SG Stuttgart: Ersuchen über Einkommen/Vermögen des Partners eingeschränkt

Begonnen von oldhoefi, 08. September 2016, 15:27:17

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oldhoefi

Agentur für Arbeit darf keine Belege und Unterlagen über Einkünfte des Partners eines Leistungsbeziehers anfordern

§ 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB II ermächtigt lediglich zur Einholung von Auskünften über Einkommen und Vermögen des Partners

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB II zur Einholung von Auskünften über das Einkommen und Vermögen des Partners des Leistungsberechtigten ermächtigt, nicht aber zur Anforderung von Belegen und Unterlagen über die Höhe der Einkünfte.

weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-12-AS-382715-ER_Agentur-fuer-Arbeit-darf-keine-Belege-und-Unterlagen-ueber-Einkuenfte-des-Partners-eines-Leistungsbeziehers-anfordern.news23074.htm

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 05.08.2015 – AZ: S 12 AS 3827/15 ER