserung macht noch keine Diktatur aus. Noch nicht einmal Mehrheitsänderungen im Bundestag.
Aber ein Interview mehr in den Gazetten, na und?

@Rolo
Herr Neskovic begrüsst die Vorlage----wer hat denn anderes erwartet?
Das ND hat ein Interview ---na und? Es ist doch längst bekannt, dass Herr Neskovic schon lange ein Gegner von Sanktionen im SGB 2 ist.
Herr Berlit??? macht der morgen ein Interview mit dem Spiegel??? oder mit wem? Na und?
Herr Petermann? Ist einer der Richter am SG Gotha. Und inzwischen liest man auch, dass er wohl bei jedem beklagten JC etwas fand, was zur Entscheidung FÜR den Kläger führte.
Nunja, jetzt versucht die Kammer eben den Gang zum BVerfG. Why not?? Das ist weder Bananenrepublik noch Diktatur---sondern---wen wunderts?--- Ausdruck von Demokratie und einer ordentlichen Gerichtsbarkeit, die oft genug ungerechte Urteile fällt.

@H4-Opfer
witzig, wie du grad den Typen hervorziehst, bei dem eh schon *Nomen est Omen* gilt.
Die spiegeln zum Glück nicht wider, was du da meinst.
DU spiegelst mit deinen Sprüchen zum Glück auch nichts Wichtiges wider.


Gast35753


Orakel

Und nun frage mich noch einmal jemand, weshalb ich dieses Forum für eine ungeeignete Plattform für solche Diskussionen halte ...

Gast35753

@Orakel, es wäre schon vermessen, ein Forum nur nach Deiner Meinungsausrichtung zu betreiben. Vielleicht hättest Du weniger Leser? Oder warum bist Du hier?
Zwei Menschen = zwei Meinungen. Der eine kann damit leben und der andere fühlt sich dann eingeengt ....
@44lenzen, die Vorlage an das SG hat vermutlich der Sozial-Richter Petermann unterschrieben, auch wenn ich die Unterschrift nicht gesehen habe. Dir scheint genauso wie dem Orakel eine andere Meinung oder Auffassung nicht zu gefallen. ... Dann seid ihr ja schon zwei  :zwinker:

Orakel

Es geht nicht um meine "Meinungsausrichtung". Ich streite sogar gern, auf sachlicher und fachlich fundierter Ebene. Daher lieber weniger Leser, als solche unqualifizierten Beiträge wie unter Antwort #287 ...

Gast35753

Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 19:41:46
Es geht nicht um meine "Meinungsausrichtung". Ich streite sogar gern, auf sachlicher und fachlich fundierter Ebene. Daher lieber weniger Leser, als solche Beiträge wie unter Antwort #287 ...
Du musst es schon mir überlassen und hast keinerlei Anrecht zu bestimmen, wie ich auf die Plattitüden des 44lenzen antworte. Es fällt auch mir schwer, mit dem Niveau Schritt zu halten, auch, und dieses gebe ich gerne zu, mit Deinem!

Turbo

Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 19:44:31Es fällt auch mir schwer, mit dem Niveau Schritt zu halten, auch, und dieses gebe ich gerne zu, mit Deinem!
Aber aber, du mußt das Offensichtliche doch nicht extra nochmal betonen   :yes:

Gast36005

Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 19:16:14
@44lenzen, Du kannst Dich gern beim neoliberalen Chor anmelden und Deine Glaubenslieder singen
http://www.cdu-kreis-wesel.de/2014/11/23/cdu-mitglieder-wollen-chor-grunden/ 
Einfach nur Unsinn ----noch nicht mal witziger Nonsens. :wand:
-Ja, ich denke auch, dass der Richter Petermann als Kammervorsitzender das unterschreibt, was da auf den Weg gebracht wird. Hab nie dran gezweifelt.
-Ich hab nichts gegen deine Meinung, Ansicht, Auffassung. Das hab ich doch in vielen Zeilen geschrieben. Mir scheint, du verstehst es ganz einfach nicht.Ich habe aber eine andere.
Ob @Orakel und ich gleicher Ansicht zu deinen Beiträgen und/oder dem Thema hier sind, ist höchstwahrscheinlich ganz nebensächlich.

Aber SACHLICHES vermisse ich in deinen Beiträgen auf jeden Fall auch. Vielleicht fällt dir deswegen das Schritthalten so schwer?
Versuchs doch mal sachlich.Versuch macht kluch--- :lachen:
Schau doch mal nach, was im Sprachgebrauch Plattitüde heisst. Und dann überleg mal, warum du auf sowas überhaupt antwortest---unablässig, alberner und blöder von Beitrag zu Beitrag.

Gast35753

Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 20:16:33
.... Aber SACHLICHES vermisse ich in deinen Beiträgen auf jeden Fall auch. ...

Neben einigen Links zu den Urteilen und andere, die Du offensichtlich nie gelesen hast und wenn, dann nicht verstanden, verlinke ich Dir noch mal den Einstieg in das Thema:
https://www.bundestag.de/grundgesetz
Wenn Du 1-19, also die nicht zur Disposition stehenden Artikel gelesen hast und diese für jede Bürgerin und jedem Bürger uneingeschränkt akzeptierst, wärest Du vielleicht ein Gesprächspartner, mit dem ich mich ernsthaft auseinandersetzen kann.
Jemand der schon vom Grundansatz das höchste Rechtsgut in meinem Heimatland quasi einem Teil in Abrede stellen will und sich nicht konstruktiv zu dem Grundgesetz bekennen möchte, redet bewusst am Thema vorbei. Die Vorlage vom SG Gotha, orientiert sich am Grundgesetz und nicht am Rumeiern im Kreis der rechtsverdrehenden Paragrafen des SGB II. Das zumindest gibt die Pressemitteilung des Sozialgerichtes her. Nicht mehr und nicht weniger!
Es steht jedem frei, die unveräußerlichen Grundrechte dem Nächsten willkürlich abzusprechen, diese einfach zu negieren. Dann aber muss er/sie/es/das damit leben, nicht wirklich ernst genommen zu werden!
Auch zur Normenlehre und zu den Kollisionsregeln hatte ich verlinkt. Ich entschuldige mich dafür, dass diese Grundlagen von einem Universitätsprofessor aus dem juristischen Bereich zugänglich sind  :zwinker:

AlterGaul

Zitat von: AlterGaul am 06. Juni 2015, 11:07:02
Zitat von: Gast35753 am 06. Juni 2015, 09:46:01
Wenn ein UN-Beschluss beknackt ist, dann ist die Sichtweise zwar in Deutschland systemkonform, ändert aber nichts an der Tatsache, nachzulesen selbst in den Urteilen des BVerfG, dass in Deutschland eiskalt Menschenrecht gebrochen wird!

Dann gebe doch mal bitte diesbezüglich Quellen und Beweise an.
Wo wird in Deutschland bestätigtes Menschenrecht gebrochen? Bitte Urteile mit Aktenzeichen.

Ich warte immer noch auf Quellen und Beweise. Wenn ich es überlesen habe, bitte ich um Entschuldigung.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast35753

#296
Zitat von: AlterGaul am 07. Juni 2015, 20:49:45
... Ich warte immer noch auf Quellen und Beweise. Wenn ich es überlesen habe, bitte ich um Entschuldigung.
Du hast schon vorher nicht richtig gelesen, denn der UN-Beschluss bezieht sich auf Menschenrechte und ist in der deutschen Übersetzung sogar hier im Thread verlinkt.
Auch die Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und der zweite Leitsatz vom 18.07.2012 beziehen sich auf wörtlich MENSCHENRECHT!
Entsprechend begründen die Urteile auch. Wenn Jugendliche in unserem Land zu 100% sanktioniert werden, wenn sie keine Miete bezahlen können und nicht bei Muttern mit 24lenzen die Füße unter den Tisch stecken können, werden sie in Vielfalt in der Regel obdachlos, sind nicht krankenversichert und erhalten nur bei Gutwillenentscheidung der Sachbearbeitung, mit Glück nach Rechtsstreit vielleicht einen Lebensmittelgutschein und erst diese Ausgabe eines Stigmatisierungsschein, der eben nicht den Einkauf überall garantiert, versetzt sie wieder in die Lage auch eine Krankenversicherung zu erlangen.
Wenn selbst einer der Nutzniesser der Armutsindustrie im Land, nämlich der Paritätische Verein von einem "drücken unter die Armutsgrenze" spricht, sind das für Dich ein Einhalten von Menschenrechte in Deutschland?
http://www.presseportal.de/pm/53407/3033017
UN-Bericht 2011
https://www.tagesspiegel.de/downloads/4365526/1/UN-Bericht
Hier Original von der UN-Kommission:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&uact=8&ved=0CFgQFjAJ&url=http%3A%2F%2Fwww.un.org%2Fdepts%2Fgerman%2Fmillennium%2FMDG%2520Report%25202011_german.pdf&ei=fJR0VZqSG4GVsgHyw4DgBQ&usg=AFQjCNGLnb7YmpZUKhDOuOF6238HnPvapg&bvm=bv.95039771,d.bGg

Für manche hier, scheint auch dieser Umstand in seiner Tragik ein Ergebnis des Einhaltens von Menschenrechten zu sein:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/speyer-arbeitsloser-verhungert-in-seiner-wohnung-1.666139

... und diese Umstände hier wohl genauso:
https://dieopferderagenda2010.wordpress.com/

Hier trennen sich meine Meinung von der einiger anderer, und zwar ganz deutlich!

Und nun versuche DU mich von der Einhaltung von Menschenrechten beim Verhungern in Mitten der Fülle zu überzeugen.

Gast13437

Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 21:01:11Wenn selbst einer der Nutzniesser der Armutsindustrie im Land, nämlich der Paritätische Verein von einem "drücken unter die Armutsgrenze" spricht, sind das für Dich ein Einhalten von Menschenrechte in Deutschland?
Auch wenn auf mich manche seiner Ausführungen halbherzig wirken, (z.B. wurde ja nur das Fördern aufgegeben, gefordert wird nach wie vor) Herr Schneider findet darüber hinaus noch sehr deutliche Worte:

"Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. "Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich


Echte Perspektiven, die es verdienten so genannt zu werden, hatten JC seit ihres Bestehens keine zu bieten. Die zu Beginn 2005 als "Sprungbrett" angepriesene Leiharbeit hat sich als Sackgasse und Falle erwiesen aus der die Wenigsten jemals wieder rauskommen.
Wo das Ziel "die Hilfebedürftigkeit mit auskömmlich bezahlter, unbefristeter Arbeit zu beenden" für die Masse der Leistungsberechtigten unerreichbar bleibt, sind Sanktionen, die millionenfach in existenzielle Notlagen führen nicht nur unredlich sondern Verbrechen.

Gast36005

Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 20:24:03
Neben einigen Links zu den Urteilen und andere, die Du offensichtlich nie gelesen hast und wenn, dann nicht verstanden, verlinke ich Dir noch mal den Einstieg in das Thema: https://www.bundestag.de/grundgesetz
Genau auf dieses Thema und deine *Aufforderungen an mich* bin ich eingegangen. Zur Vorlage habe ich das deutsche Grundgesetz gem. Link genommen.
Die Einteilung unseres GG ist nun mal so: 1-19 Grundrechte. Du hast mich aufgefordert, dort nach*unveräusserlichen Grundrechten* zu suchen. Und selbstverständlich stehen die Grundrechte (Art. 1-19) zur Disposition. Ich habe SOGAR auf der Suche nach weiteren unveräusserlichen Grundrechten bzw. nach dem Begriff *unveräusserlich* ALLE  19 Grundrechtsartikel Artikel durchsucht, wie von dir verlangt.
Ich will überhaupt nichts in Abrede stellen, weder einen Teil des GG noch das höchste Rechtsgut insgesamt noch iwas anderes---allerdings ist es für mich schwierig, solche unpräzise Fragen wie von dir dann präzise zu beantworten. Das führt dann eben zu *wird bedient wie gefragt*.
Frag präzise, dann sind meine Antworten vllt. ganz anders.
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 20:24:03Die Vorlage vom SG Gotha, orientiert sich am Grundgesetz
Richtig. Ganz genau. Nichts anderes habe ich behauptet. Lies nach!
Zitat von: Gast35753 am 07. Juni 2015, 20:24:03Es steht jedem frei, die unveräußerlichen Grundrechte dem Nächsten willkürlich abzusprechen, diese einfach zu negieren. Dann aber muss er/sie/es/das damit leben, nicht wirklich ernst genommen zu werden!
Genau. Ich spreche aber KEINEM die Grundrechte ab. Wie käme ich dazu?
Im übrigen steht es DIR völlig frei, mich bzw. meine Beiträge ernstzunehmen. Nichts dergleichen habe ich verlangt.

Es scheint tatsächlich ein grundsätzliches Unverständnis bei dir vorzuliegen, was Meinungsfreiheit anderer (User) betrifft. Schau doch mal ins GG.
Ansonsten: Das BVerfG möge bitte entscheiden. Und möge möglichst bald entscheiden. Das ist mein Wunsch. Man wird sich doch noch was wünschen dürfen.
WIE das BVerfG zu entscheiden habe---das ist dein Ansinnen, nicht meins.
habe fertig.

Gast13437

#299
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 19:13:10Und jetzt, wo auch wir wissen, warum ausgerechnet diese Kammer das SO macht, ist es auch keine parteipolitische ***, wie du kürzlich abgetsritten hattest?
Nix da, von wegen "wir wissen"! Jeder denkt immer noch mit seinem Kopf. Was ich weiß oder schlüssig folgere ist, dass DIE LINKE im Gegensatz zur Koalition das GG ganz offensichtlich ernst nimmt.
Nach deinen Worten müssten all die anderen Kammern bundesweit folglich und ausschließlich parteipolitisch agieren. Alle Verurteilten sind dann wohl politisch Verfolgte aus deiner Sicht  :mocking:
Dass NOCH kein Urteil vom BverfG vorliegt ist wieder mal eine Binsenweisheit, die du im Refrain wiederholst. Hat niemand behauptet oder angezweifelt und ändert nichts an der offensichtlichen Grundgesetzwidrigkeit von einschüchternden "Erziehungsversuchen" an mündigen Bürgern mit Methoden aus der schwarzen Pädagogik.

Die Argumentationslinie "erst nach dem Urteil dürfe von Verfassungsbruch" die Rede sein, reiht sich ein in die permanenten Versuche AlgII-Kritiker mit rhetorischen Kniffen mundtot machen zu wollen.
Dass Sanktionen, die das Lebensminimum antasten, existenzielle Ängste und Nöte erzeugen, dürfte selbst Nichtbetroffenen einleuchten. Was seit 10 Jahren Millionen Menschen ohne Arbeit in diesem reichen Land per Gesetz angetan wird, ist eine ungeheuerliche Schande für einen Staat, der sich ein demokratischer, sozialer Rechtsstaat nennen will.